20210225_ZAK_direkt_Dezember_2019

6 | ZAK direkt ZAK direkt | 7 Aktuell Ab Jänner: Melde- und Anzeigepflicht N eben einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3,2 Prozent konnten für die rund 100.000 Beschäftigten in der österreichischen Sozialwirt- schaft zahlreiche Verbesserun- gen erreicht werden, die seither Im Februar einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen neuen Kollektivvertrag für die österreichische Sozial- wirtschaft (SWÖ). Das Ergebnis wurde weitgehend im Kollek- tivvertrag„Mobile Pflege- und Betreuungsdienste“ übernom- men. Änderungen werden teilweise erst jetzt wirksam. Neuer KV: Verbesserung für mobile Dienste und SWÖ-Beschäftigte I n allen Bereichen des Sozi- al- und Gesundheitswesens nehmen aggressives Verhalten und Gewalt stetig zu. Daher ist es notwendig, sich mit Gewalt und Aggression auseinander- zusetzen und Organisationen sicher zu führen. Das ist auch das Ziel des Lehrgangs „Prinzipien- orientiertes systemisches Sicher- heitsmanagement“ (P.O.S.S.) der Gewaltschutzakademie. Ursachen und Risiken erkennen Der Lehrgang richtet sich an Führungskräfte und Personen, die in Sozial- und Gesundheits- institutionen bzw. -behörden professionell mit den Themen sichere Organisation, Gewalt und aggressive Verhaltenswei- sen umgehenmöchten. Die Ab- solventinnen und Absolventen Aggressives Verhalten und Gewalt treten im Sozial- und Gesundheitswesen immer häufiger auf. Ein Lehrgang der Gewaltschutzakademie soll dabei helfen, Einrichtungen sicher zu führen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gewaltsituationen zu unterstützen. Gut geschult gegen Gewalt Gewalt ist in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ein immer größeres Problem. Ein Lehrgang bietet Strategien dagegen an. schrittweise umgesetzt werden. Seit 1. Oktober gibt es etwa klare Regelungen für den Dienstplan auch imKollektivvertrag.Wer an einem freienTag für Kolleginnen bzw. Kollegen kurzfristig ein- springt, erhält 20 Euro für einen ganzen Tag bzw. eine ganze Nacht. Für einen halbenTag gibt es 10 Euro. Diese „Einspringer- zulage“ gilt indes nicht für den steirischen Kollektivvertrag der mobilen Dienste – dafür wurde hier die Wochenarbeitszeit auf 37 Stunden bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich reduziert. Regelung für Dienst-Teilung Bereits mit 1. Juli 2019 traten neue Regeln für die Teilung von Für mobile Pflegedienste in der Steiermark wurde dieWochenarbeitszeit auf 37 Stunden reduziert. lernen etwa, die institutionelle und persönliche Sicherheit in ihrer Organisation zu erhöhen, Ursachen und Risikofaktoren für Gewalt in Institutionen zu erkennen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inGewaltsituationen zu unterstützen, Kommunika- tions- und Deeskalationstech- niken adäquat einzusetzen und Präventionsmaßnahmen in Ein- richtungen umzusetzen. Abschluss mit Zertifikat Der berufsbegleitende Lehr- gang startet am 19. März 2020, dauert drei Semester und um- fasst 600 Einheiten zu je einer Stunde. Nach dem erfolgrei- chen Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Zertifikat „Zertifizierte Präventions- und Sicherheitsmanagerin“ bzw. „Zertifizierter Präventions- und Sicherheitsmanager“ und die Bestätigung über 30 Credit Points. Die Lehrgangskosten be- tragen 9.900 Euro (exkl. MwSt.). Veranstaltungsort ist das Bil- dungshaus Schloss St. Martin in Graz. Seminare Neben diesem Lehrgang gibt es auch noch weitere Bildungs- angebote, die sich ums Thema Gewalt und Gewaltprävention drehen. Betriebsräte haben die Möglichkeit, bei der Ar- beiterkammer Rufseminare zu buchen, die in Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum an- geboten werden. Das Team der AK steht dafür telefonisch unter 05 7799 2577 bzw. per E-Mail an gesund.pflege@akstmk.at zur Verfügung. I m Rahmen des mit 1. Jänner 2020 in Kraft tretenden Ge- waltschutzgesetzes wird die Melde- und Anzeigepflicht für Angehörige aller Gesundheits- berufe (z. B. Ärztinnen undÄrzte, Pflegepersonal, Psychologinnen und