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Leben & Konsum Der Sommer naht – und zigtausende Steirerinnen und Stei- rer brechen mit Flugzeug, Bahn oder Pkw in den wohlver- dienten Urlaub auf. Doch verlorene Gepäckstücke, verspä- tete Flüge oder verschmutzte Hotelzimmer werden auch heuer vielfach für Urlaubsstress sorgen. U rlauberinnen und Urlauber haben Rechte und müssen nicht alles hinnehmen. Das gilt etwa für Flugverspätungen: Hier regelt in vielen Fällen die EU- Fluggast-Verordnung die Ansprü- che von Reisenden. Sie kommt auch bei Flügen im Zuge einer Pauschalreise – also wenn Flug, Unterkunft etc. imPaket bei einem Reiseveranstalter gebucht wurden – zur Anwendung. Allerdings kann es hier auchAnsprüche gegenden Reiseveranstalter geben (Frankfur- ter Tabelle). Die AK bietet den Betroffenen von Flugverspätungen oder -annul- lierungen Hilfe an – unter ande- rem mit einem Online-Formular. Außerdem ist die AK Steiermark vom 6. Juli bis 18. August 2019 donnerstags bis sonntags in der Wenn aus Reiselust Urlaubsfrust wird Der AK-Konsumentenschutz ersparte einer Urlauberin knapp 300 Euro. Ein Reiseunternehmen hatte sich vorbe- halten, statt der vorgegebenen Stornogebühren wahlweise einen anderen Betrag zu verlangen. Ein rechtswidriges, weil intransparentes Vorgehen. D a es bei Pauschalreisen kein Rücktrittsrecht gibt, dürfen Reiseveranstalter bei einer Stor- nierung eine Gebühr verrechnen. Bei einer Konsumentin schoss ein Unternehmen aber übers Ziel hinaus: Die Grazerin hatte vier Monate vor der geplanten Reise bei der Tourini GmbH gebucht und wenige Tage danach wieder storniert. Daraufhin erhielt sie eine Stornorechnung von fast100 Prozent der Reisekosten. Rechtswidrige Klausel „Reiseveranstalter dürfen an- Stornogebühr übertrieben hoch Willi Tell Wer kennt es nicht: die Vor- freude ist riesig, endlich geht es ab in die Sonne, in den wohlverdienten Urlaub. An dieser Freude sollen natürlich so viele Menschen wie mög- lich teilhaben – und neidisch sein. Also rasch das Smart- phone gezückt und schon ist er getippt, der Post: „Nur mehr 23 Tage und dann geht es ab nach Ibiza, für ganze 2 Wochen!“ Neben der Tatsache, dass Sie sich bei Freunden und Bekannten mit solchen Aus- sagen nicht gerade beliebt machen, tun Sie sich selbst ebenfalls keinen Gefallen. Denn auch die „Einbrecher- branche“ nutzt soziale Medi- en! Der moderne Langfinger von heute erkundigt sich schon vorher im Internet über potenzielle Geldspen- der. Natürlich wird nicht je- der Hobby-Influencer gleich Opfer einer kriminellen Tat, allerdings steigt das Risiko beträchtlich. Deshalb hier drei Tipps, um das Schicksal nicht herauszufordern: Ach- ten Sie auf Ihre Privatsphäre- einstellungen (generell sehr empfehlenswert), posten Sie nicht die exakte Urlaubsdau- er und veröffentlichen Sie keine Fotos und Videos wäh- rend des Urlaubs (und wenn doch, nutzen Sie die Mög- lichkeit und wählen nur Ihre 200 „engsten Freunde“ als Empfänger aus). Dann steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Weg. Social Media im Urlaub dis kutiert Michael Radspieler Einige Fluglinien sehen vor, dass man vorab im Internet einchecken muss. Macht man das nicht, fällt am Flughafen eine Zusatzgebühr an. S eit einiger Zeit sorgt der Check- in bei der ungarischen Bil- ligfluglinie Wizz Air und dem Ryanair-Ableger Laudamotion für Ärger. Reisende schildern, dass sie online einchecken woll- ten, um Zusatzkosten zwischen 35 und 55 Euro pro Person am Flughafen zu vermeiden. Statt des Boarding-Passes erhielten sie jedoch eine Fehlermeldung. Am Flughafen folgte dann die böse Überraschung: Die Airline glaube nicht, dass der Online-Check-in nicht funktionierte. Wenn man mitfliegen möchte, müsse man daher die Zusatzgebühr bezahlen. Wizz: Achtung bei Flugbuchung Urlaub für die Seele Wer jemanden aus der Familie pflegt, hat jedes Jahr An- spruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Ersatzpflege muss zeitnah, spätestens ein halbes Jahr nach der Verhinde- rung beantragt werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte. S tändig parat sein, alle Besor- gungen erledigen, zum Arzt begleiten, Pflege in der Nacht und die tägliche Konfrontation mit Demenz. Einen Angehörigen daheim zu pflegen, braucht nicht nur Zeit, sondern vor allem viel Kraft. „116.000 Menschen pfle- gen in der Steiermark jemanden aus der Familie“, sagt Alexander Gratzer aus der AK-Abteilung Ge- sundheit, Pflege und Betreuung. „Viele sind überlastet und wissen gar nicht, dass man ein Mal pro Jahr für vierWochen Anspruch auf Ersatzpflege hat.