20210225_ZAK_direkt_Dezember_2019
4 | ZAK direkt ZAK direkt | 5 Aktuell Ausbildungs- förderung D ie Arbeiterkammer Stei- ermark unterstützt Mitglieder durch eine Aus- bildungsförderung für be- stimmte Gesundheits- und Sozialberufe. Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro Ausbil- dungsjahr. Gefördert werden Schülerinnen und Schüler, die Vollzeit- oder berufsbegleiten- de Ausbildungen an öffentli- chen oder privaten Schulen bzw. Ausbildungsträgern ab- solvieren, sowie ordentliche Studierende im Rahmen eines Bachelorstudiums an Univer- sitäten und Fachhochschulen. Die Antragstellung für das Aus- bildungsjahr 2019/2020 ist bis 31. März 2020 möglich. Nähere Informationen über förderbare Ausbildungen, das Ansuchen und die Richtlinien sind unter www.akstmk.at/gesundheit zu finden. Pflege-Infos für Angehörige U m Angehörige von Pfle- gebedürftigen zu unter- stützen und zu informieren, veranstaltet die AK Steiermark regelmäßig einen „Tag der Pfle- ge“. Am 25. Oktober und am 22. November fanden diese Pflege- Infotage in Graz bzw. in Spiel- berg statt. Hunderte Interessier- te nutzten die Möglichkeit, sich an verschiedenen Ständen di- rekt beim Anbieter zu informie- ren. MIt dabei waren unter an- derem das Vertretungsnetz, das Sozialministeriumservice, die Pflegedrehscheibe, die GGZ der Stadt Graz, die Caritas, die Volks- hilfe, das Hilfswerk, das Rote Kreuz, die Patienten- und Pfle- geombudsschaft und natürlich auch Expertinnen und Experten der AK-Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung. direkt in kürze Die Anreise zu einer gesetzlich verpflichten- den Fortbildung kann als Dienstreise gelten, so der ObersteGerichtshof. M uss der Dienstgeber Bediensteten im Spitals- bereich die Reisekosten zu gesetzlichen verpflichtenden Fortbildungen bezahlen? Zu- mindest in einem konkreten Fall ist das so, stellte jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) klar. Geklagt hatte der Be- triebsrat des LKH Murtal. Der Betroffene besuchte im No- vember 2016 eine verpflich- tende Fortbildung. Die Semi- nargebühr wurde zwar vom Dienstgeber bezahlt, doch strittig war, ob der Dienstge- ber dem Dienstnehmer für diese Fortbildung auch die Reisekosten zu ersetzen und eine Reisezulage zu bezahlen hat. Da außergerichtliche Be- mühungen erfolglos blieben, landete die Causa vor Gericht. In dem gemeinsam von den AK-Außenstellen Murtal und Leoben geführten Gerichts- verfahren bekam der Kläger über drei Instanzen Recht. Letztlich stellte auch der OGH klar, dass ein dienstlicher Auf- trag vorlag. Da es sich somit um eine Dienstreise handelte, steht dem Kläger eine Abgel- tung der Reisekosten aus dem Landes-Reisegebührengesetz zu. Diese Entscheidung könnte wegweisend für andere Spi- talsbedienstete sein – wobei die Arbeiterkammer betont, dass jeder Fall einzeln zu prü- fen sein wird. OGH-Urteil zu Reisekosten Der ObersteGerichtshof gabdem Kläger in der Reise-Causa recht. I m Zentrum der Ergothera- pie steht immer die Hand- lungsfähigkeit im Alltag. Die Ergotherapie – abgeleitet vom griechischen „ergein“ (handeln, tätig sein) – geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit gesundheitsfördernde und the- rapeutische Wirkung hat. Des- halb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungs- fähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungs- fähigkeit erweitern möchten. Ziel der Ergotherapie ist es, Menschenbei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Die Ergotherapie gehört mit sechs weiteren Gesundheitsberufen zu den medizinisch-technischen bzw. therapeutischen Diensten (kurz: MTD). Ergotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten nach ärztlicher Anordnung, sind selbständig in der freien Praxis tätig oder im Angestelltenverhältnis in Institutionen. Ergotherapie: Alltag selbstbestimmt leben W ennSie imGesundheitsbe- ruferegister eingetragen sind, ist es wichtig, Ihre Daten und Angaben aktuell zu halten. Es gibt sogar eine gesetzliche Verpflichtung, wonach die Än- derung von gewissen Daten innerhalb eines Monats ge- meldet werden muss. Dazu ge- hört der Name, die Adresse, die Staatsangehörigkeit sowie die Art der Berufsausübung sowie Gesundheitsberuferegister: Änderungen bekanntgeben der Arbeitgeber und Dienstort beziehungsweise der Berufssitz. An Verlängerung denken Wenn Sie der elektronischen Korrespondenz zugestimmt haben, geben Sie jedenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse bekannt, sonst können wir be- hördliche Schriftstücke, wie die Erinnerung an dieVerlängerung der Registrierung, nicht zustel- len. