ZAK_Dezember_2018_Ansicht
ZAK 21 20 ZAK WIRTSCHAFTSPOL ITIK ©Robert Kneschke - stock.adobe.com Versehrtenrente Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Be- rufskrankheit. Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfä- higkeit und die dadurch ent- standene Mehrbelastung aus- zugleichen. ZAK nfo PFLEGE Die E-Mobilität gilt in Zeiten des Klimawandels als Alter- native zum herkömmlichen Verbrennungsmotor. Öffent- liche Ladestationen haben allerdings noch ihre Tücken. N och ist der Elektro-An- teil mit 1,5 Prozent der Pkw-Neuzulassungen relativ bescheiden. Experten gehen allerdings davon aus, dass dieser Anteil in naher Zukunft rasant steigenwird. Neben dem Angebot an Fahrzeugen mit Elektroantrieb spielt für den Endverbraucher das Netz an öffentlichen Ladestationen auf- grund der noch geringen Reich- weite eine wichtige Rolle. Durch die noch eingeschränkte Die Entscheidung des Ver- fassungsgerichtshofs Mitte Oktober 2018 zur Abschaf- fung des Pflegeregresses ließ viele Betroffene aufatmen. Das Land Steiermark bremst aber (noch). G eht es nach dem Verfas- sungsgerichtshof (VfGH), ist der Zugriff auf das Vermö- gen auch auf bereits rechts- kräftige Entscheidungen un- zulässig. Dies bedeutet, dass auch im Fall von bereits vor 2018 erfolgten grundbücher- lichen Sicherstellungen oder vereinbarten Vergleichen, die Sozialhilfeträger keine Forde- rungen mehr geltend machen dürfen. Als Konsequenz darauf Regress: Steiermark hinkt hinterher Nach einer Klage der AK Steiermark konnte eine fal- sche Bemessungsgrundlage erst durch das Oberlandesge- richt zugunsten einer 24-Jäh- rigen korrigiert werden. A ls wäre ein Arbeitsunfall nicht schon schlimm ge- nug, wäre Lisa S. (24) beinahe auch um einige tausend Euro Versehrtenrente umgefallen. Die Weststeirerin ging vor Beendigung ihrer Berufsausbil- dung einem Teilzeitjob nach. Als der angehenden Kinder- gartenpädagogin der Unfall passierte, zog die AUVA den vor einem Jahr ausgeübten Job als Bemessungsgrundlage für die vorläufige Versehrtenrente heran – knappe 10.600 Euro. Versehrtenrente um 19.000 Euro zu nieder bemessen Und je höher die Leistung der Ladesäule ist, desto teurer wird es ( siehe Grafik ). Kettl: „Kunden müssen also wissen, wie schnell ihr E-Auto laden kann und welche Leistung die Ladesäule bietet, um den Preis zu errechnen.“ Es gibt zwar haben die Bundesländer Kärn- ten und Wien von sich aus Lö- schungen aus dem Grundbuch veranlasst. Weiterzahlen? Nicht so die Steiermark. Laut Information des Landes Steier- mark wird noch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) abgewartet. Dieses soll den Zeitpunkt des Vermögenszu- griffs definieren, da das Land der Meinung ist, dass der Zeit- punkt des Vermögenszugriffes bereits mit der Eintragung der Forderung in das Grund- buch erfolgte. „Dies hätte zur Konsequenz, dass Betroffene weiterhin zahlen müssen“, er- klärt Pflegeexperte Alexander Gratzer. Die Vorgehensweise des Lan- des sorgt nun für Unsicherheit bei Betroffenen. Vor allem in den Fällen, in denen ein Lie- genschaftsverkauf im Raum steht, kann es zu Verzögerun- gen kommen. Das Land bietet hier an, dass die Verkaufssum- me bis zu einer Entscheidung des OGH auf einem Treu- handkonto deponiert wird. Je nach OGH-Entscheidung, die bei Redaktionsschluss noch ausständig war, müssen die offenen Forderungen dann be- glichen werden oder es kommt zur Auszahlung des gesamten Betrages. JF „Wir sind der Rechtsmeinung, dass die falsche Bemessungs- grundlage für die Berechnung der Versehrtenrente herange- zogen worden ist“, sagt AK- Sozialversicherungsexperte Wolfgang Brunner: „Frau S. erlitt den Arbeitsunfall vor Beendigung des 30. Lebensjah- res und vor Beendigung ihrer Berufsausbildung.