ZAK_01_2020_WEB
Temel | AK Leben & Konsum Leben & Konsum VKI-Test: Streichwurst W er in heimischen Super- märkten zu Streichwurst greift, kann davon ausgehen, ein qualitativ gutes Produkt zu erwerben. Von insgesamt 40 ge- testeten Produkten schnitten 18 mit„sehr gut“ und zwölf mit„gut“ ab. Den ersten Rang teilen sich die beiden Kalbsleberstreichwürs- te von Hofstädter und Landhof. Danach folgt die Hühner-Leber- streichwurst von Titz. zak in kürze Ist Online- Shopping sicher? Eine AK-Studie informiert über die möglichen Gefahren beim Online-Shoppen. Denn vielen Konsumenten ist nicht klar, was mit ihren Daten passiert. O nline-Shopping ist ein wach- sender Trend: 2019 kauften durchschnittlich 81 Prozent der Österreicher im Alter von 16 bis 24 Jahren übers Internet ein. Die beliebtesten Produkte sind Beklei- dung und Textilien (37 Prozent), gefolgt von Büchern (25 Prozent) und elektronischen Geräten (23 Prozent). Umfassende Kundenanalyse Durch denWechsel von Einkäufen vor Ort in Einkäufe im Internet nutzen viele Unternehmen die technischen Möglichkeiten, das Kaufverhalten ihrer Kunden ver- stärkt zu protokollieren und zu analysieren. „Bonusprogramme und Kundenkarten sind dabei ein geschickter Vorwand“, sagt AK- Marktforscher Josef Kaufmann: „Viele Kunden sind sich nicht be- wusst, wo und wie sie ihre Daten hinterlassen.“ So speichern und analysieren Online-Händler unter anderem auch die Suchanfragen oder das Klickverhalten. Cyberkriminelle schlafen nicht Cyberkriminelle sind auf den Trend des Online-Shoppings aufgesprungen und agieren mit Malware, Phishing, Abo-Fallenund Social Engineering. Bestellte und bezahlte Waren werden mitunter nicht ausgeliefert. 2018 wurden in Österreich 19.628 Fälle von Cy- bercrime angezeigt. Lediglich 37 Prozent davon konnten aufgeklärt werden. JF Ein Steirer kaufte um 3.000 Euro einen Teppich, der laut Gutach- ter nur 800 Euro wert ist. Dank der AK bekam der Mann einen Teil des Kaufpreises zurück. A ls Geburtstagsgeschenk für seine Tochter hatte ein Stei- rer während seines Urlaubes auf Zypern einen kleinen Teppich mit Katzen-Motiv gekauft. Der Kaufpreis betrug 3.000 Euro. 1.500 Euro zahlte der Mann sofort, den Restbetrag von 1.500 Euro beglich er – wie vereinbart – bei Erhalt der Lieferung. In Österreich ließ der Steirer dann die Ware von einem Gutachter schätzen – dabei stellte sich heraus, dass derTeppich nicht 3.000, sondern nur 800 Euro wert sei. Auch eine Wertsteigerung sei Katzen-Teppich kam Steirer teuer zu stehen Maklerinnen bzw. Makler, die in einem Naheverhältnis zu den Eigentümerinnen und Eigentümern stehen, müssen hierüber vorab schriftlich informieren. W er eine Mietwohnung sucht oder ein Haus kaufen will, hat oft mit Maklerinnen und Maklern zu tun. Diese erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision. AK-Experte Karl Raith erklärt hierzu: „Besteht ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis zum Vermieter bzw. Verkäufer, muss der Makler im Vorfeld darauf hinweisen.“ Dieser Hinweis muss schriftlich erfolgen, andernfalls kommt es zum Verlust der Provision. Problematische Verhältnisse Ein wirtschaftliches Naheverhält- Wenn sich Vermieter und Makler (zu) nahe stehen Gauner haben immer Saison! Eine der aktuellen Maschen ist Scamming: Das Opfer soll ein iPhone gewonnen haben, muss für den Versand aber einen Euro überweisen. Damit haben die Betrüger die Daten für weitere Schandtaten. „Sie haben ein iPhone gewonnen“ – so lautet die scheinbar erfreuli- che Nachricht, die ein Unbekann- ter per Anruf oder SMS überbringt. Viele Steirerinnen und Steirer sind auf diesen Trick bereits rein- gefallen – obwohl sie bei keinem Gewinnspiel mitgemacht haben. Einen Euro für„Versand“ Einen Euro sollen die vermeint- lichen Gewinnerinnen und Ge- winner abbuchen lassen, um den Versand und die Verpackung abzudecken, das Smartphone kommt dann per Post. So lautet zumindest das Versprechen und die glücklichen Auserwählten geben bereitwillig ihre Bankdaten preis. Weitere Abbuchungen folgen „Doch bei diesem einen Euro b l e i bt es n i cht “, we i ß AK- Konsumentenschützerin Sandra Battisti. In einemFall buchten die Betrüger gleich noch einmal 85 Euro ab. Nach einer Interven- tion bei der Bank wurde das Geld aber wieder zurückge- bucht. Das iPhone wurde hingegen nie geliefert – „ein leeres Versprechen der Betrüger, uman Geld zu kommen“. Battisti warnt davor, sensible Daten herzugeben, „vor allem, wennman nicht an einem Ge- winnspiel teilge- nommen hat.