02_ZAK Februar 2019_Ansicht

Leben & Konsum Leben & Konsum „Das grenzt an Betrug“, ärger- te sich eine Grazerin. Sie hatte über den Internetdienst für drei Konzertkarten, die mit je 38 Euro ausgewiesen waren, schluss- endlich knapp 700 Euro bezahlt. Zum reinen Ticketpreis kamen Aufschläge und Gebühren – die von vornherein nicht ersichtlich waren und gesetzlich keiner Re- gelung unterliegen – dazu, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Viagogo ist nicht der Verkäufer Leider gilt bei Kartenkäufen das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht, da es sich um ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen handelt. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist nur einVermittler, der den Ticket-Zweitmarkt bedient. Die drei größten Probleme • Laut Beschwerden von Betrof- fenen informiert Viagogo nicht über den Endpreis, bevor nicht kostenpflichtig bestellt wird. Die Plattformwiderspricht: Es komme auf die Anzeige des Endgeräts an. • Viagogo suggeriert, dass Käufe- rinnen und Käufer trotz personi- fizierter Karten in die Veranstal- tungen reinkommen.„Das stimmt nicht“, so Schrittwieser:„Leider ist beim Kauf auch nicht ersichtlich, ob die Karten personifiziert sind.“ Zudem rät Viagogo Käuferinnen und Käufern, die sichwegen einer gefälschten Karte Sorgenmachen, diese wieder zu verkaufen – auf Viagogo. „Eine Konsumentin kam diesemRat nach, erhielt dann aber ein Schreiben von Viagogo, dass sie gefälschte Tickets eingestellt hat und musste eine Strafgebühr zahlen“, schildert Schrittwieser. • Die bestellten Karten kommen großteils so spät, dass bei uner- wartet personifiziertenTickets kei- ne Zeit mehr ist, zu reagieren. JF Achtung, Wucher – Finger weg von Viagogo! Der Run auf Event- und Konzertkarten führt zunehmend zu problematischen Verkaufs- praktiken und enormen Preisunterschieden. Expertinnen und Experten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz sagen der beliebt-berüchtigten Ticketbörse den Kampf an. Frische Säfte und Smoothies im AK-Test Frische Smoothies und Säfte sind in aller Munde. Sie gelten – zur Ergänzung gesunder Ernährung – als feiner Obst- und Gemüse- ersatz. Ein AK-Test in Grazer Saftbars ergab nur kleine Beanstandungen. Z ehn Säfte und Smoothies wur- den imAK-Auftrag in Saftbars, Kaffeehäusern, Bäckereien und anderenGeschäften inGraz einge- kauft, gekühlt ins Labor gebracht und auf Pestizide und Keime un- tersucht. „Das Ergebnis ist erfreu- lich“, sagt Susanne Bauer, Leiterin der AK-Marktforschung.„Alle Pro- dukte sind verkehrsfähig.“ Nicht oder nur in Spuren nachweisbar waren Schadstoffe in den Säften von Martin Auer, Baristas, Rauch Juice Bar, DM Drogeriemarkt und Mangolds. Für die anderen Säfte gab es eine oder mehrere kleine Beanstandungen. Nicht immer frisch Viele der Testsäfte wurden vor Ort frisch gepresst. In manche kamen aber auch pasteurisierte Säfte aus dem Lebensmittelhandel oder Tiefkühlware dazu. Gene- rell haben Säfte und Smoothies einen hohen Zuckergehalt und wenig Ballaststoffe, sie sind kein vollwertiger Ersatz für frisches Obst und Gemüse und sollten nur manchmal genossen werden. Achtung: Die Säfte und Smoothies können rasch verderben, deshalb gleich trinken. SH Durch Onlineplattfor- men wie Viagogo steigt der Karten-Zweithandel enorm an – intranspa- rente Aufschläge und Gebühren führen zu Preisexplosionen. „Ticket-Zweitmarkt ist Schwarzmarkt“ Was unternimmt die AK gegen Viagogo? Bettina Schrittwieser: Wir haben den Fall einer Konsumentin, die drei Nightrace-Tickets für je 39 Euro bestellt hat und dann 509 Euro zahlte, als Test geklagt. Laut Gericht muss Viagogo die 392 Euro zurückzahlen. Seit Juli 2018 versuchen wir nun in der Schweiz das Urteil zu exekutieren. Funktioniert es, werden wir weitere Klagen anstrengen. Stehen wir im Kampf gegen Viagogo alleine da? Schrittwieser: Nein. Die Band Rammstein etwa hat per einstweiligerVerfügung erwirkt, dass keine Kar- ten auf Viagogo eingestellt werden dürfen. Einzig: Viagogo hält sich nicht daran. Im Herbst gab es in München einVernetzungstreffen mit Ticketverantwortlichen, Ver- braucherschützern und Rechts- experten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Wir machen gemeinsam Druck, damit es durch Gesetzesänderungen zu einem Verbot kommt. Der Ticket-Zweitmarkt ist mittlerweile der eigentliche Schwarzmarkt. Auf was sollten Käuferinnen und Käufer achten? Schrittwieser: Sie sollten die Preise vonmehreren Anbietern vergleichen. Auf die Website der Ver- anstalter schauen, ob nicht