02_ZAK Februar 2019_END_WEB

Präsident J. Pesserl VizepräsidentInnen Patricia Berger Gernot Acko Franz Gosch Günter Steinbauer Direktor W. Bartosch APA-AUFTRAGSGRAFIK Das steirische ArbeitnehmerInnen-Parlament Auftraggeber, Quelle: AK Steiermark FSG 64 Mandate ÖAAB-FCG 19 Mandate FA FPÖ 16 Mandate AUGE/UG 6 Mandate GLB - KPÖ 4 Mandate Liste Kaltenbeck 1 Mandat Schwerpunkt Meine Stimme bringt’s! AK-Wahl „Die Arbeiterkammer Steiermark hat mich bei einem fünf Jahre langen Gerichtsverfahren unterstützt. Dabei ist es um meinen Austritt gegangen. Ohne die Unterstützung des AK-Arbeitsrechts hätte mein Leben ganz anders ausgeschaut, ich hätte mir diesen langen Prozess nicht leisten können. Am Ende gab es eine positive Einigung.“ Polina Egger, Angestellte MEIN AK-ARBEITSRECHT „Als Bühnentechniker hatte ich jahrelang körperliche Schwerarbeit zu leisten. Erst nach einemUmbauwurde vieles durch elektronischeNeuerungen einfacher. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erkannte aber vorerst die Schwerar- beitszeiten bei mir nicht an. Erst nach einem Lokalaugenschein, initiiert durch die Arbeiterkammer, kam die Schwerarbeiterregelung zum Tragen. Durch die Anerkennung der Schwerarbeit kann ich zwei Jahre früher in Pension gehen.“ Manfred Dirnbäck, Bühnentechniker MEIN AK-SOZIALRECHT Leben & Konsum AK- Wahl Seite 4 – 11 24.000 Euro nach Arbeitsunfall Mit den Folgen eines Arbeitsunfalles hat eine Grazerin zu kämpfen – gesundheitlich und bis vor kurzem vor Gericht. Die AK sorgte für finanzielle Gerechtigkeit. 2013 verunfallte die 53-Jährige am Weg zur Arbeit. Die AUVA gewähr- te der Grazerin eine vorläufige 40-prozentige Versehrtenrente für zwei Jahre. Danach wurde der Antrag auf Gewährung einer Dauerrente abgelehnt und die vorläufige Versehrtenrente ent- zogen. Gegen diesen Bescheid reichte die AK Klage ein. „Insge- samt 15 Sachverständigen- und Ergänzungsgutachten mussten eingeholt und anmehrerenTagen verhandelt werden“, schildert AK-SozialrechtsexperteWolfgang Brunner den komplexen Fall, der für die Grazerin gut ausging: Ihr wurde ab dem Zeitpunkt des Un- falles statt einer 40- eine 65-pro- zentige vorläufige Versehrten- rente für zwei Jahre und danach eine 60-prozentige Dauerrente zugesprochen. Brunner:„Die Frau erhielt eine Nachzahlung von über 24.000 Euro und ab jetzt eine monatliche Dauerrente inklusive Zusatzrente und Kinderzuschuss von etwa 450 Euro.“ JF Nach einemMitarbeitergespräch rund um eine einver- nehmliche Auflösung kam es zu einer unschönen Überra- schung für den Elektro-Installationstechniker. E igentlich ersuchte ein 34-Jähri- ger, der sich im Abfertigungs- system Alt befand, seinen Chef lediglichumeine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis- ses. Sein Arbeitgeber verstand die Frage aber fälschlicherweise als Arbeitnehmerkündigung, meldete den Mitarbeiter von der Sozialversicherung abundbezahl- te auch seine Ansprüche nur bis zum Abmeldezeitpunkt. Keine Kündigung Für den Arbeitnehmer war aber von vornherein klar, dass er das Arbeitsverhältnis definitiv nicht 15.000 Euro Abfertigung erkämpft durch Kündigung beendet, sollte der Arbeitgeber keiner einver- nehmlichen Auflösung zustim- men. „Bei einer Selbstkündigung hätte der Arbeitnehmer seine Abfertigung imAusmaß von sechs Monatsentgelten