ZAK_02_2020_WEB_neu

Beruf & Recht Beruf & Recht Was ist der Aus- gleichzulagen- bzw. Pensionsbonus? ak tipp AK-Experte Michael Bauernhofer antwortet: Die Ausgleichszulage soll Pen- sionistinnen und Pensionisten mit rechtmäßigem und ge- wöhnlichemAufenthalt im In- land ein Mindesteinkommen sichern. Niedrige Pensionen werden damit auf einen ge- wissen Wert angehoben. Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt im Jahr 2020 für al- leinstehende Pensionistinnen und Pensionisten 966,65 Euro, für verheiratete oder in ein- getragenen Partnerschaften lebende Pensionistinnen und Pensionisten im gemeinsa- men Haushalt 1.472 Euro. Anspruch ab 360 bzw. 480 Beitragsmonaten Seit 1. Jänner 2020 besteht unter bestimmten Vorausset- zungen Anspruch auf einen Ausgleichszulagen- bzw. Pen- sionsbonus für diejenigen, die mindestens 360 bzw. 480 Bei- tragsmonate erworben haben und deren Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen. Informationen auf www.akstmk.at/pension . ScharfeWorte gegen angeblich faule Arbeitslose helfen nie- mandem: nicht den Arbeitslosen und nicht der Wirtschaft, die Fachkräfte sucht. Hier ein Faktencheck rund um die Probleme am Arbeitsmarkt. A rbeitsministerin Christine Aschbacher sprach in einem Interview von einer Verschärfung von Zumutbarkeitsbestimmun- gen für Arbeitslose, denn„Arbeits- verweigerer können wir in Öster- reich nicht gebrauchen.“ Hier wird unterstellt, dass der Missbrauch von Arbeitslosengeld durch Faule ein Massenproblem sei, das nach strengen Maßnahmen ruft. Doch rigorose Zumutbarkeitsbestim- mungen gibt es bereits und sie werden vom AMS strikt umge- setzt. Wer eine zumutbare Arbeit oder eine Schulung verweigert, dem wird für sechs Wochen und im Wiederholungsfall für acht Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen. Gleiches gilt übrigens für die überregionaleVermittlung von Beschäftigten. Personalsuche mit Druck? Studien besagen, dass mehr Druck auf Arbeits- lose nicht zu besseren Vermittlungsergebnis- sen führt. Im Gegenteil: So werden Arbeitslose aus ihrem Beruf ge- drängt oder überhaupt vomArbeitsmarkt. AMS- Ein Viertel ist jedes Jahr einmal arbeitslos Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe bestätigt, dass „mancher arbeitslose Grazer Koch, der nicht in die Obersteiermark auf Sai- son gehen will, auf die Sperre des Arbeitslosengeldes mit der Annahme einer anderen Arbeit, etwa als Taxichauffeur, reagiert.“ Mit Gewalt wird der Wirt in einer Tourismusregion also kaum Per- sonal finden, und falls doch, wird die Arbeitsmoral einiges zu wün- schen übrig lassen. 113.000 Arbeitslose pro Jahr Eine pauschale Verurteilung aller Arbeitslosen ist auch deshalb zu verurteilen, weil mit 113.000Men- schen ein Viertel aller Beschäftig- ten zumindest einmal pro Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Vorjahr verhängte das steiri- sche AMS 15.000 Sanktionen. Ein Drittel davon betraf Beschäftigte, die selbst gekündigt hatten und deshalb erst nach einer Wartefrist von vierWochenArbeitslosengeld bekamen. Dann gab es 3.700 Fälle, wo ein AMS-Kontrolltermin verpasst wurde, und 6.200 Sank- tionen, weil eine Arbeit nicht angenommen oder eine Schulung verpasst wurden. Die politisch gescholtenen Arbeitsunwilligen sind ein Randproblem. Snobe: „Im ganzen Vorjahr gab es in der Steiermark 84 Fälle.“ Zu strenge Strafen AMS-Chef Snobe ist Verfechter von Solidarität im Versicherungs- prinzip und deshalb kein Gegner von Sanktionen. Aber er fordert im ZAK-IntervieweineAnpassunghin zu kleineren und kürzeren Sankti- onen: „Sechs Wochen ohne jegli- ches Einkommen geht in Richtung Existenzbedrohung.