“ In einer erstgerichtlichen Entscheidung bekam die AK recht, dass die Bemessungsgrundlage nicht auf Basis der vor Beendigung der Berufsausbildung ausge- übten Teilzeitbeschäftigung zu bilden ist, sondern auf das zu erwartende Einkommen nach Vollendung des 30. Lebens- jahres. Das Erstgericht legte eine Bemessungsgrundlage von etwa 31.300 Euro fest. Dagegen berief die AUVA. Das Oberlandesgericht korrigier- te die Bemessungsgrundlage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf 29.400 Euro. „Gut, dass Frau S. zu uns gekommen ist. Sie erhält dadurch rund 180 Euro monat- lich mehr“, freut sich Brunner für die 24-Jährige. JF Quelle: SORA Österreichischer Demokratie Monitor 2018 ausbauen gleich lassen einschränken keine Angabe Wessen Rechte ausbauen? „Soll die Regierung in Österreich die Recht der ... einschränken, ausbauen oder soll alles so bleiben, wie es ist?” 63% Rechte der ArbeitnehmerInnen Rechte der Unternehmen 29% 4% 4% 47% 23% 23% 8% auch zeitunabhängige Pau- schaltarife, diese sind jedoch erst bei oftmaligem öffentli- chemLaden interessant. DieAK fordert daher eine einheitliche Tarifgestaltung und eine klare Preisauszeichnung. BH www.akstmk.at/wirtschaft Der Pflegeregress wurde abgeschafft, dennoch wird in der Steiermark auf ein OGH-Urteil gewartet. Vor Gericht wurde zu- gunsten der jungen Frau entschieden. Sie erhält dadurch um 180 Euro mehr im Monat. www.akstmk.at/unfall Gemessen am Medianeinkommen. Quelle: Arbeiterkammer Stimmt das Verhältnis noch? Der Abstand zwischen den mittleren Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und denen von Managerinnen und Managern wächst rasant. 2003 2015 1:20 E E E E E E 1:51 Seit 2003 haben sich die Vorstandsgehälter im Vergleich zum Lohn der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als verdoppelt. Die Regierung der Bosse Die Regierung steht auf der Seite der Unternehmen. Das zeigt die wirtschaftspolitische Analyse der Arbeiterkammer, und das denkt auch die Mehr- heit der Bevölkerung. D ie Arbeiterkammer ana- lysiert seit Jahren die im Parlament beschlossenen Ge- setze und schaut, wer davon profitiert. Jährlich wird auch untersucht, wie viel sich die Chefs der größten heimischen Firmen, die an der Börse notie- ren, selbst auszahlen. Ergebnis: Die Gagen samt Boni schießen durch die Decke und betragen pro Person mit 1,5 Mio. Euro pro Jahr mehr als das 50-fache eines mittleren Einkommens. Die Bevölkerung merkt diese Schieflage und plädiert bei einer Sora-Umfrage mit 2.000 Beteiligten klar für einen Aus- bau der Rechte der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer, wie die Grafik unten zeigt. SH ©denissimonov - stock.adobe.com Reichweite der Fahr- zeuge ist das Netz an öffentlichen Ladesta- tionen entscheidend. Preisfalle In diesem Zusammen- hang warnt AK-Ener- gieexperte Karl-Heinz Kettl vor einer Preisfal- le: „Für die Tarifgestal- tung ist nicht die Men- ge der entnommenen Energie entscheidend, sondern die benötigte Zeit an der Ladesäule. Verrechnet wird die maximale Leistung der La- desäule und nicht die maxima- le Ladeleistung des E-Autos.“ Im Klartext: Je geringer die La- deleistung des Fahrzeugs, desto länger dauert eine Ladung. Elektroauto-Ladekosten an öffentlichen Säulen der Energie Steiermark bzw. Energie Graz Tarif: easyflex/GRAZdrivEflex; 80% Ladung; AC-Ladung E 110,00 E 90,00 E 70,00 E 50,00 E 30,00 E 10,00 E –10,00 E 30,74 E 8,78 E 7,81 E 27,33 E 6,59 E 13,66 E 42,94 E 6,60 E 23,10 E 72,60 E 8,86 E 31,00 E 96,62 E 85,89 E 97,43 VWeUP (max.AC –3,7KW) RenaultZoeR90 (max.AC –37KW) VWeGolf (max.AC –7,2KW) BMW i3 (max.AC –11KW) NissanLeaf (2018) (max.AC –6,6KW) Ladesäule1–11KW Ladesäule2–22KW Ladesäule3–43KW Elektro-Tankstellen und ihre Tücken Kettl | AK
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