“ Urlaub, Kur oder Krankheit Ab der Pflegestufe drei kann die Ersatzpflege beantragt werden und nicht nur für einen Urlaub, sondern auch bei Krankheit oder einer Kur. Sie muss mindestens eine Woche lang sein und man muss seit mindestens einem Jahr mehr als die Hälfte einer Pflege Für die Pflege von Angehörigen gibt es bezahlten Urlaub. Die Ersatzpflege kann bis zu vier Wochen pro Jahr dauern. gemessene Beträge, die zeitlich gestaffelt sind, verrechnen“, erklärt Konsumentenschützer Michael Knizacek. Die Konsumentin wäre in die Kategorie 30 Prozent gefal- len. Aber imVertrag fand sichnoch eine zweite Klausel: Der Reisever- anstalter hält sich„wahlweise“ das Recht vor, einen anderen Betrag in Rechnung zu stellen. „Das ist intransparent und deswegen ist die Klausel nicht rechtens“, so Knizacek. Er intervenierte bei der Tourini GmbH erfolgreich und er- sparte der Konsumentin dadurch knapp 300 Euro. JF „Ohne Screenshot von der Fehler- meldung ist es erfahrungsgemäß derzeit leider nicht möglich, au- ßergerichtlich von Wizz Air oder Laudamotion das Entgelt für den Check-in am Flughafen zurückzu- bekommen“, erklärt Konsumen- tenschützerin Birgit Auner. Arbeiterkammer klagt Die AK geht gegen Wizz Air und Laudamotion vor Gericht, erste Klagen sind bereits eingebracht. „Unseres Erachtens handelt es sich um eine‚Masche‘ der Airlines, um an extra Gebühren zu kommen“, so Auner. JF Abflughalle des Grazer Flugha- fens vertreten – hier gibt’s für Fluggäste Reisetipps und eine Kühltasche. Gepäck weg Geht im Rahmen einer Flugreise ein Koffer verloren, sollte dies sofort am Lost & Found-Schalter am Flughafen gemeldet werden. Dort erhält man meist eine Ba- sisausstattung mit Zahnpasta, Seife und Ähnlichem. Taucht das Gepäck länger nicht auf, kann von der Fluglinie Überbrückungsgeld verlangt werden, umnotwendige Kleidung zu kaufen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks muss die Fluglinie für Entschädi- gung sorgen. Bei Pauschalreisen müssen Reiseveranstalter die Preise reduzieren, wenn Reisende mehrere Tage ihres Urlaubs ohne Gepäck auskommen müssen. Missstände melden Auch der Urlaubsort kann böse Überraschungenbereithalten: Das „Zimmer mit Meerblick“ aus dem Prospekt entpuppt sich als finstere Kammer mit Hinterhof-Aussicht, der Hotel-Pool ist eine trübe Klo- ake. AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner rät, sofort jedenMan- gel oder jede nicht eingehaltene Leistung bei der örtlichen Vertre- tung des Reiseveranstalters oder per Mail dem Reiseveranstalter bzw. Reisebüro zu Hause zu mel- den und die Missstände mit Fotos oder Videos festzuhalten. Für die Zeit, in der die Mängel bestehen, kann sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro schriftlich kontaktiert werden, umeine Preis- minderung in bar zu erreichen. Reiseversicherung Einen gewissen Schutz gegen Urlaubsärger bieten Versicherun- gen. Freilich gibt es verschiedene Anbieter und Pakete, auch Kre- ditkarten beinhalten oft einen Reiseschutz. Auner empfiehlt, sich zu überlegen, welche Risiken abgedeckt werden sollen. Eine Stornoversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn es sich umeine teure Reise handelt oder zwischen Buchung und Reiseantritt ein län- gerer Zeitraum liegt. Wer sich für den Fall einer vorzeitigenHeimrei- se absichern will, benötigt hinge- gen eine Reiseabbruchversiche- rung. Bei Krankheitsfällen deckt die E-Card Behandlungskosten in vielen europäischen Ländern ab, doch in Staaten wie den USA können medizinische Leistungen für Reisende teuer werden. Hier kann eine Reisekrankenversiche- rung ratsam sein. DW übernommen haben. Pflegt man anDemenz erkrankte Angehörige oder ein minderjähriges Kind, reicht das Pflegegeld der Stufe eins. Die Mindestdauer ist in die- sem Fall vier Tage. 44 Prozent gar keinen Urlaub Und Bedarf gibt es genug. Laut einer Studie des Sozialministe- riums nehmen 44 Prozent der pflegenden Angehörigen dieses Service nicht in Anspruch. „Mit dem Geld kann auch ein Nachbar oder ein Verwandter bezahlt wer- den, der derweil auf den zu Pfle- genden schaut“, erklärt Gratzer. Wer lieber einen mobilen Pflege- dienst, eine 24-Stunden-Betreu- ung oder einen Kurzzeitpflege- platz imHeim in Anspruch nimmt, kann die Förderung auch dafür verwenden. BB www.akstmk.at/pflege Link zum Antrag Urlaubsreisen können zuweilen auch für Frust und Ärger sorgen. www.akstmk.at/flug Online-Formular Viktor Cap 2014 - stock.adobe.com ©contrastwerkstatt - stock.adobe.com 10 | ZAK ZAK | 11

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