AnsichtsPDF_ZAK_2019_August
Die AK ruft Beschäftigte und Betrie- be auf, Projekte einzureichen, die die Arbeitsbedingungen in einer di- gitalisierten Arbeitswelt verbessern. D ie steirische AK investiert in den nächsten fünf Jahren 21,5Millionen Euro (4,3Millio- nen Euro jährlich) in die digitale Quali zierung ihrerMitglieder. Einwichtiger Bestandteil dabei ist der Projektfonds Arbeit 4.0: Aus diesemTopf werden Projekte gefördert, die dazu führen, dass Beschäftigte von modernen Technologi- en pro tieren und ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Derzeit läuft die erste Förderrunde, „Projekte können noch bis 30. September ein- gereicht werden“, erklären Berit Pichler von der AK-Bildungsabteilung und Karl Schneeberger, Leiter des AK-Arbeitnehmerschutzes. Wer einreichen kann und was gefördert wird Projekte einreichen können unter anderemBe- triebsratskörperschaften, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmergruppen, Gebietskörper- schaften, ö entliche Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften, Unternehmen mit Sitz in der Steiermark gemeinsammit Betriebsräten bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat gemeinsam mit Beschäftigtengruppen und wissenschaftliche Kooperationspartner wie Unis und FHs. Grund- sätzlich gilt: Jedes Projekt muss mit den Zielen des Projektfonds vereinbar sein, zudem sollte der Projektantrag eine Au istung der erwar- teten Kosten enthalten. Details zu den Förder- richtlinien und das Antragsformular sind auf der AK-Homepage zu nden. Gefördert werden etwa Projekte, die der Verbesserung der Quali- tät der Arbeit oder der Vermeidung von Belas- tungen und Förderung der Gesundheit dienen, aber auch die bedarfsorientierte Entwicklung von Online-Plattformen und Anwendungen zur Stärkungder betrieblichenMitbestimmung und Zusammenarbeit undWeiterbildungspro- jekte für digitale Kompetenzen. Fachbeirat prüft eingereichte Projekte Die eingereichten Projekte werden von einem Fachbeirat, bestehend aus Expertinnen und Experten von AK, TU Graz, Karl-Franzens-Uni, Joanneum Research, Steirischer Wirtschafts- förderung SFG und Forschungs- und Bera- tungsstelle Arbeitswelt (FORBA), bewertet. Der Beirat prüft unter anderem, obdieAnliegender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausrei- chend berücksichtigt undwelche Zielgruppen erreicht werden, ob mit dem Projekt neue Impulse gesetzt werden und ob die Ergebnisse für die Allgemeinheit verfügbar sind. Auch die jeweilige Fördersumme wird vom Beirat emp- fohlen. DieHöhe der Förderung kann zwischen 2.000 und 200.000 Euro pro Projekt betragen, maximal jedoch 100 Prozent (bei Projekten von Unternehmen und Körperschaften des ö entlichen Rechts maximal 50 Prozent) der förderbaren Projektkosten. Übrigens: Weitere Förderrunden werden folgen, die nächste voraussichtlich im Frühjahr 2020. DW Digitalisierung: Projekte gesucht AK-Wahl Beruf & Recht Seite 16 – 22 Digitales Know-how wird in der modernen Arbeits- welt immer wichtiger. www.akstmk.at/extra Infos & Antragsformular ©kinwun - stock.adobe.com 16 | ZAK
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