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Wann habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung? ak tipp Beruf & Recht 100 Jahre AK: Material-Suche K ommendes Jahr feiert die AK Steiermark ihr 100-jähriges Bestehen. Zur Jubiläumsfeier wird es eine Ausstellung im Foyer der Kammersäle geben. Dafür bittet die Arbeiterkammer ihre Mitglie- der um Mithilfe: Gesucht werden Gegenstände, Dokumente oder Fotos über die AK Steiermark. Zudem auch Film- oder Tonauf- nahmen von Veranstaltungen oder Ähnlichem. Wer Objekte zur Verfügung stellen möchte, mel- det sich bitte bei Anja Grabusch- nig unter 057799/2536 oder in der AK-Bibliothek unter 057799/2378. zak in kürze Beruf & Recht Jahrelang unter Mindestlohn bezahlt und beinahe um Abfertigung gebracht – eine 54-Jährige bekammit Hilfe der Kammer recht. Ü ber 30 Jahre war eine Ost- steirerin als Hausgehilfin bei einer Familie in Weiz beschäftigt. Die 54-jährige gelernte Köchin und Kellnerin war jeden Tag vor Ort, kochte hauptsächlich für die Dame des Hauses. An den Wo- chenenden kamhäufigdie Familie der Hausherrin zu Besuch und es galt, eine große Gesellschaft zu verpflegen. Schließlich kündigte die Hausgehilfin und kam mit ih- ren Aufzeichnungen zur AK Weiz. Weniger als Mindestlohn „Die Bezahlung lag unter dem Mindestlohn von zuletzt 13,68 Euro“, sagt Elmar Tuttinger, Leiter der AK-Außenstelle Weiz: „Au- ßerdem, und das ist eine Beson- derheit des Hausgehilfen- und Hausangestellten-Gesetzes, ge- bührt trotz Selbstkündigung nach einer ununterbrochenen zehnjährigen Dauer des Dienst- verhältnisses eine Abfertigung. In diesemFall aufgrund der Dauer der Beschäftigung in der Höhe des 12-Fachen der gesetzlichen Bemessungsgrundlage.“ Entgelt-, Sonderzahlungsdifferenzen und Abfertigung wurden eingeklagt, da die Arbeitgeberin trotz Inter- vention keine Einsicht zeigte. Die Hausgehilfin erhielt schlussend- lich rund 33.300 Euro.„Die Summe hätte beiWeitemgrößer ausfallen können, es konnten aber nur die Ansprüche der letzten drei Jahre geltend gemacht werden“, sagt Tuttinger und rät: „Es ist wichtig, auf die Fristen zu achten und sich bei Ungereimtheiten ehestmög- lich bei uns zu melden.“ JF AK-Expertin Dunja Krobath antwortet: Wenn nahe Angehörige er- kranken oder die Betreuungs- person eines Kindes ausfällt, können Beschäftigte Pflege freistellung nehmen. Und zwar eine Woche pro Ar- beitsjahr. Sie kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen wer- den. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten, son- dern auch chronische Leiden. Entscheidend ist, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist oder nicht. Ein bis zwei Wochen pro Arbeitsjahr Eine zweite Woche Pflege- freistellung innerhalb eines Arbeitsjahres gibt es, wenn ein unter zwölfjähriges, erkrank- tes Kind (Wahl- oder Pflege- kind) gepflegt werden muss. Der Anspruch auf eine zweite Woche besteht nur dann, wenn das Kind erneut krank wird. Nicht jedoch, wenn es zwei Wochen durchgehend krank ist. Gesundheit: Vier weitere Zentren M it Mariazell (seit 2016), Vorau, Eisenerz (beide seit 2017), Weiz und Graz-St. Leon- hard (beide seit dem Vorjahr) sind fünf Gesundheitszentren in Be- trieb – mehr als in jedem anderen Bundesland. Jetzt wartet der stei- rische GKK-Obmann Josef Harb mit erfreulichen Neuigkeiten auf: „Noch heuer werden vier weitere Gesundheitszentren dazukom- men – und zwar in Gratwein- Straßengel, Mureck, Graz-Gries und Friedberg als Außenstelle der Primärversorgungseinheit Jogl- land in Vorau. Das beweist einmal mehr, wie gut die regionale Ge- sundheitsplanung zwischen Land und Sozialversicherung in der Steiermark funktioniert.“ ImVergleich zu den Vorjahren zeigt der„6. Kinderbetreu- ungsatlas“ der AK Steiermark zwar leichte Verbesserungen auf, es besteht aber noch Luft nach oben. V on 287 steirischen Gemein- den erfüllen 126 (2018: 124) die Kriterien für die „Kategorie A“: „Für diese Kategorie müssen eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren, ein Ganztageskindergarten und eine Nachmittagsbetreuung für Volks- schulkinder vorhanden sein“, er- klärt Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats. Vereinbarkeit Seltener sind Gemeinden, die den zusätzlichen Kriterien des„Verein- barkeitsindikators für Familie und Beruf“ (VIF) gerecht werden.