AnsichtsPDF_ZAK_2019_August
Bildung &Wissen Viele Schülerinnen und Schüler müssen in den Ferien lernen. Mit guter Planung ist die Nachprüfung zu schaffen. Vor allem die letztenWochen sollten für die Wiederholung des imVorfeld Gelern- ten reserviert werden. E s sollte jeden Tag einen festen Zeitpunkt zum Lernen ohne Ablenkungen geben. Am besten am Vormittag in zwei bis drei Einheiten zu je 45 Minuten lernen. Abends noch ein- bis zweimal 30 Minuten zumWiederholen des Gelernten haben sich bewährt. Nach dem abendlichen Lernen nicht mehr Fernsehen oder Computer spielen, da das Gelernte sonst nicht im mittel- bzw. langfristigen Gedächtnis bleibt. Samstags sollte dann alles wiederholt werden. So bleibt trotzdem viel Freizeit. Ein guter Plan hilft Vor dem Lernen sollte der Sto unbedingt in mach- bare Portionen auf die Lerntage aufgeteilt werden. Auswendig lernen bringt wenig, lieber die Zusam- menhänge erfassen. Vielleicht gibt es auch die Mög- lichkeit, mit jemandem aus der Klasse zu lernen, die bzw. der den Sto gut verstanden hat. So kann der Sto erklärt und abgeprüft werden. Meist ist es nicht empfehlenswert, wenn Elternmit Kindern lernen, da die persönliche Beziehung darunter leidet. Prüfungssituation simulieren Auch die geistige Vorbereitung auf die Nachprüfung ist für den Lernerfolg wichtig. So kann der Sto im entscheidendenMoment leichter abgerufenwerden. Bei Prüfungsangst sollte man neue Lerntechniken und Entspannungsübungen probieren, um auch dem neuen Schuljahr gelassener entgegenzusehen. Wennmanwahrscheinlichmit Hilfe der so genannten Klausel aufsteigen kann, macht die Nachprüfung trotzdem Sinn. Um den Sto nachzuholen und im nächsten Jahr besser mitzukommen. Aber auch des- halb, weil eine bestehende Nachprüfung die Klausel in einem folgenden Schuljahr sicherstellt. BB Tipps für den „Nachzipf” Das Angebot von Schülerunfallversicherungen ist stark zurückge- gangen. Die Zahlscheinpolizzen, zu Schulbeginn über die Schulen verteilt, wurden seit je von Konsumentenschützern stark kritisiert. N ur mehr drei der insgesamt 22 befragten Unternehmen bieten Schülerunfallversicherun- gen an, zeigt eine VKI-Studie im Auftrag der AK Steiermark. Die meisten Anbieter raten zu priva- tem Unfallversicherungsschutz in Form einer Kinder- oder einer Familienunfallversicherung. Geringe Leistungen AK-Konsumentenschützer Josef Kaufmann: „Die Prämien sind mit 2 bis 8 Euro pro Jahr niedrig, al- lerdings sind auch die Leistungen gering und bieten daher keinen sinnvollen Versicherungsschutz.“ Die Produkte hätten sich zwar ver- bessert, denn Einschränkungen auf Schulveranstaltungen oder generell Versicherungsschutz nur für das Schuljahr und nicht in den Ferien kommen zwar imaktuellen Angebot nicht vor, empfehlen könneman die Produkte dennoch nicht, denndieVersicherungssum- men sind zu niedrig. Kritisch sehenKonsumentenschüt- zer die Mehrfachversicherung gleicher Risken. Eine Unfallversi- cherung ist oft im Versicherungs- schutz über die Kreditkarte, die Mitgliedschaft im Sportverein, den Autofahrerclub oder eben die Schülerunfallversicherung inkludiert – allerdings oft mit un- terschiedlichen, eingeschränkten oder auch zu geringen Leistungen. Private Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung für Kinder ist empfehlenswert, um die finanziellen Folgen bei bleibenden Schäden abzufedern. Eine guteUnfallversicherung sieht eine hohe Leistung für bleiben- de Invalidität vor, gilt rund um die Uhr und weltweit. Auch die Übernahme von Bergungskosten ist inkludiert. Kaufmann:„Ein spe- zielles Produkt für Schulkinder ist nicht nötig. JF Schüler sinnvoll versichern Wer muss was in der Schule zahlen? ak tipp AK-Expertin Katrin Hochstrasser antwortet: Laut österreichischem Schulrecht ist der Besuch öffentlicher Pflichtschulen kostenlos. Unterrichtsmittel für die Pflichterfüllung von Schülerinnen und Schülern, die ihnen gehören und zum Lernen notwendig sind (Hef- te, Schreibmaterial, Zirkel...), aber auch Werkmaterial oder Turnkleidung sind von den Eltern zu besorgen. Vertreter dürfen mitbestimmen Lehr- oder Unterrichtsmittel hat die Schule bereitzustel- len. Allerdings sind Lern- und Arbeitsmittelbeiträge mit der Schulgeldfreiheit vereinbar, sofern die Beiträge höchstens kostendeckend sind und of- fengelegt werden können. Wichtig ist auch: Die Vertre- tung von Schülerinnen und Schülern und die der Eltern können an der Wahl der Un- terrichtsmittelmitbestimmen . Kontakt: 05-7799-2389 katrin.hochstrasser@akstmk.at Die Nachhilfe in machbare Portionen auf xe Lerntage aufteilen. Vormittags und abends kurze Einheiten. ©comodigit - stock.adobe.com www.akstmk.at/schule Studie zum Download 10 | ZAK
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