ZAK_Dezember_2018_Ansicht
ZAK 19 18 ZAK ARBEITNEHMERSCHUTZ ARBEITNEHMERSCHUTZ Im Handel werden Beschäf- tigte als leitende Angestellte geführt, um ihre Arbeitszeiten auszuhebeln. Überstunden gehen oft verloren: 2017 sind in Österreich 45,3 Millionen Überstunden nicht ausbezahlt worden. 12 Stunden täglich arbei- ten ist kein Einzelfall mehr. „Wir haben viele Anfragen, die das neue Arbeitszeitge- setz betreffen“, erzählt Karl Schneeberger, Leiter des AK- Arbeitnehmerschutzes aus dem Arbeitsalltag. In vielen Branchen reichen anscheinend selbst 12 Stun- den täglich und 60 Stunden wöchentlich nicht, da mit Neues Arbeitszeitgesetz: Kraft zum Arbeiten nicht H inter dem Titel „Gewerk- schaft und Arbeiterkam- mer in Österreich“ verbirgt sich eine spannende Diskus- sion, wohin sich in diesen politisch bewegten Zeiten die Mitwirkungsrechte der Beschäftigten entwickeln. In jüngster Zeit gibt es Bestrebun- gen, mühsam erkämpfte Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Mit- wirkungsrechte der Interessen- vertretungen der Beschäftigten zurückzudrängen. Bei der Veranstaltung am 14. Jänner (Beginn 9 Uhr) im Gra- zer Kammersaal sprechen AK- Präsident Josef Pesserl, ÖGB- Vorsitzender Horst Schachner und der Bereichsleiter Soziales der Arbeiterkammer Werner Anzenberger. Danach ist das Publikum am Wort. Anmeldungen für die kostenlo- se Veranstaltung unter: www.akstmk.at/events Zukunft der Sozialpartner Mit bis zu sechs Brutto- gehältern und Strafen ab 10.000 Euro in Datenschutz- Erklärungen werden Beschäf- tigte unter Druck gesetzt. „Wenn du nicht unterschreibst, dann schmeißenwir dich raus!“ Das ist die Drohung, die Be- schäftigte von ihren Vorge- setzen hören, wenn sie die neue Erklärung zur Daten- schutzgrundverordnung nicht unterschreiben wollen. Dabei handelt es sich um eine Muster- Verpflichtungserklärung (siehe Faksimile rechts), wo nur noch die persönlichen Daten der Mit- arbeiterin bzw. des Mitarbeiters und die Summe der Strafe ein- getragen werden müssen. Vertragsstrafen bedrohen Existenzen Wenn die mehr reicht allen Mitteln versucht wird, den Schutz des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes zu umgehen. „Im Handel werden Regionalverkaufs- und sogar Filialleiterinnen und Filial- leiter als leitende Angestellte beschäftigt“, erzählt der Jurist. „Denn für leitende Angestell- te gelten grundsätzlich die Schutzbestimmungen des Ar- beitszeit- und des Arbeitsruhe- gesetzes nicht.“ So einfach ist das jedoch nicht. In der Praxis bekommen sie weder maßgeb- liche selbstständige Entschei- dungsbefugnisse noch können sie selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen. „Ich bin am Ende“ Auch die als flexibel und robust geltenden Berufsein- steigerinnen und Berufsein- steiger zwischen 20 und 30 Jahren kommen am Ende ihrer Kräfte in die Arbeiterkam- mer und suchen Hilfe. So be- richteten diese von regulären Arbeitszeiten tagtäglich von 6.00 Uhr früh bis 21.00 Uhr spätabends. „Diese Praktiken verstoßen gegen die Höchst- grenzen der Arbeitszeit und widersprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von elf Stunden nach Ende der Tagesarbeitszeit“, so der Arbeitsschutz-Experte. Überstunden gehen verloren Beschäftigte müssen immer mehr Überstunden leisten. 250 Millionen Überstunden wur- den im Vorjahr in Österreich geleistet und davon wurden mehr als 45,3 Millionen nicht bezahlt. Das entspricht einer Milliarde Euro, die 120.000 Personen nicht ausbezahlt bekommen haben. Aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, fragen viele Be- schäftigte wegen des fehlenden Geldes nicht nach. Oft ist es nach Beendigung aber schon zu spät, da viele Überstunden bereits verfallen sind. „Die Kollektivverträge haben un- terschiedliche Verfallsfristen. In manchen Branchen können Ansprüche lediglich drei Mo- nate rückwirkend eingefordert werden“, warnt Karl Schnee- berger. BB www.akstmk.at/schutz Ab 10.000 Euro Strafe „Anfragen zu dieser Erklärung haben wir täglich“, sagt Biljana Bauer aus dem Arbeit- nehmerschutz. Denn die Strafe kann bis zu sechs Bruttomonatsgehälter hoch sein. „Das macht vielen große Angst, weil sie sich im Fall einer Übertretung Sorgen um ihre Existenz machen“, erzählt die Juristin. Tatsächlich sind Strafen von 10.000 bis 15.000 Euro aufwärts in den Verträgen. Ab wann ein Verstoß? Vertragsstrafen in Verpflich- tungserklärungen muss nicht zugestimmt werden, sagt die Expertin. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Beschäf- tigte über die datenschutz- rechtlichen Regeln im Betrieb aufgeklärt werden und sich zur Einhaltung verpflichten. Ohnehin gilt das allgemeine Schadensersatzrecht und das Dienstnehmerhaftpflichtge- setz. Ein großes Problem ist, dass oft nicht genau geregelt wird, wann ein Verstoß vorliegt und welche Regeln es in der Firma gibt. „Es entsteht großer Druck und mit diesen vertrag- lichen Strafen wird versucht, die Verantwortung auf die Beschäftigten abzuwälzen“, erklärt Bauer. Die Expertin rät: „Wenn Ihnen so eine Erklärung vorgelegt wird, gehen Sie zum Betriebs- rat oder schließen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, um sich gegen der- artige Vertragsklauseln zu weh- ren.