“ Betrüger nutzen Handy- Gewinn als Lockmittel Online hat man die Möglichkeit, viele Anbieter und Preise schnell und unkom- pliziert zu vergleichen. Für einenWeizer stellte sich dabei ein vermeintliches Schnäppchen als Betrug heraus. A uf der Suche nach dem günstigsten Angebot für einen bestimmten Fernseher stieß ein Wei- zer auf die Internetseite media-katalog.com . Das Modell war dort mit rund 700 Euro etwas billiger als andere Online-Angebote. Der Mann kannte die Webseite jedoch nicht und rief daher zur Sicherheit bei der angegebenen Hotline an. Aufgrund der dort erhaltenen Rückmeldung erschien ihm der Händler vertrauenswürdig, daher überwies er die Summe für das TV-Gerät per Vorauskasse. Am nächsten Tag folgte die böse Überraschung: Der Onlineshop war nicht mehr aufrufbar, die Seite offensichtlich eine Fälschung. Vorsicht beim Online-Einkauf Die AK beriet den Konsumenten, konnte aber nicht mehr viel tun:„Da sich das Geld bereits amKonto des Empfängers befand, war es für die Bank nicht mehr verfügbar“, schildert Elmar Tuttinger, Leiter der AK- Außenstelle Weiz. Es stellte sich zudem heraus, dass der Betrag nicht wie angenommen auf ein deutsches, sondern ein irisches Kontoging.„DerMannwurde von uns andie Polizei verwiesen, umAnzeige zu erstatten“, so Tuttinger. Vor einem Online-Kauf empfiehlt er, unbekannteWebseiten zu überprüfen:„Auf watchlist- internet.at sind unsichere bzw. gefälschte Seiten aufgelistet sowie Hilfestellungen, wie Konsumenten zertifizierte Unternehmen erkennen können.“ ID Falscher Händler lockte mit günstigem Fernseher www.akstmk.at/konsument Download der AK-Studie nis kann beispielsweise durch eine gesellschaftsrechtliche Ver- flechtung entstehen – also wenn etwa eine Tochterfirma eines Bauträgers als Maklerin auftritt. Auch die ständige Beauftragung von bestimmten Maklerinnen und Maklern kann schon ein Naheverhältnis auslösen. Fami- liäre Naheverhältnisse zwischen Eigentümerin bzw. Eigentümer und Maklerin bzw. Makler lösen ebenfalls eine Hinweispflicht aus. In bestimmten Fällen kann die Provisionsverpflichtung trotz des Hinweises auf ein Naheverhältnis entfallen – nämlich dann, „wenn man schon von einem Eigenge- schäft sprechen kann“, sagt Raith. Bei einemEigengeschäft tritt etwa die Eigentümerin bzw. der Eigen- tümer oder der Bauträger quasi selbst als Maklerin bzw. Makler auf. „In diesem Fall darf nie eine Provision verrechnet werden“, betont Raith. Mehr Transparenz Provisionen seien ein ständiges Streitthema, weist Raith auf die vielen Gerichtsverfahren hin, die die steirische Arbeiterkammer führt. Er fordert daher mehr Trans- parenz bei Wohnungsmieten und Hausverkäufen – das stärke die Position von Mieterinnen und Mietern bzw. Käuferinnen und Käufern. wegen der Art der Knüp- fung ausgeschlossen. 500 Euro zurückerhalten Der Steirer wandte sich in weiterer Folge an die AK. Diese kontaktierte den zyprischenTeppichhänd- ler und forderte die Rück- erstattung des Kaufprei- ses. Der Händler berief sich darauf, dass der Tep- pich eine handgefertigte Knüpfung und der Preis schon allein aufgrund der Arbeitszeit gerechtfertigt sei, was auch ein unabhängiger deutscher Gutachter bestätigen könne. Der Händler bot aber an, 500 Euro vomKaufpreis zurückzuerstatten. Der Steirer nahmdas Angebot an. AK-Konsumentenschützerin Ka- tharina Gruber rät, insbesondere im Ausland nicht vorschnell Kauf- geschäfte abzuschließen, sondern im Zweifelsfall einen Experten zu Rate zu ziehen. Bei Scamming versprechen Kriminelle ihren Opfern Erbschaf- ten, Millionengewinne, günstige Kredite oder spielen ihnen eine Notlage vor, um an ihre Da- ten zu kommen. zak info www.akstmk.at/vergleiche Details zumTest Mietwohnung bleibt teuer J eder Dritte wohnt in der Stei- ermark in einer Mietwohnung. Die durchschnittliche Bruttomie- te (Miete inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer) hat laut Auswertung der Mikrozensus- daten der Statistik Austria im Jahr 2018 in der Steiermark 7,35 Euro/m² betragen. Das sind 0,19 Euro/m² mehr als 2017, was sich bei einer durchschnittlichen Wohnungs- größe von 65,92 m² mit rund 12,52 Euro mehr Miete pro Monat bemerkbar macht. www.akstmk.at/vergleiche Download der Studie AK fördert Wohnbau M itglieder der AK Steier- mark, die 2019 ihre geför- derte Neubauwohnung bezo- gen oder ihren Rohbau mithilfe der Neubauförderung der öf- fentlichenHand errichtet haben, können einen einmaligen Zin- senzuschuss erhalten. Der Zu- schuss für nichtgeförderte Kredi- te oder Darlehen, die zur Finan- zierung von Errichtungskosten aufgenommen wurden, beträgt bis zu 700 Euro. Der letzte Ein- reichtermin ist der 31. März 2020. www.akstmk.at/beihilfen Formulare & Infos DW DW Vermeintli- ches Gewinn- spiel lockt mit iPhone- Gewinn – eine Betrugsmasche, um an Daten zu kommen. JF privat ©Denys Prykhodov - stock.adobe.com 6 | ZAK ZAK | 7
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