03_ZAK April 2019_END_Web

Bei Telearbeit wird das Wohnzimmer zum Homeoffice. Die AK unterstützt Kleinbetriebe und Beschäftigte im Rahmen der Digitalisierung. I n manchen Branchen und manchen Lebens- situationen ist Homeoffice der Schlüssel zu besserer Arbeit: Anstatt stundenlangem Pendeln oder mühevoller Terminplanung, um familiäre Pflichten und Job zu koordinieren, einfach daheimamComputer die Arbeit erledi- gen. Schöne neue Arbeitswelt – oder doch ein Job amAbstellgleis, ohne Karrierechancen und bei stagnierender Bezahlung?„DamitTelearbeit auch für Kleinbetriebe attraktiv wird und den Beschäftigten einen echten Mehrwert bringt, hat die Arbeiterkammer im Rahmen ihrer Digitalisierungs-Offensive ein Projekt dazu gestartet“, sagt AK-Experte Karl Schneeberger. Mustervertrag und Geld Die AK kooperiert mit der steirischen Wirt- schaftsförderung, die für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte die Ausstattung von Telearbeits- plätzen mit 50 Prozent der Kosten fördert. Wird dabei das eigens entwickelte Muster eines Arbeitsvertrages verwendet, gibt es von der AK weitere 30 Prozent der Kosten dazu. Schneeberger: „In dem Mustervertrag geht es umdrei entscheidende Punkte: eine weiterhin gute Einbindung in die Kommunikation und Information des Betriebes, kein Nachteil im beruflichen Fortkommen und die garantierte Rückkehrmöglichkeit auf einen Arbeitsplatz in der Firma.“ Digi-Projekte Dieses Projekt ist das erste, das aus demneuen Projektfonds Digitalisierung realisiert wird. Der- zeit werdenweitere gute Projektideen gesucht, die genauen Richtlinien der Projektförderung sind im Fertigwerden. Vor allem Betriebsrä- tinnen und Betriebsräte sind aufgerufen, ihre Ideen für gute Arbeitsplätze einzubringen, die im weitesten Sinn mit Digitalisierung und Produktion 4.0 zu tun haben. 300 Euro Digi-Bonus Die zweite Schiene beim neuen Schwerpunkt ist der Digi-Bonus. AK-Mitglieder erhalten bis zu 150 Euro für allgemeineWeiterbildungskur- se im Bereich Digitalisierung, für vertiefende Inhalte gibt es bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Der Digi-Bonus kann für alle heuer begonne- nen Kurse bei allen Bildungsanbietern, die be- stimmte Qualitätskriterien erfüllen, eingelöst werden. Der Antrag muss bis Ende des Jahres gestellt werden. E-Commerce Expert Die VHS bietet ein breites Feld an Kursen, die – falls der Bildungsscheck schon verbraucht ist –mit demDigi-Bonus besucht werden können. Und auch das bfi hat vieles anzubieten. Wie wäre es etwa mit den Diplomausbildungen zumE-Commerce-Expert oder DigitalTrainerIn, die Ausbildung Smart Factory – Industrie 4.0 oder ein Kurs in einer Programmiersprache? SH AK-Projekt zu Homeoffice Leben & Konsum AK-Wahl www.akstmk.at/beihilfen Infos, Antragsformular, Richtlinien zak in kürze Klärung zum Pflegeregress D er OGH hat festgelegt, wie es mit der Abschaffung des Pflegeregresses weitergeht. Seit Anfang 2018 darf der Sozialhilfe- träger nicht mehr auf das Vermö- gen von Personen, die in stationä- ren Einrichtungen aufgenommen wurden, sowie deren Erbinnen und Erben oder Geschenkneh- merinnen und Geschenkneh- mern zugreifen. Die Rechtspre- chung hat festgelegt, dass auch Forderungen, die beispielsweise grundbücherlich schon zuvor si- chergestellt wurden, nicht mehr exekutiert werden dürfen. Das bedeutet, dass alle im Zusam- menhang mit dem Pflegeregress erfolgten grundbücherlichen Si- cherstellungen oder Vergleiche zu löschen sind. Auch nach dem 1. Jänner 2018 erfolgte Zahlun- gen im Zusammenhang mit dem Vermögenszugriff sind von den Sozialhilfeträgern rückzuerstat- ten. Gesundheitliche Beschwerden verunsichern und halten sich nicht an Öffnungszeiten. Hilfe bietet das neue Ge- sundheitstelefon unter der Nummer 1450. D as Gesundheitstelefon 1450 ist seit Anfang April rund um die Uhr erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Bei diesem telefonischen Erstkontakt gibt es Rat, was man selbst tun kann oder wo man mit seinem