ZAK_01_2020_WEB

Mit dem„Digi-Bonus“ in Höhe von bis zu 300 Euro können sich AK- Mitglieder fit für die digitalisierte Arbeitswelt machen. Neu kommt jetzt auch noch der„Digi-Bonus Plus“ dazu, bei dem die AK bis zu 80 Prozent der Kosten von Digital- Ausbildungen übernimmt. I m Jahr 2019 hat die Arbeiterkammer eine große Digitalisierungsoffensive gestartet. Über einen Zeitraumvon fünf Jahren investiert die steirische AK insgesamt 21,5Millionen Euro in die digitale Qualifizierung ihrer Mitglieder. Ein Bestandteil dieses Digitalisierungsschwer- punktes ist der „Digi-Bonus“: AK-Mitglieder erhalten bis zu 150 Euro für allgemeine Wei- terbildungskurse imBereichDigitalisierung, für vertiefende Inhalte gibt es bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Mit 1. Jänner 2020 hat die AK ein zusätzliches Förderangebot geschaffen: „Mit dem ‚Digi-Bonus Plus‘ werden 50 Prozent von kostenintensiveren digitalen Ausbildungen gefördert“, sagt Alexandra Hörmann, Leiterin der AK-Bildungsabteilung. Für AK-Mitglieder mit niedrigem Einkommen sowie Arbeitssu- chende kann die Förderung sogar bis zu 80 Prozent der Kurskosten betragen. Digital-Kurse Die„Digi-Bonus“- und„Digi- Bonus-Plus“-Förderungen können für alle heuer be- gonnenen Kurse bei allen Bildungsanbietern, die be- stimmte Qualitätskriterien erfüllen, eingelöst werden. Die dafür erforderlichen Förderanträ- gemüssen bis Ende des Jahres gestellt werden. Einschlägige Kurse aus dem Bereich Digitali- sierung bietet etwa die Volkshochschule an – dieseVHS-Kurse könnenmit dem„Digi-Bonus“ und dem„Digi-Bonus Plus“ besucht werden. Mit Bildungsscheck kombinierbar Auch das bfi hat viele digitale Ausbildungsan- gebote im Programm, etwa die Diplomausbildungen Social-Media-Managerin bzw. -Manager, Datenschutz- beauftragte bzw. -beauftrag- ter und Robotik-Technikerin bzw. -Techniker.„Digi-Bonus“ und „Digi-Bonus Plus“ sind mit dem 60-Euro-Bildungs- scheck der AK kombinierbar, der zweimal im Jahr ausgestellt wird. Das gilt sowohl für VHS als auch bfi. DW Digi-Bonus Plus: AK weitet die Förderungen für Digital-Kurse aus Beruf & Recht Konsumentenschutz Bildung &Wissen Seite 18 – 27 Mit „Digi-Bonus“ und„Digi-Bo- nus Plus“ unterstützt die AK ihre Mitglieder bei Ausbildungen im Bereich Digitalisierung. www.akstmk.at/extra Infos zum Projektfonds Bildung &Wissen Digital-Projekte, die Beschäftigten zugutekommen und Arbeitsplätze sichern, unterstützt die Arbeiterkammer mit Mitteln aus dem Projektfonds Arbeit 4.0. Nun gibt es eine Neuerung: Auch Vereine und Non-Profit-Organisationen können künftig Projekte einreichen. I mRahmen ihrer Digitalisierungs- offensive hat die steirische Ar- beiterkammer neben dem „Digi- Bonus“ und dem „Digi-Bonus Plus“ (siehe Seite 18) auch den Projektfonds Arbeit 4.0 geschaf- fen. Aus diesemTopf werden Pro- jekte gefördert, die dazu führen, dass Beschäftigte von modernen Technologien profitieren und ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei der ersten Förderrunde gab es 26 Projekteinreichungen – aktuell läuft die zweite Förderrunde, bei der noch bis 31. März Projekte eingereicht werden können. Ein Fachbeirat bewertet die einzelnen Digital-Projektfonds nun für Vereine offen Einreichungen hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit. Förderungen auch für Vereine Die Arbeiterkammer öffnet jetzt den Zugang zum Projektfonds auch für die Zivilgesellschaft. Bisher konnten bereits unter anderemGruppen vonArbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern, Betriebsratskörperschaften, das Land und steirische Gemeinden, öffentlicheBildungseinrichtungen und Hochschulen, Gewerkschaf- ten und Unternehmen mit Sitz in der Steiermark Projekte einrei- chen. Neu ist, dass nunmehr auch Non-Profit-Organisationen und Vereine für ihre Ideen um För- derungen