03_ZAK April 2019_END_Web

Leben & Konsum Leben & Konsum Wer über eine Vermietungsplattform seineWohnung Tou- risten anbietet, sollte ehrlich spielen. Denn alle großen Städte drängen auf eine Offenlegung der Nächtigungen. M it einem Übernachtungsan- gebot auf einer Luftmatratze im Wohnzimmer samt Kaffee zum Frühstück soll es begonnen haben, heißt es beimGründungs- mythos des Vermietungsportals Airbnb. Der Name setzt sich ja zusammen aus Airbed (Luftma- tratze) und Bed‘n‘Breakfast, das im englischen Sprachraum eine Übernachtung samt Frühstück bezeichnet. Sollte es je so gewe- sen sein wie eingangs geschildert – diese Zeiten sind längst vorbei. DieVermietungsplattformhat sich zum Feindbild vieler Städte ent- wickelt: Einzelne Schlafplätze in gerade nicht benutzten Zimmern von Wohnungen werden kaum mehr angeboten. Vielmehr sind es gut ausgestattete Wohnungen in beliebten Innenstadtvierteln großer Städte mit Endreinigung nach der Abreise. Entzug von Wohnraum Der Vorwurf: Den Städtenwürden Wohnungen für dieWohnbevölke- rung entzogen, weil die kurzfristi- ge touristische Verwertung über die Airbnb-Plattform viel mehr einbringt als eine langfristige marktübliche Vermietung zum Wohnen. Ein Teil dieses Preisvor- teils ergibt sich dadurch, dass viele Vermieter amFiskus, der Gewerbe- ordnungund städtischer Abgaben vorbei ihr Geschäft betreiben. Eine Kontrolle der Bestimmungen ist nur schwer möglich, weil Airbnb die Daten der Vermieter und Mie- ter nicht herausrückt. Ehrlich währt länger Mit diesem illegalenGeschäftsmo- dell wird es bald vorbei sein. Denn die Regierung und viele Städte, darunter auch Graz, setzen alles daran, den Wildwuchs in diesem Bereich einzudämmen und an die www.akstmk.at/vergleiche Details zumTest Stiftung Warentest / Michael Haase (2) Abgesehen vom Buchungskomfort ist auch das Schutzni- veau bei Problemen abhängig davon, ob man bei einem pauschalen Angebot zugreift oder individuell die Reise zusammenstellt. W enn der Urlaub ohne Pro- bleme abläuft, ist die Bu- chungsart gleichgültig. Falls aber etwas nicht passt, ist es wichtig, seine Vertragspartner und seine Rechte zu kennen. Je nach Bu- chungsart ist man auf einer Reise mehr oder weniger gut geschützt. Die klassische Pauschalreise bein- haltet zumindest eine Nächtigung und kombiniert wenigstens zwei Reiseleistungen zu einem Ge- samtpreis. Pauschalreise für Sicherheitsbewusste Mädchen fasste 100 Euro Geldstrafe aus, weil es mit ihrem Schülerticket für die Linie 5 versehentlich die auf dersel- ben Strecke fahrende Linie 4 nutzte. V orschrift ist Vorschrift, aber es darf auch einmal ein Auge zu- gedrückt werden: Eine Elfjährige hat ein Schülerticket für die Linie 5 vomGrazer Hauptplatz bis nach Andritz und retour. Irrtümlich pas- sierte ihr es, dass sie in die Linie 4 einstieg, die dieselbe Strecke be- dient. Bei der Fahrscheinkontrolle stand für den Kontrolleur fest, dass Strafe trotz Bim-Ticket Bildtext das Mädchen ohne gültigen Fahr- schein unterwegs ist. Da die Elf- jährige keine 70 Euro eingesteckt hatte, um die Strafe sofort bar zu zahlen, erhielt sie wegen des Mehraufwands einen Erlagschein über 100 Euro. Die Mutter bat die AK um Hilfe, die bei der Holding Graz intervenierte – mit Erfolg: Es wurde umgehend bestätigt, dass die 100 Euro nicht zu zahlen sind. „Es ist klar, dass ein jeder nur mit gültigem Fahrschein fahren darf, aber es stellt sich die Frage, ob man über Minderjährige solche Strafen verhängen darf“, sagt AK- Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser, denn:„Kinder unter 14 Jahren sind nicht geschäftsfä- hig. Damit sindweder Strafgebüh- ren nochMahnungen zulässig. So- fern keine Zustimmung vorliegt, haften die Eltern auch nicht für diese Forderungen.“ JF VKI-Test: Heiß- luftfritteusen S ie boomen als die gesündere und vielseitigere Alternative zur Fettfritteuse, doch das Ender- gebnis von 13 getesteten Model- len fällt im Großen und Ganzen enttäuschend aus, speziell wenn man nach den Herstelleranga- ben vorgeht. Vier Geräte haben zudem Sicherheitsmängel. Die beiden Besten im Test mit Bewer- tung„durchschnittlich“ sind„Profi Cook PC-FR 1147 H“ und „Philips HD9220“. zak in kürze Günstigere Tickets direkt bei Fluglinie I n den meisten Fällen ist es teu- rer, bei Onlinereisebüros zu buchen, als direkt bei den Flug- gesellschaften, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgefunden. Bei Durchsicht der Angebote stellte sich her- aus, dass in 33 von 43 Fällen die Buchung direkt bei der Fluglinie