“ Zu wenige Jobs Das Hauptproblem am Arbeitsmarkt ist und bleibt aber weiterhin das zu geringe Angebot an Arbeitsplätzen: Ende Februar standen den mehr als 48.000 steiri- schen Arbeitslosen we- niger als 11.000 Stellen zur Verfügung. SH AMS-Landesgeschäftsführer Karl- Heinz Snobe bezeichnet Arbeits- unwilligkeit im ZAK-Interview als Randproblem am Arbeitsmarkt. Er würde sich bei den Sanktionen ein feineres Instrumentariumwünschen. Künftig sollen nur noch höchstens 4,40 Euro proArbeitstag steuerfrei bleiben. Die Steiermark in 300 Tabellen Mit der„Regionalstatistik 2019“ legt die AK-Wirtschaftspolitik ein umfangreiches Nachschla- gewerk vor, das die Entwicklung der Steiermark in Zahlen gießt. U mfangreiche Statistiken über den Arbeitsmarkt, die Be- völkerungsentwicklung oder die Verbrauchsausgaben der steiri- schen Haushalte – um nur einige Beispiele zu nennen – geben Interessierten einen Überblick über alle für das wirtschaftliche und sozialeGefüge der Steiermark relevanten Daten. Die „Regional- statistik Steiermark 2019“ ist damit auch Grundlage für Entschei- dungsträger in Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmervertretung. Seit vielen Jahren fordern Arbeiterkammer und Gewerkschaften die Einführung einer Vermögenssteuer. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der GPA-djp gibt den Forderungen nun Rückenwind. Demnach sind fast zwei Drittel der Befrag- ten – konkret 64 Prozent – für die Einführung einer solchen Steuer. 77 Prozent der Befragten bereitet die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen Arm und Reich Sorge, geht aus der Studie des Meinungsforschungsinstituts Ifes hervor. Für die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA- djp) Grund genug, sich neuerlich für die Einfüh- rung einer„Millionärssteuer“ starkzumachen. Das Steuersystem wird der Umfragen zufolge als„ungerecht“ empfunden. Knapp 80 Prozent gaben an, dass Millionäre und multinationale Konzerne in Relation zu ihrem Einkommen zu wenig Steuern zahlen würden. Ein Gefühl der Ungerechtigkeit, das auch für den Steuerex- perten der steirischen Arbeiterkammer, Bern- hard Koller, nachvollziehbar ist: „Finanzlücken wurden bisher mit anderweitigen Steuerer- hebungen ausgeglichen.“ Es seien vor allem die Beschäftigten, die das Steueraufkommen schultern. Beschäftigte bezahlen 80 Prozent aller Steuern in Österreich. Koller betont, dass alle vorgeschlagenen Ver- mögenssteuermodelle die kleinen und mitt- leren Einkommen nicht belasten. Das aktuelle Modell der GPA-djp sieht vor, ein Haushaltsver- mögen ab einerMillion Euromit einemSatz von 0,5 Prozent zu besteuern, ab zwei Millionenmit 1 und ab drei Millionen mit 1,5 Prozent. BH Vermögenssteuer gegen Ungleichheit www.akstmk.at/ratgeber Download Regionalstatistik 2019 Mit einer neuen Richtlinie zieht das Finanzministerium erstmals eine Obergrenze für denWert von Essensbons ein. In vielen Fällen könnte das zum teilweisen Verlust der Steuerfreiheit führen. V iele Unternehmen gewähren ihren Beschäftigten eine frei- willige Sozialleistung in Form von Essensbons,mit denendasMittag- essen in der hauseigenen Kantine oder in umliegendenGasthäusern zumindest zum Teil bezahlt wer- den kann. Diese Sozialleistung ist grundsätzlich steuerfrei, auch So- zialversicherungsbeiträgemüssen dafür nicht geleistet werden. Das könnte sich nun zumindest für einen Teil der Betroffenen ändern, fürchtet AK-Steuerex- perte Bernhard Koller. Eine neue Richtlinie sieht nämlich erstmals eine Höchstgrenze vor. Dieser Richtlinie zufolge sollen künftig nur noch höchstens 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei bleiben. Das Finanzministerium legt den Berechnungeneine5-Tage-Woche und eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde. Abzüglich Urlaub und Feiertagen geht die Richtlinie von 220 Arbeitstagen aus, sodass sich eine jährliche steuerfreie Höchst- grenze von 968 Euro ergibt. Essensbons: Anschlag auf Steuerfreiheit AK gegen Richtlinie „Genau darin liegt der Hund begraben“, befürchtet Koller Aus- wirkungen auf Berufe, die mehr als fünf Arbeitstage in der Woche haben, sowie auf Teilzeitbeschäf- tigte: „Teilzeitbeschäftigte etwa dürften Essensbons nur noch aliquot zur ihrer Arbeitszeit kon- sumieren. Geht der Gesamtbe- trag der Essensbons über diese Aliquotierung hinaus, sind für diesen Mehrbetrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig.“ Dadurch aber würden Essensbons nicht nur für die be- troffenenArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer weniger attraktiv, sondern wegen des Dienstgeber- anteils bei der Sozialversicherung und nicht zuletzt aufgrund der aufwendigen Berechnung auch für die Dienstgeberinnen und Dienstgeber. Die Arbeiterkammer habe sich daher bei der Begutach- tung entschieden gegen diese Richtlinie ausgesprochen. BH Temel | AK Regionalstatistik Zahlen |Daten |Fakten | Steiermark2019 Kammer fürArbeiterundAngestellte fürSteiermark, Hans-Resel-Gasse8–14,8020Graz  057799-0 | Fax: 057799-2387 MARTINERDNISS - stock.adobe.com Regionalstatistik2019 AK.Gerechtigkeitmuss sein. AK-Hotline  057799-0 Auskünfte inPflegefragen ........................................................................... DW2591 .................. gesundheit.pflege@akstmk.at AuskünftearbeitsrechtlicheFragen ................................................... DW2475 .................. arbeitsrecht@akstmk.at AuskünftesozialrechtlicheFragen ....................................................... DW2442 .................. sozialversicherungsrecht@akstmk.at AuskünfteWirtschaftspolitikundStatistik .................................. DW2501 .................. wirtschaft@akstmk.at Auskünfte inSteuerfragen .......................................................................... DW2507 .................. steuer@akstmk.at AuskünftezuKonsumentenschutzfragen ..................................... DW2396 .................. konsumentenschutz@akstmk.at Auskünfte inBetriebsratsangelegenheiten und inArbeitnehmerInnenschutzfragen ........................................ DW2448 .................. arbeitnehmerschutz@akstmk.at AuskünfteBildung, JugendundBetriebssport ......................... DW2427 .................. bjb@akstmk.at AK-Saalverwaltung ............................................................................................ DW2267 .................. saalverwaltung@akstmk.at AK-Broschürenzentrum .................................................................................. DW2296 .................. broschuerenzentrum@akstmk.at Präsidialbüro/Presse ......................................................................................... DW2205 .................. praesidium@akstmk.at MarketingundKommunikation ............................................................. DW2234 .................. marketing@akstmk.at Bibliothekund Infothek ................................................................................. DW2371 .................. bibliothek@akstmk.at .. AUSSENSTELLEN 8600Bruck/Mur, Schillerstraße22 ......................................................... DW3100 .................. bruck-mur@akstmk.at 8530Deutschlandsberg, . Rathausgasse3 ........................................ DW3200 .................. deutschlandsberg@akstmk.at 8330Feldbach (Südoststeiermark), . Ringstraße5 .................... DW3300 .................. suedoststeiermark@akstmk.at 8280Fürstenfeld, . Hauptplatz12 ............................................................ DW3400 .................. fuerstenfeld@akstmk.at 8230Hartberg, . Ressavarstraße16 ......................................................... DW3500 .................. hartberg@akstmk.at 8430Leibnitz, Karl-Morre-Gasse6 ......................................................... DW3800 .................. leibnitz@akstmk.at 8701Leoben, Buchmüllerplatz2 ............................................................. DW3900 .................. leoben@akstmk.at 8940Liezen, . AusseerStraße42 ................................................................ DW4000 .................. liezen@akstmk.at 8850Murau, . Bundesstraße7 ...................................................................... DW4100 .................. murau@akstmk.at 8680Mürzzuschlag, . Bleckmanngasse8 ........................................... DW4200 .................. muerzzuschlag@akstmk.at 8570Voitsberg, Schillerstraße4 .............................................................. DW4300 .................. voitsberg@akstmk.at 8160Weiz, . BirkfelderStraße22 ................................................................ DW4400 .................. weiz@akstmk.at 8740Zeltweg (Murtal), . Hauptstraße82 ............................................ DW4500 .................. murtal@akstmk.at AK-VOLKSHOCHSCHULE KöflacherGasse7,8020Graz ...................................................................... DW5000 .................. vhs@akstmk.at OTTO-MÖBES-AKADEMIE Stiftingtalstraße240,8010Graz ................................................................ 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