ZAK Juli 2016_DS_barrierefrei - page 6-7

WIRTSCHAFT
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as Zusammenwachsen
mode r ns t e r I n forma tions- und Kommunikations­
technologien mit klassischen
Produktions- und Logistik­
prozessen geht weit über den
bisherigen Grad der Digita­
lisierung in der Produktion
hinaus und löst damit sowohl
Erwartungen als auch Ängste
aus: Wenn in Zukunft Objekte
autonommiteinander kommu­
nizieren können, wird dann
der Mensch über üssig und
die Vision einer menschenlee­
ren Fabrik Realität?
Ein Anspruch auf Urlaubs-
zuschuss besteht nicht für
alle Arbeitnehmer. Warum
eigentlich?
Grundsätzlich besteht der
Anspruch auf Urlaubszu­
schuss (auch Urlaubsgeld ge­
nannt) nur dann, wenn dieser
im Kollektivvertrag oder im
Einzeldienstvertrag geregelt
ist. Ein gesetzlicher Anspruch
besteht nicht!
In einigen Branchen besteht
nicht sofort ein Anspruch auf
Auszahlung des Urlaubszu­
schusses – warum?
Diese Frage verneinen die
meisten ExpertInnen, gehen
aber gleichwohl von weitrei­
chenden Auswirkungen auf
die Arbeitswelt aus. Die größte
Herausforderung sehen Exper­
tInnen in der entsprechenden
Aus- und Weiterbildung der
ArbeitnehmerInnen.
Über das Ausmaß der Ver­
änderung sprach die ZAK
mit Julia Bock-Schappelwein
(Wirtschaf tsforschungsin-
stitut WIFO) und Michael
Dinges (Austrian Institute of
Technology).
Fälligkeit und Höhe der
Sonderzahlungen richten sich
nach dem jeweiligen Kollek­
tivvertrag. Manche sehen eine
Wartefrist vor. Im Falle einer
früheren Beendigung besteht
kein aliquoter Anspruch.
Wann wird der Urlaubszu­
schuss inderRegel ausbezahlt?
Der Auszahlungstermin ist
unterschiedlich geregelt: Viele
Kollektivverträge sehen den
Termin mit dem Erhalt des
Junientgeltes vor. Man ndet
aber auch die Regelung, dass
der Urlaubszuschuss mit dem
ZAK: Unter dem Schlagwort
„Industrie 4.0“ kursieren die
unterschiedlichsten Szenari­
en hinsichtlich der Beschäf­
tigungsentwicklung. Geht uns
die Arbeit aus?
Bock-Schappelwein/Dinges:
Die Digitalisierung wird weit­
reichende Auswirkungen für
die Beschäftigung, für die
Arbeitswelt haben. Allerdings
gilt es zu berücksichtigen,
dass die Automatisierung sich
auf bestimmte Tätigkeitsberei­
che bezieht, nicht auf ganze
Berufe.
Tätigkeiten/Tätigkeitsinhalte
mit einemGroßteil an standar­
disierten Arbeitsabläufen wer­
den wegbrechen, Tätigkeiten
mit nur einem geringen Anteil
an standardisierten Arbeitsab-
Antritt des Urlaubes fällig
wird, einige ermöglichen auch
die Auszahlung der Sonder­
zahlungen quartalsmäßig.
Gibt es eine Regelung zur
Höhe des Urlaubsgeldes?
Die Berechnung des Ur­
laubszuschusses reicht vom
Mindest-KV-Bruttolohn bis
zum Istlohn oder es gilt der
Begriff des Entgelts – hier ist
ein Durchschnitt der letzten 3
Monate heranzuziehen (d. h.
regelmäßige Überstunden in
diesem Zeitraum erhöhen die
Sonderzahlungen).
läufen werden dagegen weiter
bestehen bleiben. Arbeitsin­
halte werden sich ändern.
Anpassungen der Arbeitsor­
ganisation an neue Techno­
logien sind in der Industrie
ein ständiger Prozess. Unter­
scheiden sich diese laufenden
Anpassungen grundsätzlich
von den zu erwartenden Pro­
zessen hinsichtlich „Industrie
4.0“?
Da ss Wand lungsprozesse
stattfinden, ist nicht neu.
Wandlung hat stattgefunden,
findet statt und wird weiter
st at t f i nden. Gegenwä r t ig
sind es vor allem die Opti­
onen, die sich durch eine
digitale Vernetzung bieten.
Diese übert reffen die bis Welche Probleme gibt es bei
der Handhabe des Urlaubs­
zuschusses?
Es fehlt schon lange eine
Grundabsicherung der Son­
derzahlungen unabhängig von
den verschiedenen Branchen,
da es z. B. Angestellten in
Fitnessstudios nur schwer zu
erklären ist, warum sie keinen
Anspruch auf Sonderzahlun­
gen haben.
Mehr dazu finden Sie auf:
akstmk.at/urlaub
Michael Fabian
herige Digitalisierung. Sie
ermöglichen grundsätzlich
neue Interaktion zwischen
Mensch und Maschine, Un­
ternehmen und ihren Zulie­
fer- und Kundennetzwerken.
