ZAK_Dezember_2018_Ansicht

ZAK 3 2 ZAK ZAK nhalt Die Wohnungssituation in der Steiermark 2–3 Jahrzehnte im Betrieb, dann Kündigung mit 58 4 Was tun, wenn der Chef stirbt? 5 Wirt zahlte drei Beschäftigte unter Kollektiv 6 Wenn Erfahrung nicht mehr geschätzt wird 7 Betriebsreportage: art + event 8/9 Bankomat-Drittanbieter: Gebühr ist zu zahlen 10 Lieferfrist: Wenn das Paket zu spät kommt 11 Wenn der Name über die Wohnung entscheidet 12 Ein Kommen und Gehen beim Paketdienst 13 Datenspuren bis in alle Ewigkeit? 14 Die Schule im Retourgang 15 Gastro-Lehrlinge im Rauch stehen gelassen 16 Ernährungstipps: Verfüh- rerische Weihnachtszeit 17 Vertragsstrafen bedrohen Existenzen 18 GKK: Vertragsdaten monatlich aktuell 19 Versehrtenrente um 19.000 Euro zu nieder bemessen 20 Elektro-Tankstellen und ihre Tücken 21 Verständnis für psychisch Kranke 22 Haderer: Die Cartoons liegen auf der Straße 23 Allerlei: Leseecke, Willi Tell und Haderers MOFF 24 Zeitreise: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 25 Blitzlichter aus der AK Steiermark 26/27 Graf-Putz | AK Arbeiterkammer Steiermark AK Steiermark SCHWERPUNKT SCHWERPUNKT Wohnen macht einem Groß- teil der Steirerinnen und Stei- rer Sorgen – und da geht es nicht nur um die immer weiter steigenden Mietkosten, wie über 9.000 Anfragen im Konsumentenschutz zeigen. Deswegen fordert die AK wei- terhin die Umsetzung ihres Maßnahmenbündels. D as Mietrecht macht mitt- lerweile einen großen Brocken der Anfragen und Be- schwerden im AK-Konsumen- tenschutz aus. „Die Anfragen sind im Vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent gestiegen“, sagt Bettina Schrittwieser, die Leiterin der Abteilung. Es gibt immer wieder Beschwerden, dass die Kaution nicht zurück- gezahlt wird. „Wir hatten einen Fall, bei dem der Vermieter aufgrund eines Kratzers imPar- kettboden gleich das gesamte Parkett renovierte“, schildert die Konsumentenschützerin: „Eine Wohnung muss aber nicht neuwertig zurückgege- ben werden. Eine normale Abnützung muss der Vermieter akzeptieren.“ Für Schäden, die über eine normale Abnützung hinausgehen, wie beispiels- weise Wasserflecken durch unachtsames Blumengießen, fordert Schrittwieser, dass die Sanierungskosten bei Auszug aus der Wohnung mit der Höhe der Kaution beschränkt sein sollen. Ausgenommen sind natürlich mutwillige Zerstö- rungen bis hin zur vorüberge- henden Unbewohnbarkeit. Faire Kostenaufteilung Eine weitere Unart ist, dass den Mieterinnen und Mietern im- mer öfter Contracting-Verträge mit Dritten vorgelegt werden. Das heißt, alles, was beispiels- weise mit der Servicierung der Heizung zu tun hat, wird an Externe vergeben. Vermieterin- nen und Vermieter verrechnen dann oft die gesamten Kosten den Mieterinnen und Mietern. Dies ist nicht erlaubt, die Woh- nungseigentümerinnen und -eigentümer müssen den Anteil für die Erhaltungskosten aus den Rücklagen finanzieren. Realistische Abrechnung Manche Mieterinnen und Mie- ter erleben ihr blaues Wunder, wenn sie eine vermeintlich günstige Wohnung mieten. Denn oft werden die Betriebs- kosten im Vorfeld zu niedrig angegeben. Wenn dann die Ab- rechnung kommt, können sich die Mieterinnen und Mieter die Wohnung nicht mehr leis- ten. „Es muss eine Verpflich- tung geben, die Betriebskosten realistisch anzugeben. Bei Neu- wohnungen ein Vergleichssatz, bei bestehenden Betriebskos- ten nach der Abrechnung des letzten Jahres“, fordert Schritt- wieser. Besteller zahlt Makler Ein weiterer Kritikpunkt der AK-Expertin ist, dass immer mehr Vermieterinnen und Ver- mieter Hausverwalter, Makler und Eigentümer in einem sind. Dafür gründen sie unterschied- liche Firmen – und verlan- gen für alle Dienstleistungen Entgelt von den Mieterinnen und Mietern. „Das ist nur ein Grund, warum die AK fordert, 1. Fragen zur Erhaltung und Mängeln bei der Wohnung 2. Überprüfung der Betriebs- und Heizkosten 3. Kündigung des Mietvertrags 4. Fragen zum Mietzins und zur Provision der Makler 5. Thema Kautionbei Auszugaus der Wohnung Die TOP-5-Anfragen: Wie wohnt die Steiermark Mehr als ein Drittel der Wohnungen in der Steiermark sind gemietet. Die Kosten da- für steigen dramatisch, ergab eine