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In Österreich gibt es in Arbeitsverhältnissen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Doch es tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. AK-Arbeitsrechtsexpertin Barbara Huber beantwortet die vier am häufigsten gestellten. Ab in den Urlaub: Was man wissen sollte Wie funktioniert der persönliche Feiertag? ak tipp Beruf & Recht Egal ob am Bau, in einer Produk- tionshalle oder im Büro – wir alle müssen während längerer Hitzeperi- oden arbeiten. Umso wichtiger sind der persönliche Schutz und organi- satorische Maßnahmen. D ie Hitze legt sich über das Land, draußen flimmert und wabert die Luft im gleißen- den Sonnenlicht, drinnen ist es stickig und unerträglich heiß. Immer öfter und immer länger gibt es in Österreich heißes Sommer- wetter. Die Zahlen der sogenannten Hitzetage mit Temperaturen jenseits von 30 Grad Celsius und der Tropennächte, die bei mehr als 20 Grad keine Abkühlung bringen, nimmt stark zu. Diese Zunahme zeigt sich in Leibnitz, Graz oder Leoben, aber auch auf 700Meter Seehöhe in Mürzzuschlag oder Zeltweg. Der menschliche Anteil an diesem Klimawan- del tut hier nichts zur Sache, es geht umdas Ar- beiten unter diesen Bedingungen. Hohe Tem- peraturenwirken sich negativ auf die Leistung, Konzentration und dasWohlbefinden aus. Und das unabhängig davon, ob körperliche Tätig- keiten, wie Arbeiten imFreien, oder geistige Ar- beiten amBildschirmdurchgeführt werden. An Hundstagen, wie sommerliche Hitzeperioden genannt werden, sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent. Bei körperlicher Arbeit steigt zudem das Gesundheits- und Unfallrisiko. Die Bestimmungen imArbeitsschutz sehen bei dieser Problematik noch keine Abhilfe vor. Es braucht zeitgemäße Regeln für Arbeitsstätten und zum Beispiel Auflagen zur Raumtempera- tur bei Neu- und Umbauten. Weniger heiß am Bau Einen Erfolg kann die Baugewerkschaft vor- weisen. Seit 1. Mai gilt im KV, dass die Hitze- grenze, wonach es arbeitsfrei gibt oder in einer kühleren Umgebung gearbeitet wird, von 35 Grad Celsius auf 32,5 Grad gesenkt ist, sagt der steirische Landessekretär der Bau-Holz- Gewerkschaft Andreas Linke. Für alle anderen Beschäftigten gilt: Hitzefrei gibt es nicht. Die Unternehmen müssen aber Maßnahmen treffen, um die Temperaturen zu senken. Dabei sind technische oder bauliche Maßnahmen vor organisatorischen und vor persönlichen Maßnahmen zu treffen. Eigenschutz Möglichkeiten, dieTemperatur in Innenräumen zu senken, sind die Abschattung von Fenstern durch Außenjalousien oder Rollos und die Durchlüftung am Morgen, am Abend oder wenn möglich während der Nacht. Es besteht keine Verpflichtung, eine Klimaanlage oder Klimageräte zur Verfügung zu stellen. Wer täglich stundenlang im Freien arbeitet, muss auf einen wirksamen Schutz achten. Wichtig sind UV-sichere Arbeitskleidung und Kopfbedeckung, ausreichend Sonnenschutz- mittel und viel trinken gegen den Flüssigkeits- verlust. SH Arbeit auch an Hundstagen AK-Wahl Beruf & Recht Seite 12 – 18 Ob in einer Gärtnerei oder am Bau: Bei Arbeit in Sonne und Hitze unbedingt eine Kopfbedeckung tragen, eine Sonnencreme verwen- den und viel trinken. Urlaub muss mit der Firma vereinbart werden. Und es gibt noch einige Dinge, die man dabei beachten muss. www.akstmk.at/vorlagen Musterbrief www.akstmk.at/schutz Infos und Video zumThema Hitze www.akstmk.at/urlaub Infos & Tipps Anspruch auf die 6. Urlaubswoche? Viele Anfragen drehen sich um den Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. In der Firma sollte ein Anspruch darauf bekannt sein. Die AK rät, sich selbst auch zu erkundigen, damit man nicht um seinen Anspruch umfällt. Generell haben jene Beschäftigten Anspruch, die 25 Jahre und mehr im selben Betrieb arbeiten. Jeder Fall ist individuell, denn auch Schul-, Studien- und Vordienstzeiten und jedes Dienstver- hältnis, das länger als sechs Monate gedauert hat, können angerechnet werden. Achtung: im öffentli- chen Dienst gibt es andere Bestimmungen. Krank im Urlaub? Ist man im Urlaub länger als drei Tage krank, wird dieser durch Krankenstand unterbrochen. Es muss die Firma verständigt werden und bei der Rückkehr eine Arztbestätigung vorgelegt werden. Die Unter- brechung verlängert denUrlaubnicht. Istmanwieder gesund, muss man zum vereinbarten Urlaubsende wieder arbeiten gehen. Im Ausland braucht es zum ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt kommt. Sie entfällt, wenn die Behandlung nach- weislich in einem öffentlichen Spital war. Arbeitslos und Urlaub? Grundsätzlich ist Urlaub möglich, er muss dem AMS gemeldet werden. Bleiben Sie im Inland, erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. BeimAuslandsurlaub wird die Leistung für die Urlaubsdauer unterbrochen. Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil rechtlich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentli- che Interesse an der Vermittlung des Arbeitslosen Vorrang hat. Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Muss ich Betriebsurlaub akzeptieren? Urlaub muss mit der Firma vereinbart werden. Glei- ches gilt für den Betriebsurlaub. Das bedeutet, dass es eine beidseite Einigung über den Verbrauch der Urlaubstage geben muss. Grundsätzlich muss man Betriebsurlaub also nicht akzeptieren. Sollte man mit diesemUrlaubskonsumnicht einverstanden sein, muss man sich arbeitswillig und arbeitsbereit erklä- ren und das am besten schriftlich. Wenn man sich als Einziger im Betriebsurlaub arbeitsbereit erklärt, könnte das auch Einfluss auf das Betriebsklima und die Jobsicherheit haben. BB ©Leika production - stock.adobe.com Fotowerk - stock.adobe.com AK-Expertin Verena Stiboller antwortet: Ein persönlicher Feiertag kann einmal pro Urlaubsjahr ge- nommen werden, ist aber kein zusätzlicher Feiertag oder Urlaub. Dieser Tag des zustehenden Urlaubs kann ohne Zustimmung der Fir- menleitung selbst bestimmt werden. Er muss drei Monate vorher schriftlich, mit eigener Unterschrift, bekannt gege- ben werden. Ein E-Mail, SMS oder WhatsApp reicht nicht. Auf der AK-Homepage gibt es einen Musterbrief dazu. Unbedingt schriftlich beantragen Die Firmenleitung kann ersu- chen, an diesemTag dennoch zu arbeiten. Dann steht das doppelte Entgelt (Urlaubs- entgelt und Entgelt für die geleistete Arbeit) zu und es wird kein Tag vom Urlaubs- kontingent abgezogen. Das Recht auf den persönlichen Feiertag ist für dieses Urlaubs- jahr verbraucht. 12 | ZAK ZAK | 13
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