„Nur“ 57GemeindenhabenBetreuungs- angebote für Kinder von0bis zehn Jahren mit Öffnungszeiten, die beiden Elternteilen eine Vollzeit- beschäftigung ermöglichen. In 83 Gemeinden werden Kinder in einemHalbtageskindergarten be- treut. 29 Gemeinden bieten keine Betreuung von unter Dreijährigen. Arbeitende Eltern hadern mit Kinderbetreuung Bei einer hartherzigen Entscheidung gegen einen Vater, dem während seines Papamonats der Familienzeitbonus verweigert wurde, konnte die AK helfen. F ür den Bezug des Familien- zeitbonus, der während eines Papamonats die finanzielle Ein- buße etwas lindert, müssen Vater, Mutter und Kind amgemeinsamen Hauptwohnsitz leben. In diesem Fall legte der Krankenversiche- rungsträger diese Bestimmung aber extrem eng aus: Denn die Mutter lebte nur deshalb nicht während des gesamten Monats imselben Haushalt, weil siewegen einer Wochenbettdepression sta- Mutter im Spital – kein Geld im Papamonat tionär im Spital behandelt werden musste. AK-Expertin Birgit Klöckl: „Aus unserer Sicht war die Ableh- nung nicht gerechtfertigt, und letztlich sah das auch das Gericht so, bei demwir imNamen unseres AK-Mitglieds geklagt haben.“ Der Vater hatte sich intensiv um seine Familie gekümmert und deshalb den Papamonat sogar vorverlegt. Emotionale Bindung Das Gericht würdigte den Aufbau der emotionalen Bindung zum Kind. Der Familienzeitbonus in der Höhe von rund 700 Euro wurde demVater vomGericht zugespro- chen, da der gemeinsame Haus- halt – wie es imGerichtsentscheid heißt – „durch die vorübergehen- de, unvorhersehbareAbwesenheit durch Krankheit der Mutter als nicht aufgehoben gilt“. Viele Anfragen Die AK verzeichnet für den Pa- pamonat viele Anfragen: „Leider gibt es wegen der geringen Höhe des Familienzeitbonus oft Ent- täuschungen“, sagt Klöckl. In vie- len Fällen würden Väter deshalb eher eine Karenz wählen und ein höheres Kinderbetreuungsgeld beanspruchen. Der Papamonat ist eine unbezahlte Dienstfreistel- lung, für die es unter bestimmten Voraussetzungen rund 700 Euro Familienzeitbonus vomStaat gibt. Inmanchen Kollektivverträgen ist ein Anspruch auf den Papamonat festgehalten. ImJuli dürfte der Pa- pamonat imNationalrat beschlos- sen werden (Stand: Juni 2019). SH Weil ein Grazer keinen Führerschein besaß, stufte ihn der Arbeitgeber nicht als Facharbeiter ein. Dadurch bekam er pro Monat um rund 300 Euro weniger Lohn. U nter dem KV zahlte eine Grazer Firma einen gelernten Elektroinstallationstechniker. Obwohl er in seinemBeruf arbeitete, wurde er nicht als Fach- arbeiter eingestuft. Die Begründungdes Firmenchefs: Er habe keinen Führerschein und solange er diesen nicht besitzt, wird er nur als Angelernter bezahlt. Denn der 23-Jährige hätte immer einen Zweiten ge- braucht, der ihn fährt – er hätte nicht selbstständig gearbeitet.„Ein Facharbeiter ist entsprechend seiner Ausbildung zu entlohnen, egal was im Vertrag aus- gemacht ist“, stellt AK-Arbeitsrechtsexperte Stefan Hinteregger klar. 300 Euro unter Kollektiv Nachdem der junge Mann von sich aus nach sechs Monaten Beschäftigung bei der Firma gekündigt hatte, kam er zur AK. Da die Firma nicht bereit war, die Lohndifferenz vonmonatlich rund 300 Euro sowie die Überstunden und Sonderzahlungen zu leisten, klagte die AK die etwa 3.500 Euro erfolgreich ein. JF Kein B-Schein: Chef zahlte Fachkraft weniger Öffnungszeiten Positiv sind verbesserte Jahresöff- nungszeiten in den Ferien durch die Kooperationen der Kinder- gärten innerhalb einer Gemeinde und angrenzender Gemeinden. Verbesserte Tagesöffnungszeiten bei mehreren Einrichtungen einer größeren Gemeinde oder Stadt sind ebenfalls erkennbar. Lücken Trotz vieler Fortschritte gebe es noch Lücken, sagt AK-Präsident Josef Pesserl: „Die zeitlichen An- forderungen an die Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer wie auch die von ihnen verlangte Flexibilität steigen ständig. Es ist daher dringend erforderlich, flächendeckend ausreichende Kinderbetreuungsangebote zu schaffen.“ DW 33.300 Euro für Hausgehilfin www.akstmk.at/atlas Mehr zumThema alle drei Kriterien und die VIF-Kriterien erfüllt alle drei Kriterien erfüllt zwei von drei Kriterien erfüllt eines von drei Kriterien erfüllt kein Kriterium erfüllt, jedoch ist ein Halbtagskinder- garten oder eine/einTagesmutter/-vater vorhanden keine Einrichtung vorhanden EinemVater wurde der Weg in den Papamonat schwer gemacht. ©Prostock-studio - stock.adobe.com Steffen Lichtbild 14 | ZAK ZAK | 15
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