verloren“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Stiboller, die den 34-Jährigen vor Gericht vertrat. Abfertigung Alt erhalten Die AK-Juristin stützte sich in ihrer Intervention auf ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und forderte die laufenden Entgelte über das Abmeldedatum hinweg beim Arbeitgeber ein. Dieser bezahlte dennoch nicht und so beendete der Elektro-Installationstechniker unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen das Arbeitsverhältnis aufgrund ungebührlicher Entgelt- vorenthaltungdurchberechtigten Austritt. „Wir klagten für den Mann die noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbe- sondere auch die gebührende Abfertigung Alt, ein“, schildert Stiboller: „Wir erzielten einen Ver- gleich.“ Im Verfahren wurde eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart und der Arbeitnehmer erhielt fast die gesamte Abfertigung in Höhe von 15.000 Euro. Nach der bösen Überraschung kam es somit zu einem guten Ende für den Arbeit- nehmer. JF Warum bei der AK-Wahl jede Stimme zählt? Weil jede und jeder Einzelne mitbestimmen kann, in welche Rich- tung sich die Interessenvertretung und Serviceeinrichtung der steiri- schen Beschäftigten entwickelt. D er Arbeitsalltag für die steirischen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer wird immer rauer. Umsowichtiger ist es, die gesetz- liche Interessenvertretung zu stärken. Gerade die Arbeiterkammer ist ein starkes Schutzhaus für die Beschäftigten. Hier findenAK-Mitglieder Hilfe bei Sorgen und Anliegen – ob im Berufs- oder Privatleben. Sechs Listen stehen zur Wahl Bei der AK-Wahl werben sechs Listen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler. Entspre- chend der Stimmenstärke der Listen nach der Wahl werden die insgesamt 110 Mandate der Vollversammlung verteilt. Die Vollversamm- lung tagt dreimal im Jahr und gibt die große Linie zur politischenArbeit und zu den Service- leistungen für die Mitglieder vor. Das Wahler- gebnis ist auch die Basis für die Besetzung der weiteren Organe der Arbeiterkammer, vomPräsidenten und den Stellvertretern über den Vorstand bis hin zu den Ausschüssen und Kontrollgremien. Unsere Mitglieder wählen Rund 427.000 AK-Mitglieder sind automatisch wahlberechtigt. Auch Lehrlinge, AK-Mitglieder in Karenz oder imPräsenz- oder Zivildienst, ge- ringfügig Beschäftigte undArbeitslose können ihre Stimme abgeben, falls sie sich in dieWäh- lerlisten eingetragen haben. Alle Betroffenen wurden per Post darauf aufmerksamgemacht. Viele Wege zur Wahlurne Um die Stimmabgabe so einfach wie möglich zu machen, gibt es drei Wege: Am einfachsten ist die Stimmabgabe bei den Wahlkommis- sionen in den steirischen Betrieben (Betriebs- wahlsprengel). Knapp 40 Prozent der Mitglie- der können auf diesem Weg vom Wahlrecht Gebrauch machen. Alle anderen Mitglieder können automatisch an der Briefwahl ( siehe letzte Seite ) teilnehmen. Der dritte Weg ist die Stimmabgabe direkt in einem der 15 öffentli- chen Wahllokale in der Grazer AK-Zentrale, in allen AK-Bezirksstellen und zusätzlich imHaus der Vereine in Knittelfeld. SH www.akstmk.at/wahl Alle Infos zur AK-Wahl 40 Prozent der Wahlberechtigten können bei Wahlkommissionen im Betrieb abstimmen. Temel | AK Temel | AK Temel | AK 4 | ZAK ZAK | 5

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