AK-Studie. W ie es um den steirischen Wohnungsmarkt steht, zeigt eine Spezialauswer- tung der staatlich erhobenen Mikrozensusdaten aus 2017, die von der Arbeiterkammer erstellt wurde. Demnach gibt es 541.000 Wohnungen, mehr als ein Drittel davon sind Mietwohnungen. In Ballungs- räumen ist der Anteil der Mietwohnungen größer, in Graz etwa beträgt er rund die Hälfte aller Wohnungen. Im Schnitt haben Mietwohnun- gen knapp 69 Quadratmeter, Wohnungen im Eigentum 79 m 2 und Eigenheime 145 m 2 . Zwei bis drei Menschen wohnen im Schnitt (2,3 Personen) in jeder Wohnung. Viele Privatvermieter Von den gesamt 184.000 Miet- wohnungen gehören die Hälfte privaten Vermietern, das sind Besitzer von Vorsorgewoh- nungen bis hin zu großen ge- werblichen Immobilienfirmen. 41 Prozent stellen Genossen- schaften zur Verfügung, neun Prozent Gemeinden. Im Durchschnitt waren im Vor- jahr 7,2 Euro/m 2 für Miete und Betriebskosten (Bruttomieten ohne Heizung) zu bezahlen. Je nach Besitzverhältnissen gibt es große Unterschiede. Am günstigsten sind Gemeinde- wohnungen mit 6,1 Euro/m 2 und Genossenschaftswohnun- gen mit 6,3 Euro/m 2 . Für pri- vate Mietwohnungen sind im Schnitt 8 Euro/m 2 zu bezahlen. Preistreiber Befristung Richtig teuer wird es, wenn man in eine befristete Privat- wohnung zieht. Kettenverträ- ge, also mehrere Befristungen hintereinander, wurden im Jahr 2000 von der ersten schwarz- blauen Regierung ermöglicht, und seither steigt die Zahl der Befristungen dramatisch an. Zwischen 2008 und 2017 hat sich die Anzahl auf 41.500 beinahe verdoppelt. Allein in den letzten beiden Jahren sind 6.600 befristete Wohnungen dazugekommen. Die Kosten des Wohnens in befristet vermieteten Wohnun- gen der Immobilienwirtschaft belaufen sich im Schnitt auf 9 Euro/m 2 , das sind um 2,4 Euro/m 2 mehr als in unbefristet vergebenen Wohnungen. Kosten explodieren Unabhängig von den Eigen- tumsverhältnissen und einer Befristung laufen insgesamt die Kosten des Wohnens der Inflation davon (siehe Grafik unten). Während zwischen 2008 und 2017 die Inflation 16,6 Prozent und der Anstieg der Löhne und Gehälter 22,3 Prozent ausgemacht hat, stie- gen die Miet- und Betriebskos- ten (Bruttomiete) um bis zu 30 Prozent. SH dass nur derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauf- tragt“, sagt Schrittwieser. Maßnahmen umsetzen AK-Präsident Josef Pesserl sieht sich durch die tausenden Anfragen bestätigt, nicht lo- ckerzulassen, und pocht weiter auf die Umsetzung des von der AK vorgelegten Maßnahmen- bündels. Dieses beinhaltet auch die Förderung von sozialem und genossenschaftlichem Wohnbau, ein neues Mietrecht mit klaren Regeln für alle Miet- wohnungen mit Obergrenzen und einer massiven Einschrän- kung für befristete Mietverträge sowie eine Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs. Zu- dem wird die Landesregierung aufgefordert, einen Bodenfonds einzurichten, um Grundstücke für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen zu kön- nen. JF Langer Weg bis zum Wohnglück Neubauförderung der öffent- lichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zin- senzuschuss erhalten. „Die Hil- festellung soll den Mitgliedern zugutekommen, die durch die Errichtung ihres Eigenhei- mes bzw. ihrer Wohnung eine schwere finanzielle Belastung auf sich genommen haben“, so AK-Präsident Josef Pesserl. Der Zinsenzuschuss für nicht- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförde- rungsaktion einen Zinsenzu- schuss erhalten. A K-Mitglieder, die im Jahr 2018 ihre geförderte Neu- bauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Wohnbauförderung für AK-Mitglieder geförderte Kredite oder Darle- hen, die zur Finanzierung von Errichtungskosten aufgenom- men wurden, beträgt bis zu 700 Euro. Informationen und Formulare sind ab Dezember 2018 in allen AK-Außenstellen so- wie unter 057799-2501 oder www.akstmk.at/beihilfen er- hältlich. Der letzte Einreich- termin ist der 31. März 2019. AK-Präsident Josef Pesserl ist alarmiert und fordert Ver- besserungen: Die Anfragen von AK-Mitgliedern wegen Problemen beim Wohnen sind sprunghaft gestiegen.

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