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie Ihre Berufsberechtigung verlieren, wenn Sie nicht an die Verlänge- rung denken. Schriftliche Meldung Änderungen können Sie uns persönlich in einer AK-Service- stelle oder schriftlich per E-Mail an gbr@akstmk.at beziehungs- weise per Post melden. Ver- wenden Sie dafür das Formular „Änderungsmeldung“ – dieses ist auf unserer Website (siehe den Link rechts unten) zu fin- den. Bei welchen Änderungen auch ein Nachweis erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Formular. So benötigen wir bei- spielsweisebei der Bekanntgabe oder Änderung des Arbeitge- bers keinen Nachweis, im Falle einer Namensänderung jedoch die Heiratsurkunde und eine neue Unterschrift. Beachten Sie auch die Info- Karte, die dieser ZAK-Ausgabe beiliegt! Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit/Erholung in ihrer Umwelt zu stärken. In der Er- gotherapie werden spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung gezielt und res- sourcenorientiert eingesetzt. Dies erlaubt Klientinnen und Kli- enten, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, ihre gesellschaftliche Teilhabe, ihre Lebensqualität und -zufriedenheit zu verbes- sern. Einblick in die Praxis „Mein Name ist Kerstin Felber und ich arbeite als Ergothera- peutin am Universitätsklinikum für Neurologie Graz. Zusätzlich bin ich als Landeskoordinatorin für Ergotherapie Austria in der Steiermark tätig. Das Schöne an meinen Beruf ist die Viel- seitigkeit. Da jeder Mensch unterschiedliche Rollen und Bedürfnisse hat, gilt es sich als Ergotherapeutin immer neu darauf einzustellen, denn die Pa- tientinnen und Patienten geben die Richtung vor und bringen persönliche Ziele mit. Auch die ganzheitliche Herangehenswei- se ist ein positives Merkmal die- ses Berufes. Ergotherapeutinnen und -therapeuten erfassen nicht nur den Menschen (biopsycho- sozial), sonderndenhandelnden Menschen in seiner Umwelt.Wir sind Spezialistinnen und Spezia- listen für Alltagstätigkeiten und versuchen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten, den Weg in ihren Alltag zurück zu finden. Nur Ergotherapeutinnen und -therapeuten haben den geschulten Blick, Betätigungen und den handelndenMenschen in seiner Umwelt zu analysieren undgegebenenfallsVeränderun- gen vorzunehmen. Auf der Neu- rologie könnte dies so aussehen, dass Patientinnen und Patienten nach einem Schlaganfall wieder lernen, selbstständig die Toilette zu benutzen, sich anzuziehen oder eineMahlzeit zusichzuneh- men. ErarbeitetwerdendieFunk- tionen (körperlich und geistig), diedafür nötig sind, der Umgang mit der neuen Situation (z. B. Halbseitenlähmung, Sprachstö- rung) sowie Hilfe anzunehmen und mit den vorhandenen per- sönlichenKräften ressourcenspa- rend umzugehen. Wir schaffen und ermöglichen Sicherheit im alltäglichenTun, dennwer durch Unfall oder Krankheit aus seiner Routine gerissen wird, weiß diese erst zu schätzen. Routine beruhigt und gibt Stabilität. Das oberste Ziel ist gesteigerte Le- bensqualität,Wohlbefinden und Teilhabe am sozialen Leben. ” Gastbeitrag von Kerstin Felber, Ergotherapeutin am Univer- sitätsklinikum für Neurologie Graz und Landeskoordinatorin für Ergotherapie Austria In Gesundheitsberufen Beschäftigtemüssen Änderungen ihrer Daten im Gesundheitsberuferegister bekanntgeben. ©denissimonov - stock.adobe.com DW Ergotherapie hilft Menschen, denWeg in den Alltag zurückzufinden. Wer im Gesundheitsberuferegister eingetragen ist, muss seine Daten stets aktuell halten. Gibt es Änderungen, z. B. bei der Adresse, muss dies umgehend gemeldet werden. www.akstmk.at/gbr Änderungsmeldung DZ Ergotherapeutin Kerstin Felber ©Robert Kneschke - stock.adobe.com, KAGes AK | Graf-Putz
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