“ BB www.akstmk.at/schutz Versicherungsdaten monatlich aktuell Ab 2019 wird beispielsweise die Höhe der zu erwartenden Pension im Monatsrhythmus abrufbar sein. H inter dem etwas sperrigen Terminus „Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung“ (mBGM) verbirgt sich eines der wichtigsten Modernisierungs- projekte der Sozialversiche- rung, das mit 1. Jänner 2019 in Kraft tritt. Das Projekt stellt unter anderem die An- und Abmeldung von Dienstneh- merinnen bzw. Dienstneh- mern, Angaben zum Umfang eines Dienstverhältnisses oder die Beitragsabrechnung, mit der Dienstgeberinnen bzw. Dienstgeber die Höhe der So- zialversicherungsbeiträge mel- den, auf neue Beine. Unmittelbare Auswirkung für die Beschäftigten: Durch diese Umstellung wird auf dem Ver- sicherungsdatenauszug sofort ersichtlich, welche monatliche Beitragsgrundlage gemeldet wurde. Alle Sozialversiche- rungsträger – und auch andere Behörden wie beispielsweise das AMS – nutzen diese Daten. Ab 2019 können die Leistun- gen für jeden Monat berech- net werden, veraltete Daten werden nicht mehr für die Feststellung von Leistungen verwendet, Rückfragen an die Versicherten sind nicht mehr notwendig. In der Praxis heißt das beispielsweise: Die Höhe der zu erwartenden Pension oder die Zahl der erworbenen Versicherungsmonate wird für Dienstnehmerinnen und Dienst- nehmer künftig monatlich aktu- alisiert abrufbar sein. DH Stahlwerk Donawitz im Jahr 1937 L ängst verloren geglaubte Aufnahmen der Arbeits- welt im Jahr 1937 aus dem Stahlwerk Donawitz zeigt eine Ausstellung in Graz. Dem Leiter des steirischen Bil- dungshauses Retzhof, Joachim Gruber, ist es zu verdanken, dass die Fotos in Kooperation von steirischer Gesellschaft für Kulturpolitik und AMS gezeigt werden können. Er traf den vor den Nazis geflüchteten Wiener Fotografen Robert Haas wenige Jahre vor seinem Tod im Exil in New York und brachte eine Mappe mit 150 Negativen nach Österreich zurück. Haas hatte im Jahr den 1937 den Auftrag der Alpinen Montangesell- schaft gehabt, die Arbeit im Stahlwerk Donawitz zu doku- mentieren. Die Ausstellung „Robert Haas. Arbeitswelt 1937 – Stahlwerk Donawitz“ im AMS Graz Ost, Neutor- gasse 46, ist während der Büroöffnungszeiten bis Ende des Jahres zugänglich. Achtung bei fehlendem Geld für Überstunden. In manchen Branchen kann es nur drei Monate rückwirkend eingefordert werden. Bei den Ausführungen handelt es sich nur um eine grobe Orientierungshilf . Das Dokument kann und soll eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Dementsprechend kann keinerlei Haftung seitens der das Dokument zur Verfügung stellenden Personen oder der Fachgruppe der Wirtschaftskammer Wien für Personenberatung und Personenbetreuung selbst übernomme werde . Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Diese Verpflichtungserklärung betrifft: Familienname: Vornamen: In Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten Sie voraussichtlich Kenntnis über personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Alle diese Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln und unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, 1. das Datenschutzrecht zu wahren, insbesondere § 6 DSG, einschließlich entsprechender betrieblicher Anordnungen; 2. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren (§ 11 UWG); 3. bei einem Verstoß gegen das Datengeheimnis oder eine Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Schadenersatz zu leisten, und zwar ohne Rücksicht auf den tatsächlich eingetretenen Schaden durch Vereinbarung einer Konventionalstrafe pauschaliert, und zwar im Ausmaß von [ Anzahl eintragen] Bruttomonatsentgelten. Die zitierten Bestimmungen sind im Anhang zu dieser Erklärung abgedruckt. Ihnen ist bekannt, dass • die personenbezog n n Daten natürlicher wie juristischer Personen einem besonderen Schutz unt rliegen und die Verwendung solcher Daten nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist; • personenbezogene Daten, die Ihnen auf Grund Ihrer beruflichen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich gemacht wurden, nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung de jeweiligen Vorgesetzten übermittelt werden dürfen; • es untersagt ist, Daten an unbefugte Empfänger innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu übermitteln od r son t zugänglich zu machen; • es untersagt ist, sich unbefugt Daten zu beschaffen oder zu verarbeiten; • es untersagt ist, personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zum rechtmäßigen Aufgabenvollzug gehörenden Zweck zu verwenden; • anvertraute Benutzerk n wörter, Passwörter und sonstige Zugangsberechtigungen sorgfältig verwahrt und geheim zu halten sind; © Milenko Đilas - Veternik; Serbia - stock.adobe.com Robert Haas
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