Psychologen, Psychothe- Ab 2020 müssen Angehörige von Gesundheitsberufen Delikte wie Vergewaltigungen anzeigen – das schreibt das neue Gewaltschutzgesetz vor. rapeutinnen und Psychothera- peuten) bei schwerwiegenden Gewaltdelikten vereinheitlicht. Auch einVerdacht auf Vergewal- tigung ist in Zukunft zumelden. Die Anzeigepflicht umfasst bei- spielsweise schwere Körperver- letzungen, Vergewaltigungen sowie die Misshandlung von Kindern, Jugendlichen und gebrechlichen oder geistig be- einträchtigten Personen. Auch ein begründeter Verdacht ist zu melden. Berufsangehörige im Dienstverhältnis melden die Umstände dem Dienstgeber, der dann die Anzeige vornimmt. Ausnahmen EineAnzeige kann unterbleiben, Gefährdung am Arbeitsplatz D urch die steigenden Her- ausforderungen im Pflege- alltag sind die Berufsangehöri- gen immer öfter mit Situationen konfrontiert, die für die Patien- tinnen und Patienten eine Ge- fährdung darstellen. Dafür gibt es verschiedenste Gründe, die überwiegend aus einemorgani- satorischen Mangel resultieren, wie EinsparungenbeimPersonal oder auch fehlende Routine bei gewissen Tätigkeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pflegebereich sind dazu verpflichtet, etwaige Gefahren für Sicherheit oder Gesundheit rasch zu melden. Nicht lange warten Werden gefährliche Situationen zur Regel, sind Fehler vorpro- grammiert. Gerade bei dieser Arbeit direkt am Menschen können solche Fehler rasch zu hohen Schadenersatzforderun- gen führen. Um sich haftungs- rechtlich abzusichern, sollte mit einer Gefährdungsmeldung nicht lange gewartet werden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeit- nehmer sind Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet, jedeGefahr für die Sicherheit oder Gesundheit unverzüglich zu melden. Schriftliche Meldung Die Gefährdungsmeldung sollte schriftlich an die unmittelbar vorgesetzte Person gerichtet sein. Wenn diese nicht reagiert, sollte an die nächste Ebene he- rangetreten werden. Besonders effektiv ist die Gefährdungsmel- dung, wenn sie von möglichst vielen Mitarbeitern unterzeich- net ist und auch ein weiterer Kreis wie z. B. der Betriebsrat, die Stationsleitung oder auch die Ärzteschaft involviert sind. Bei der Formulierung sollte Sach- lichkeit im Vordergrund stehen und genau auf die Fakten ein- gegangenwerden.WennSieUn- terstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihre Arbeiterkammer Steiermark, Abteilung Gesund- heit, Pflege und Betreuung. Die Gefährdungsmeldung sollte schriftlich verfasst werden. Diensten in Kraft. Im Kollektiv- vertrag wurde klargestellt, dass eine Betriebsvereinbarung not- wendig ist. EineTeilung liegt vor, wenn die Unterbrechung mehr als 1,5 Stunden beträgt. Künftig muss die Mindestarbeitszeit an einem Tag fünf Stunden betra- gen, damit der Dienst geteilt werden kann. Die Teilung kann nur einmal erfolgen, bloß inAus- nahmefällen am Wochenende ist dies auch zweimal möglich. Weiters gibt es neue Vorgaben und Regelungen imHinblick auf Umkleidezeiten und bezahlte Pausen im Nachtdienst. Mehr Geld für Lehrlinge Abseits dieser und anderer Verbesserungen für weite Teile der SWÖ-Beschäftigten und der Beschäftigten im mobilen Dienst in der Steiermark (bei- spielsweise ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit) profitieren auch einzelne Gruppen in der Sozialwirtschaft von neuen Re- gelungen. So erhalten Lehrlinge – zusätzlich zur allgemeinen Erhöhung von 3,2 Prozent –100 Euro mehr in jedem Lehrjahr. BE DW DZ gewaltschutzakademie.at Infos & Anmeldung wenn dadurch ein für die be- rufliche Tätigkeit notwendiges Vertrauensverhältnis untergra- ben werden könnte oder die volljährige Patientin bzw. der volljährige Patient sich aus- drücklich gegen eine Anzeige ausspricht. Allerdings darf in einem solchen Fall keine unmit- telbare Gefahr für die Patientin bzw. den Patienten oder eine andere Person bestehen. ©Pxel-Shot - stock.adobe.com ©Tiko - stock.adobe.com ©rogerphoto - stock.adobe.com

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