günstiger war. Einige Portale hat- ten besonders hohe Aufschläge. Die Preisunterschiede betrugen bis zu 38 Prozent, im Schnitt waren es knapp zehn Prozent. Saftige Zuschläge kostet es bei manchen Buchungsportalen, wenn man nicht mit Kreditkarte bezahlt. Click-Through-Buchung Auch wer im Internet auf einer Seite einen Flug bucht, dann auf eine andere Seite verwiesen wird und dort – ohne seine Daten neu eingeben zu müssen – etwa ein Hotel bucht, schließt einen Pau- schalreisevertrag. Diese Art der Buchung nennt sich dann Click- Through-Buchung. Bei beiden Buchungsarten ist der Schutz nach dem Pauschalreisegesetz gut. Vertragspartner ist der Reise- veranstalter, der für alle Probleme im Verlauf einer Reise zuständig ist. Wer über ein Reisebüro/Reise- vermittler gebucht hat, kann sich auch dort beschweren. Verbundene Reiseleistung Eine weitere Buchungskategorie nennt sich„Verbundene Reiseleis- tungen“. Hier werden die persön- lichen Daten der Reisenden nicht von einemAnbieter zum anderen weitergeleitet und die vermit- telten Reiseleistungen getrennt voneinander bezahlt. Die Unterscheidung ist wichtig, sagt AK-Expertin Birgit Auner:„Bei Verbundenen Reiseleistungen ist das Schutzniveau deutlich niedri- ger als bei Pauschalreisen.“ Es gibt nur eine Insolvenzabsicherung und eine Haftung für Buchungs- fehler. Bei einem Problem muss man sich an den jeweiligen Erbrin- ger der Leistung wenden. Als letzte Reisevariante gibt es noch die frei zusammengestellte Individualreise, wo die Buchung jeder einzelnen Reiseleistung wie beispielsweise Flug oder Unterkunft individuell erfolgt. Bei diesen Buchungen gibt es – außer es wurde freiwillig gewährt – auch keine Insolvenzabsicherung. SH Daten zu kommen. In Graz geht es um mehr als 500 Wohnungen, die von knapp 200 Vermietern über Airbnb angeboten werden. Die Zahl an Wohnungen klingt wenig, entspricht aber ungefähr dem städtischen Wohnbau einer Gemeinderatsperiode, sagt Susan- ne Bauer, die sich als Leiterin der AK-Marktforschung seit langem mit demThemaWohnen beschäf- tigt. Pro Jahr, so die Schätzungen der Stadtverwaltung, vermittelt Airbnb in Graz 150.000 Über- nachtungen. Allein aus dem Titel Nächtigungsabgabe entgehen der Stadt 225.000 Euro. Untervermietung Den Touristen, die über Airbnb eine Unterkunft finden, droht kein Ungemach. Abgaben und Steuern müssen sie nicht selbst an die Behörden abführen. Sind die Airbnb-Vermieter selbst Mieter, gilt das Mietrechtsgesetz (MRG), weiß AK-Mietrechtsexper- tin Birgit Götz. Ausgenommen davon sind nur Ein- und Zweifami- lienhäuser. Ist imMRG-Mietvertrag kein Verbot für das Untervermie- ten festgehalten, gibt es keine rechtlichen Probleme mit einer touristischen Nutzung. Gibt es ein Verbot imMietvertrag, gilt das nur in bestimmten Fällen. Etwa wenn im klassischen Altbau die ganzeWohnung untervermie- tet wird oder zu viel Geld dafür verlangt wird. Dass es dabei heikel werden kann, zeigt eine OGH-Entscheidung aus dem Vorjahr. Eine Mieterin in Wien musste die Kündigung ihrer Altbauwohnungakzeptieren, weil sie für das Untervermieten eine „unverhältnismäßig hohe Gegenleistung“ verlangt hat, nämlich mehr als das Doppelte der Hauptmietkosten. Eigentumswohnung Auch wer Eigentümer einer Woh- nung ist, kann sie nicht einfach über Airbnb anbieten. Der OGH hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Kurzzeit- vermietung einer Eigentums- wohnung an Touristen eine Wid- mungsänderung ist, wofür die Zustimmung aller Wohnungs- eigentümer erforderlich ist. So manches Wohnungseigentum wird Anlegern mit einer gewinn- bringenden Vermietung über Airbnb schmackhaft gemacht, auch wenn die Widmung dafür nicht stimmt. Fühlen sich andere Eigentümer durch die touristische Nutzung gestört, dürften sie bei einer Klage auf Unterlassung schnell Erfolg haben. Dann wird aus dem vermeintlichen Goldesel wieder eine normale Wohnung mit immer noch schönen Rendi- temöglichkeiten. SH Die Bauleistung einer ganzen Gemeinderatsperiode wird durch die touristische Nutzung demWohnen entzogen. Im und rund um den ersten Bezirk sind in Graz Airbnb-Angebote konzentriert. Meist sind es ganzeWohnungen. Airbnb: über Luftmatratzen und Goldesel Von der Art der Buchung hängt ab, wer für Reisefrust zuständig ist. Quelle: Roman Seidl, Stadt Wien MA 23 Temel | AK ©Antonioguillem - stock.adobe.com Sieger: „Philips HD 9220“ und „Profi Cook PC-FR 1147H“ www.akstmk.at/reise Infos zumThema Reisen 6 | ZAK ZAK | 7

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