AnsichtsPDF_ZAK_2019_August

Beruf & Recht Wann muss eine Schwangerschaft gemeldet werden? ak tipp Mit der Aktion„Weniger Alkohol – Mehr vom Leben“ fördert der Gesundheitsfonds Steier- mark in Kooperation mit AK undWK kleine, mittlere und große steirische Unternehmen bei der Umsetzung von Alkoholprävention im Betrieb. F achleute schätzen, dass jede bzw. jeder fünfte bis zehnte Beschäftigte in einer Firma riskant oder gar schädlich Alkohol konsu- miert. ImRahmender gesetzlichen Fürsorgep icht ist die Firmenlei- tung verp ichtet, ihre Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter bezüglich aller Gefährdungen für Gesundheit und Arbeitssicherheit zu infor- mieren. Diese Informationsp icht betri t auch Gefahren durch den Konsum von Alkohol. Deshalb lohnt es sich, dieMöglichkeitender betrieblichen Alkoholprävention kennenzulernen. Mit maximal 400 Euro wird der „Mehr vom Leben“- Check gefördert: Coaching-Exper- tinnen und -Experten erarbeiten gemeinsammit der Führungskraft einen Überblick über die vorhan- denen Möglichkeiten zur Alko- holprävention. Aufbauend auf den Check ist die einjährige„Mehr vom Leben“-Projektbegleitung zur Im- plementierung einer Alkoholprä- ventionsstrategie im Betrieb. Die Fördersummen für Betriebe unter 50 Beschäftigten betragen ma- ximal 3.000, bei Firmen über 50 maximal 6.000 Euro. Alkohol am Arbeitsplatz Voraussetzungen • Der Betrieb muss seit zwölf Monaten ein kleines, mittleres oder großes steirisches Unternehmen sein. • Der„Mehr vom Leben“-Betriebscheck ist Voraussetzung für die„Mehr vom Leben“- Projektbegleitung. • Projektanträge können laufend, jedoch bis spätestens 18. Oktober 2019 eingereicht werden. • Förderansuchen unter www.mehr-vom-leben.jetzt/foerderung-fuer- betriebe ausfüllen und an info@mehr-vom-leben.jetzt schicken. • Genehmigung abwarten und anschließend eine Expertin bzw. einen Experten von der Anbieterliste kontaktieren. zak info Der Liezener war 2016 für etwa sechs Monate in Deutschland beschäftigt und dort krankenversichert. Zurück in Österreich, ging der Mechaniker einer neuen Beschäftigung nach, vergaß aber, sich bei der deutschen Betriebskrankenkasse abzumelden. Dadurch kames zu einer„obligatorischen Anschluss- versicherung“ (OAV), die über 800 Euro pro Monat kostet. Da der 25-Jährige die Versicherungsbeträge nicht bezahlte, wurde die steiermärkische GKK um die Einziehung des o enen Betrages ersucht. Dieser belief sich mittlerweile auf 23.900 Euro. Mit Hilfe der AK Liezen konnte der Arbeiter klären, dass er bereits seit Juli 2016 in Österreich p ichtversichert war.„Wir konnten außerdem die Einstellung der Zahlungs- forderungen erzielen“, so Petra Kupfner, Leiterin der Außenstelle Liezen. ID Doppelt versichert: 23.900 Euro fällig Nach einem Arbeitsaufenthalt in Deutschland vergaß ein Steirer, seine deutsche Krankenversicherung abzumelden. Eine saftige Nachzahlung drohte. AK-Expertin Christina Poppe-Nestler antwortet: Arbeitnehmerinnen müssen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber eine Schwanger- schaft melden – am besten schriftlich. Den Zeitpunkt bestimmt die Frau selbst. Al- lerdings treten Schutzbestim- mungen erst danach in Kraft. Schwanger in der Probezeit Meldet eine Frau während der Probezeit eine Schwan- gerschaft und das Arbeits- verhältnis wird deshalb ge- löst, verstößt dies gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sie kann die Beendigung vor Gericht anfechten oder von der Firma Schadenersatz ver- langen. Schwierigwird jedoch der Nachweis der unrechtmä- ßigen Kündigung. Sicherer ist, das Ende der Probezeit abzuwarten. Bei Bewerbungs- gesprächen dürfen weder bestehende noch geplante Schwangerschaften themati- siert werden. Anderenfalls ist die wahrheitswidrige Beant- wortung erlaubt. 18 | ZAK

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