AnsichtsPDF_ZAK_2019_August

Leben & Konsum Gebührenfalle bei Prepaid- Kreditkarten Kein Glück hatte ein Grazer beimVersuch, Flüge über die Online-Reiseplattform Opodo zu buchen: Die Flugbuchung scheiterte, trotzdem waren 3.500 Euro weg. Als sich der AK-Konsumentenschutz schließlich einschaltete, bekam der Mann sein Geld zurück. Das Angebot klang gut: Eine Kreditkarte auf Guthabenbasis. Mit laufenden Gebühren hatte ein Grazer nicht gerechnet. E in Grazer wollte für drei Per- sonen Flüge von Wien nach Vancouver und retour buchen. Die Buchung nahm er über die Inter- netplattformOpodo vor. Doch die Bezahlung per Kreditkarte wurde zweimal abgebrochen, weil der Betrag – rund 3.500 Euro – das Limit seiner Kreditkarte überstieg. Daraufhin versuchte es der Mann mittels Direktüberweisung über den Bezahldienst Klarna – erneut vergeblich, weil das Überwei- sungslimit seines Kontos bei 1.500 Euro lag. Der Grazer erhöhte dar- Ü ber eine Facebook-Anzeige entdeckt, bestellte sich ein Grazer eine Prepaid-Kreditkarte vonViabuy. DerVorteil von solchen Prepaid-Kreditkarten ist, dass sie auf Guthabenbasis funktionieren. Das Geldmuss auf das Kartenkonto geladen werden, Überziehungen sind somit nicht möglich. Der 26-Jährige lud vorab kein Gutha- ben auf. Nach einiger Zeit folgte die böse Überraschung: Wird die Prepaid-Karte binnen drei Mo- naten nicht aufgeladen, verlangt Viabuy eine Gebühr. Ebenso war eine Jahresgebühr fällig. Die Kos- ten beliefen sich auf rund 130 Euro. Recht auf Rücktritt „Der Konsument hat bei Internet- geschäften grundsätzlich ein Rück- trittsrecht von 14Tagen. Über diese Möglichkeitmuss er vomVerkäufer schriftlich informiert werden“, erklärt AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek. Der Grazer hatte aber nie eine Kündigungsinfor- mation erhalten. Die AK leitete die Vertragskündigung ein und erreichte auch die Einstellung der Zahlungsforderung. „Vor der Be- stellung von Prepaid-Karten ist es wichtig, sich vorabgenaudas Preis- und Gebührenblatt anzuschauen, um nicht versteckte Kosten zu übersehen“, so Jerovschek. Kein Flug: 3.500 Euro für gescheiterte Buchung Unbekannte buchten 3.500 Euro vom Konto einer Grazerin ab – nur ein Fall von vielen. Betroffen ist stets die BAWAG. Dies lässt eine Sicherheitslücke in der Bank selbst vermuten, kritisiert die AK. D er Schock war groß: Als eine Grazerin ihr Konto checkte, bemerkte sie, dass Unbekannte mehr als 3.500 Euro abgebucht hatten. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei und wandte sich an ihre Bank, die BAWAG P.S.K. Doch die ließ die Frau abblitzen – die AKmusste einschreiten, damit die BAWAGdas Geld zurückerstattete. 100.000 Euro weg Die Grazerin ist nicht die einzige Betroffene: Die AK war in den letzten Monaten mit 20 Fällen in der ganzenSteiermarkbefasst, alle betrafen die BAWAG. Die größte Daten ausspioniert: Profis räumen Konten leer aufhin auf der Onlinebankingseite seiner Bank das Überweisungsli- mit. Von dort aus überwies er auch gleich die 3.500 Euro an Opodo. Reservierung abgelaufen Kurz darauf wurde der Grazer per E-Mail vonOpodo informiert, dass die Flugbuchung abgebrochen wurde, da die ursprüngliche Re- servierung abgelaufen sei. Das Geldwar freilich bereits anOpodo überwiesen, die Überweisung konnte auch nicht mehr rückgän- gig gemacht werden. Der Grazer bemühte sich in der Folge darum, dasGeld zurückzuerhalten, bekam von Opodo aber meist nur auto- matische E-Mail-Antworten. Auf Limits achten Erst als die AK bei Opodo interve- nierte, bekamder Grazer das Geld gutgeschrieben. AK-Konsumen- tenschützerin Sandra Battisti rät, bei Online-Buchungen schon im Vorhinein auf Limits bei Kreditkar- te und Konto zu achten. Und sie emp ehlt, „Flüge lieber direkt bei den Anbietern zu buchen“. DW Schadenssumme gab es im Fall eines BAWAG-Kunden in Leoben, der um 100.000 Euro „erleichtert“ wurde. Dahinter dürften Profis stecken, die über Phishing-Mails an die Daten der Opfer kommen. „Die Mails sind gut getarnt“, so AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek.„Manche lasen nur das Mail und öffneten nicht einmal den Link.“ Verschwindet Geld vom Konto und wenden sich die Opfer an die Bank, erklärt diese, die Be- tro enen hätten grob fahrlässig gehandelt. Doch o enbar sei es bei der BAWAG für Unbefugte zu leicht, die Telefonnummer zu än- dern, um sich für Überweisungen TANs per SMS schicken zu lassen, so Jerovschek. Er fordert die Bank zu strengeren Maßstäben bei Än- derungenderTelefonnummer auf. Strengeres Gesetz kommt Inbestimmten Fällenmüssen Zah- lungsdienstleister ab 14. Septem- ber 2019 vom Zahler eine starke Kundenauthentifizierung ver- langen. Diese Authenti zierung erfordert mindestens zwei Ele- mente der folgenden Kategorien: Besitz (etwas, das nur der Zahler besitzt, z. B. Kreditkarte), Wissen (etwas, das nur der Zahler weiß, z. B. Passwort) oder Inhärenz (ein Merkmal des Zahlers, das diesem eindeutig zugeordnet werden kann, z. B. Fingerabdruck). DW Themel | AK ID 14 | ZAK

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