AnsichtsPDF_ZAK_2019_August

Bildung &Wissen Workshops & Coachings Was ist nach einem Ferialjob zu beachten? ak tipp AK-Expertin Petra Trabi antwortet: Nach Ende des Ferialjobs soll- ten die erhaltenen Lohnab- rechnungen überprüft wer- den. Wurde das zustehende Entgelt nicht ausbezahlt, sollte das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Achtung: Wer zu lan- ge wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.Werden Unterschrif- ten verlangt, sollte das Klein- gedruckte gelesen werden: Dort sind mitunter Verzichts- erklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte beispielsweise um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Zuckerl im Nachhinein Ferialjobber können sich in- nerhalb der nächsten fünf Jah- re die abgezogene Lohnsteuer vomFinanzamtmit der Arbeit- nehmerveranlagung (Formu- lar L1) zurückholen. Wurde keine Lohnsteuer abgezogen, kann es die Negativsteuer als Steuergutschrift geben. Start der Lehre: Darauf ist zu achten Im Herbst starten viele Lehrlinge ihre Ausbildung. Hierbei ist es wichtig, dass sie sich vorab über ihre Rechte und An- sprüche schlau machen. 1. Lehrvertrag Bei einemLehrvertrag besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Lehrzeit. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aufgelöst werden kann. Danach kann der Lehrling nur am Ende des Lehrjahres den Vertrag au ösen. Dies muss er ei- nenMonat vorher bekanntgeben. 2. Arbeitszeiten Insbesondere jugendliche Lehrlin- ge dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als acht Stunden täglich und 40 Stundenwöchentlich arbeiten. Ebenso besteht ein Anspruch auf zwei freie Tage pro Woche. 3. Gefahren im Betrieb Bei Beginn ist eine Gefahrenunter- weisung verp ichtend, sodass die Sicherheit für den Lehrling garan- tiert ist. Eventuell ist auch Schutz- oder Arbeitskleidung notwendig, die der Betrieb zu stellen hat. 4. Ausbildungsplan Die Fähig- und Fertigkeiten, die in der Lehre vermittelt werden müs- sen, sind imAusbildungsplan auf- gelistet. Lehrlinge sollten danach verlangen, damit sie sich best- möglich auf die Lehrabschlussprü- fung vorbereiten können. 5. Lehrlingsbeauftragte Jedem Lehrling ist eine Ausbild- nerin oder ein Ausbildner zuge- teilt, die bzw. der im Lehrvertrag genannt ist. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass der Ausbil- dungsplan eingehalten wird. 6. Lehrlingsentschädigung Die Höhe der Lehrlingsentschädi- gung regelt der jeweils anzuwen- dende Kollektivvertrag.Wenn kei- ne allgemeine Regelung vorliegt, ist die Höhe im Lehrvertrag zu vereinbaren. Ebenso sind allfällige Zusatzentschädigungen wie eine Kleiderpauschale entsprechend zu entlohnen. ID Bewerbungstraining, Interessentest oder Bildungsberatung allgemein. Nach einer Beratung in der AK ist der Berufsweg klarer. Ein Überblick über Neues und Bewährtes. E gal ob vor demersten Job oder mitten im Berufsleben, ein Bewerbungstrainingmacht immer Sinn. Denn die Bewerbungsunter- lagen sollen zur Person und auch zum neuen Jobpro l passen. In der AK-Bildungs- und Jugend- abteilung gibt es nicht nur Hilfe bei der schriftlichen Bewerbung, sondern auch eine individuelle Vorbereitung auf das Bewer- bungsgespräch. Auf Wunsch wir das Gespräch mitgefilmt und analysiert. Assessmentcenter-Coaching Viele Unternehmen, aber auch Fachhochschulen, setzen ein As- sessmentcenter im Bewerbungs- prozess ein. Dabei werden neben dem fachlichen Know-how auch die individuelle Stressresistenz und Belastbarkeit der Bewerbe- rinnen und Bewerber getestet. Bei der Vorbereitung darauf können die Expertinnen und Experten der AK-Bildungsabteilung professio- nell unterstützen. Hilfe, was soll ich tun? Bei der Frage nach dem richtigen Beruf oder einer Umorientierung, kann für eine individuelle Planung ein Interessentest (AISTR-Test) Sinnmachen. Auf Basis der Tester- gebnissewerden die persönlichen Interessenschwerpunkte ausführ- lich besprochen und gezielt nach passenden Berufen und Ausbil- dungen gesucht. Gerade bei der großen Fülle an Möglichkeiten – es gibt über 200 Lehrberufe, verschiedene Schultypen, viele unterschiedliche Studienrich- tungen etc. – stellt die IBOBB- zertifizierte Bildungsberatung der AK Steiermark eine wertvolle Hilfestellung dar. Neues und Bewährtes Ab Herbst gibt es Bildungsbera- tung in vielen AK-Bezirksstellen: Ein- bis zweimal pro Monat ndet ein langer Beratungsnachmit- tag statt, um auch Berufstätigen die Möglichkeit zu geben, sich informieren zu lassen. Weiterhin können Metall-, Elektrotechnik-, Bau-Workshops und – ganz neu – Robotik-Workshops gebucht werden. Des Weiteren ist es mög- lich, Infoveranstaltungen an Schu- len oder in der AK zur richtigen Schul- und Ausbildungswahl zu vereinbaren. www.akstmk.at/bildung Alle Angebote & Infos BB ZAK | 11

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