Daraus ergeben sich einer­
seits Potenziale zur Steige­
rung der Produktivität (z.
B. Verkürzung von Planung
und Produktion, Automa­
tisierung von Lagerhaltung
e t c .), a nder er seit s gehen
viele Studien auch davon
aus, dass „Indust rie-4.0“Technologien das Potenzial
haben, Geschä f t smodel le
von Unternehmen zu beein­
flussen (durch neue Markt­
teilnehmer, neue Dienstleis­
tungen, neue technologische
Möglichkeiten).
mit Disposition, Produkti­
onsplanung und -vorberei­
tung zu tun haben, werden
zunehmend als gefährdet an­
gesehen. Die Nachfrage nach
Fachkräften in den Bereichen
IT und Datenauswer­
t ungen, I ngen i eurwesen sowie
Forschung und
Entwick lung
und Produk­
tionsplanung
wird wohl wei­
ter steigen. Auf­
grund der höhe­
ren Komplexität von
Produktionsprozessen
und der besseren Verfügbar­
keit von Daten wird auch
davon ausgegangen, dass
„Industrie 4.0 „Anforderun-
Inwiefern wird „Industrie
4.0“ die Anforderungen an die
ArbeitnehmerInnen ändern,
welche Tätigkeiten/Fertigkei­
ten werden besonders gefragt
sein, welche an Bedeutung
verlieren?
Man kann nicht mit
Sicherheit sagen,
welche spezifi­
schen Be r u f e
zunehmend ge­
fragt sein wer­
den bzw. welche
konk r e t en Ar -
beitsanforderun-
gen Arbeitskräfte zu
erfüllen haben.
Insbesondere verbliebene ein­
fache manuelle Tätigkeiten
wie auch vor- und nachge­
lagerte Angestelltenjobs, die
gen an Management und Ent­
scheidungsprozesse erhöht,
die zunehmend dezent ral
erfolgen werden. Es ist insge­
samt anzunehmen, dass die
Tätigkeitsanforderungen in
Hinblick auf Kommunikati­
on, Problemlösungskompe­
tenz, Nicht-Routinetätigkei­
ten steigen werden, während
manuelle und kognitive Rou­
tinetätigkeiten zunehmend
wegbrechen werden.
Was sind die größten Heraus­
forderungen bei der Vorberei­
tung der Beschäftigten auf die
neuen Anforderungen durch
„Industrie 4.0“?
Rechtzeitig die Weichen im
Aus- und Weiterbildungssys­
tem zu stellen!
Mit einem weiteren Quantensprung
in der Digitalisierung
sehen viele die 4. industrielle Revolution vor der Tür. Einig sind
sich die ExpertInnen darin, dass „Industrie 4.0“ die Arbeitswelt
massiv verändern wird.
Coloures-pic | Fotolia
Der zu erwartende Produkti­
vitätsschub durch „Industrie
4.0“ verlangt für AK-Präsident
Josef Pesserl nach einer ge­
rechten Verteilung der dadurch
entstehenden
zusätzlichen
Wertschöpfung
(„Digitalisie­
rungsdividende“): „An einer Ar­
beitszeitverkürzung mit vollem
Lohnausgleich führt kein Weg
vorbei.“ Unumgänglich sei auch
die Einführung einer Wertschöp­
fungsabgabe. Die Finanzierung
des Sozialsystems ausschließ­
lich über die Löhne sei vor dem
Hintergrund der Digitalisierung
kaum mehr möglich.
FragenundAntworten zum
Urlaubsgeld
Selbst an Hundstagen
ist
am Arbeitsplatz der Dress­
code einzuhalten. Was ange­
messen ist, unterliegt auch
einem Wandel.
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it Minirock und einem
bauch f r eien Leiberl
arbeiten gehen? „Das geht
vielleicht in einem trendi­
gen Teenie-Shop“, meint AK-
RechtsexpertinMag. Elisabeth
Gschiel: „Sicher unangebracht
ist selbst an extrem heißen
Tagen solch legere Kleidung
in Banken, Versicherungen
und Kanzleien.“ Die Beklei­
dung muss dem Arbeitsplatz
und der Art des Betriebes
angepasst sein. Auch eine
sonst übliche Dienstuniform
ist zu tragen. Vorschriften
für Schutzbekleidung, etwa
der Helm auf der Baustelle,
müssen auch imHochsommer
eingehalten werden.
Wer Sakko und Krawatte ab­
streifen will, sollte mit dem
Chef reden. In Absprache
können Bekleidungsregeln
natürlich geändert werden.
Vielleicht ist der kommende
Sommer ja Anlass, um über-
haupt über f irmeninterne
Bekleidungsregeln zu reden.
„Erst jüngst hat
das Höchstge­
richt festge­
stellt, dass
Vorstellun-
gen über angemessene Beklei­
dung einzelner Berufsgruppen
demWandel der Zeit unterlie­
gen“, weiß die Juristin. Des­
halb seien allgemeingültige
Aussagen zum Dresscode am
Arbeitsplatz nicht möglich.
Mit Flip-Flops
imBüro?
nito | Fotolia
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