gesundheitlichen Problem am besten aufgehoben ist. Das kann auch der Bereitschaftsdienst der steirischen Hausärzte sein, der künftig nur über diese Nummer zu einem Hausbesuch ausrückt. Wenn’s weh tut Wennplötzlichmitten inder Nacht der Zahnpocht, es amSonntagauf einmal imBauch krampft oder am schönsten Nachmittag beim Kind ein Insektenstich anschwillt, dann wissen Betroffene oft nicht, was zu tun ist. Können die Schmerzen selbst behandelt werden, soll am nächsten Tag ein Hausarzt aufge- sucht werden, ist die Behandlung durch einen Facharzt erforderlich oder ist die Notfallambulanz die beste Adresse? Wenn’s weh tut! Gesundheitstelefon 1450 In zwei Monaten endet die Frist für alle in Gesundheitsbe- rufen Tätige zur Registrierung. Ohne diese Einschreibung darf der Beruf künftig nicht ausgeübt werden. D ie allermeisten haben ihren Berufsausweis schon in der Hand. Den neuen Ausweis im Scheckkartenformat bekommt man nach der Einschreibung in das Register für Gesundheitsbe- rufe.„Die Registrierung ist Voraus- setzung, um nach dem 30. Juni den Gesundheitsberuf ausüben zu dürfen, und das müssen die Unternehmen auch überprüfen“, mahnt Alexander Gratzer. Die Arbeiterkammer ist gesetzlichmit der Registrierung ihrer Mitglieder beauftragt, und Gratzer hat mit demAK-Registrierungsteamdafür gesorgt, dass seit letztemSommer der Großteil der Berufsangehöri- gen die Eintragung bereits vor- genommen haben. Mobile Teams waren in alle größeren Betriebe ausgeschwärmt, umdenVorgang so einfachwiemöglich zumachen. Weiters gibt es in der Grazer AK- Rasch zur Registrierung Beruf & Recht Seite 11 – 19 Ein AK-Projekt hilft dabei, dass bei Homeoffice die Vorteile für die Beschäftig- ten überwiegen. Pflege- Workshop B eim kostenlosen Workshop „So geht Pflege“ bekommen Angehörige wertvolle Tipps für die Pflege ihrer Nächsten und ler- nen unter anderem, mit welchen Mitteln die häusliche Pflege we- sentlich erleichtert werden kann. DerWorkshop gliedert sich in drei Teile: rechtliche Informationen, Kinästhetik (körperschonendes Heben) und Demenzerkrankte begleiten. Der Workshop findet am 14. Juni on 13 bis 18 Uhr in der OMAK /Stiftingtalstraße 240, 8010 Graz) statt. Anmeldung er- forderlich unter 057799-2577. Erste Anlaufstelle, wenn es irgend- wo zwickt, ist das neue Gesund- heitstelefon unter der Nummer 1450 – ohne Vorwahl über das Handy oder das Festnetz. Gesundheitstelefon 1450 • Nummer 1450 ohne Vorwahl über das Handy oder Festnetz • Beratung durch diplomierte Krankenpflegepersonen • Bei akuten Fällen wird der Be- reitschaftsarzt, ein Rettungswa- gen oder der Notarzt verstän- digt • Beratung ist kostenlos Ärztebereitschaft • Wird über das Gesundheitstele- fon 1450 angefordert • Es gibt nur Hausbesuche • Dienstzeiten Montag bis Freitag von 18 bis 24 Uhr, an Wochen- enden und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr • In Graz gibt es weiterhin den Ärztenotdienst unter der Num- mer 141 zak info Zentrale, in allen AK-Außenstellen undonlinedieMöglichkeit, sich im Register einzuschreiben. Bisher wurden rund 23.500 An- träge gestellt, die Schätzung für die Gesamtzahl an Berufsange- hörigen in der Steiermark beträgt 26.000. Die mobilen Teams sind noch bis Ende Mai unterwegs. Einen Monat später sollten alle in einem Gesundheitsberuf tätigen Steirerinnen und Steirer registriert sein, umkeine beruflichen Proble- me zu bekommen. SH www.akstmk.at/gbr alle Infos zur Registrierung Selbsthilfe aktivieren Die Erfahrungen aus anderen Bun- desländern und demAusland zei- gen, dass es sich in 80 Prozent der Fälle um keine Notfälle handelt, in 60 Prozent reicht sogar eine Selbstbehandlung aus. Vielfach wird es ausreichen, am nächsten Tag den Hausarzt, einen Facharzt aufzusuchen. In Notfällen aber wird sofort die Rettungskette alarmiert. SH Graf-Putz | AK ©BlueSkyImages - stock.adobe.com Evgeny Atamanenko - stock.adobe.com www.akstmk.at/pflege Infos ZAK | 11

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