aus dem Projektfonds ansuchen können. Bis zu 200.000 Euro Förderung Bei den Projekten besonders rele- vant sind beispielsweise Maßnah- men, die zur Arbeitsplatzsicher- heit beitragen bzw. nachhaltige Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte, dieVerbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Ein- bindung älterer Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer in digitale Prozesse. Die Höhe der Förderung kann zwischen 2.000 und 200.000 Euro pro Projekt, maximal jedoch 100 Prozent der förderbaren Pro- jektkosten betragen. DW www.akstmk.at/extra Antragsformular für Digi-Bonus „Mit dem‚Digi- Bonus Plus‘ werden 50 Prozent von kostenintensiveren digitalen Ausbildungen gefördert.“ Alexandra Hörmann, Leiterin der AK-Bildungsabteilung ak tipp Wie viel verdient man als Lehrling über 18 Jahren? Wer im Herbst eine Lehre beginnen möchte, sollte sich bereits jetzt auf die Suche nach einer Lehrstelle machen. AK-Jugendexpertin Linda Handl plaudert aus dem„Näh- kästchen“ und gibt Tipps für die Lehrstellensuche: 1. Interesse abklären Bevor Jugendliche mit der Lehr- stellensuche beginnen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, für welchen Beruf sie sich interessie- ren und wofür sie die nötigen Vo- raussetzungen mitbringen – also die eigenen Kenntnisse, Fähigkei- ten und Stärken einer realistischen Analyse unterziehen. Hier kann die AK-Bildungsberatungmit dem Interessentest helfen. 2. Lehrstellensuche Eine wichtige Anlaufstelle stellt das Arbeitsmarktservice (AMS) dar. Zeitungen sowie Internet-Jobbör- sen bieten dieMöglichkeit, gezielt Die perfekte Lehrstelle nach offenen Stellen zu suchen. Auch der Freundeskreis sowie die Familie spielen eine wesentliche Rolle, da viele Lehrstellen über Beziehungen vermittelt werden. 3. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen sol- len zur Person, aber auch zum Jobprofil passen. Üblich sind Be- werbungsmappen, die Folgendes beinhalten: Deckblatt, Bewer- bungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, Zertifikate oder Prakti- kumsbescheinigungen. 4. Bewerbungsgespräch Vor einem Bewerbungsgespräch ist es wichtig, sich über das Unter- nehmen (Geschäftsfeld, Produkte, Dienstleistungen) zu informieren und auch darüber, mit wem das Gespräch geführt wird. Hilfreich kann es sein, die Bewerbungssi- tuation vorab zu üben und sich Fragen zum Unternehmen oder zur Lehrstelle zu überlegen. AmTagdes Gesprächs zählt eingu- ter erster Eindruck: Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist ebenso Pflicht wie Pünktlichkeit und Höflichkeit. Mit selbstsicheremAuftreten kann man punkten. Nachfragen, wenn etwas unklar ist, ist in Ordnung. Am Schluss sollte man fragen, wie dasweitereVorgehen ist undwann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. www.akstmk.at/lehre Mehr zumThema JF ©Jacob Lund - stock.adobe.com AK-Expertin Linda Handl antwortet: Vereinzelte Kollektivverträge (KV) sehen eine höhere Lehr- lingsentschädigung für Perso- nen vor, die eine Lehre nach Vollendung des 18. Lebens- jahres beginnen. Wenn der Kollektivvertrag eine solche Regelung nicht vorsieht, kann unter bestimmten Vorausset- zungen eine Unterstützung vom AMS bezogen werden. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, kann eine Förde- rung bei der WKO beantragt werden.Vorausgesetzt, diebe- treffende Person hat noch kei- ne Lehre in einemverwandten Lehrberuf absolviert. Zudem muss der Lehrbetrieb freiwillig eine Lehrlingsentschädigung in der Höhe des Hilfskräfteent- gelts ausbezahlen. Wer beantragt die Förderung? Der Förderantrag an die WKO ist durch den Lehrberechtig- ten einzubringen. Dies muss spätestens drei Monate nach Ende des betreffenden Lehr- jahres erfolgen. 18 | ZAK ZAK | 19

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