eine direkte Buchung günstiger ist. Und die Finger von Viagogo lassen. Bettina Schrittwieser INTERVIEW Zentrum für Gesundheit in Graz eröffnet In Graz wurde das erste Zentrum für Primärversor- gung eröffnet. Das Zent- rummit den Schwerpunk- ten Diabetes und Geriatrie hat Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. G egenüber dem Grazer LKH und gleich neben einer Apo- theke liegt das erste Grazer Pri- märversorgungszentrum: Zwei Allgemeinmedizinerinnenund ein Allgemeinmediziner mit je einem Hausarztvertrag der GKK haben sich zusammengefunden und am Leonhardplatz „Medius – Zentrum für Gesundheit“ aufgebaut. Sie arbeiten zusammen mit einem elfköpfigen Team, zuständig für Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Diätologie und Ergotherapie. Das Zentrum bietet mit 450 Quadratmetern auf zwei Etagen Platz für die Betreuung von 4.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr. Keine Urlaubssperre Geöffnet hat das ZentrumMontag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Durch die ärztlicheVertretung innerhalb des Zentrums ist ein Schließen während der Urlaubszeit nicht notwendig. Das Zentrum bie- tet die Schwerpunkte Diabetes, Wundmanagement und Geriat- rie. Ziel sei es, den Menschen im Alter zu mehr gesunden Jahre zu verhelfen. Eine Million Euro Zuschuss Investiert haben die Mediziner bisher rund eine Million Euro, Gesundheitsfonds und Gebiets- krankenkasse unterstützen mit einer weiteren Million Euro die Personalkosten in den kommen- den fünf Jahren. Probleme wie überfüllte Spitalsambulanzen und verwaiste Hausarztordinationen sollen künftig durch „Primär- versorgungszentren“ gemildert werden. In der Steiermark sind insgesamt elf solcher Zentren geplant. SH Grazerin darf im Heim im Einzelzimmer bleiben Eine betagte Grazerin sollte 155 Euro Zuschlag pro Monat zahlen, weil sie im Pflegeheim ein Einzelzimmer belegt. Die AK konnte die Forderung abwehren. H erta W. bewohnt seit längerem ein Einzelzim- mer in einem Grazer Pflegeheim, weil sie in einem schlechten Allgemeinzustand ist. Ihr wurde vom Pflegeheimträger für das Einzelzimmer ein Zuschlag von 155 Euro pro Monat vorgeschrie- ben. Das Einkommen der Frau besteht aus dem Unterhalt des geschiedenen Ehemannes und dem Pflegegeld. Beides wird großteils zur Finanzierung des Heimaufenthalts eingezogen. Den Zuschlag konnte sie nicht zahlen, sie fürchtete, das Zimmer zu verlieren. Medizinisches Attest In dieser Situation bat die Tochter der Frau die Arbeiterkammer um Hilfe. Anika Tauschmann, AK-Expertin für solche Fragen: „Die Kosten eines Einzelzimmers sind laut Landesverordnung aus der Pension zu bestreiten, kostenfrei ist das Einzel- zimmer bei einer medizinischen Notwendigkeit.“ Da die Frau keine Pension, sondern nur Unterhalt bezieht und überdies ein Attest für die medizini- scheNotwendigkeit vorliegt, lenkte der Heimträger nach mehrmaliger Intervention der AK-Expertin ein – die Grazerin kann ohne Zusatzkosten weiter im Einzelzimmer bleiben. SH Kann ein Toter einen Antrag stellen? Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung eines gebrechlichen Bruckers wurde abgelehnt, weil der Mann vor der Antragstellung gestorben war. Z umKummer über denTod des Vaters kam eine unverständli- che Entscheidungdes Sozialminis- teriumservice über die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung.Weil der Brucker zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gestorben war, wurde der Antrag abgelehnt. Natürlich kann ein Toter keinen Antrag stellen, das haben in die- sem Fall die Nachkommen im Namen ihres Vaters gemacht, und diese Nachkommenwandten sich auch an die AK um Hilfe. Es ging um 1.000 Euro staatliche Förde- rung für zwei Monate Betreuung. Zwei Monate Zeit „Das Gesetz ist auf unserer Seite. Es sagt, dass der Antrag bis zum Ende des Folgemonats gestellt werden muss“, sagt AK-Expertin Anika Tauschmann, „und diese Frist wurde eingehalten“. Die 24-Stunden-Betreuung startete imApril, der Antrag erfolgte Ende Mai. Das sah auch die Behörden- aufsicht im Sozialministerium so und verwies den Fall zurück zum Sozialministeriumservice, wo un- ter Beachtung der gesetzlichen Bestimmung eine neue Entschei- dung getroffen werden muss. SH Die AK half, dass eine Grazerin weiter im Einzelzimmer im Pflegeheim leben darf. (Symbolfoto) www.akstmk.at/vergleiche Download der Studie Graf-Putz | AK Josep Rovirosa / Westend61 / picturedesk.com ©Ocskay Mark - stock.adobe.com 12 | ZAK ZAK | 13

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