ZAK_02_2020_WEB_neu
100 Jahre AK In vielen Handelsbetrieben und Pflege- einrichtungen tragen Beschäftigte Schilder mit ihrem Namen. Proble- matisch kann es werden, wenn der vollständige Name aufscheint. O b Handelsketten, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – in vielen Betrieben ist es Usus, dass Beschäftigte Schilder tragen, auf denen ihr Name zu lesen ist. Solange das nicht der vollständigeName ist, ist das rechtlich kein Problem. Doch immer öfter kommt es vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schild- chen mit ihrem vollen Namen tragen müssen. AK-Arbeitnehmerschutzexpertin Biljana Bauer sieht das kritisch: Vor- und Nachname seien personenbezogene Daten, und es gelte das Recht auf Datenschutz. Stalking als mögliche Folge Durch Informationen aus dem Internet oder sozialen Medien wie Facebook „ist es heute leichter zu recherchieren, wer jemand ist“, erklärt Bauer, warum eine vollständige Na- mensnennung problematisch sein kann. Wirklich heikel kann das insbesondere imme- dizinischen Bereich – in Spitälern oder Pflege- heimen – werden. Zumal Pflegekräfte oft auch engen Körperkontakt mit Patientinnen und Patienten haben. „Es passiert immer wieder, dass Pflegerinnen imNachhinein von Patienten privat kontaktiert werden“, sagt Bauer. Hier könne man teilweise schon von Stalking sprechen. „Zu prüfen ist im- mer, welche personenbezo- genen Daten der Beschäftigten tatsächlich für den Kontakt mit Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten notwendig sind“, warnt die AK-Expertin vorVerstößen gegen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Übri- gens: Für Türschilder, wie sie unter anderem in vielen Büros zu finden sind, gelten dieselben Datenschutzbestimmungen. Beschäftigte müssen zustimmen Grundsätzlich muss jeder einzelne Arbeit- nehmer und jede einzelne Arbeitnehmerin seine bzw. ihre Zustimmung erteilen, wenn der vollstän- dige Name aufscheinen soll. Dazu gezwungen werden darf niemand. „Wenn ich als Arbeitnehmerinoder Arbeit- nehmer zustimme, ist das etwas anderes“, erklärt Bau- er. „Kundinnen und Kunden möchten natürlich wissen, mit wem sie es zu tun haben, zum Beispiel wenn es um Beschwerden geht“, meint Bauer. Dafür genüge entweder der Vor- oder der Nach- name.„Nur wegen einer möglichenVerwechs- lungsgefahr ist es nicht gerechtfertigt, den ganzen Namen verwenden zu müssen.“ DW Das Namensschild kann zum Datenschutz-Problem werden AK-Wahl Beruf & Recht Seite 9 – 19 Bedienstete in Spitälern oder Pflegeheimen tragen oft Namensschilder an der Kleidung. Auch hier gilt das Recht auf Schutz der persönlichen Daten. D ieArbeiterkammer feiert heu- er ihr 100-jähriges Bestehen. Im Rahmen der Feierlichkeiten (siehe dazu auch die Seiten 4 bis 7) wird auch eine neue Aus- stellung gezeigt, die Einblicke in die Geschichte und Gegenwart zeit reise ein blick zurück Anlässlich der 100-Jahr-Feierlichkeiten der Arbeiterkammer Steiermark wird im AK-Bildungszentrum in Graz eine interaktive Ausstellung gezeigt, bei der Besu- cherinnen und Besucher in die Geschichte der AK eintauchen können. Ein Blick in die Geschichte der AK der Arbeiterkammer Steiermark gewährt. Ausstellungsort ist das Foyer des neuen AK-Bildungs- zentrums Volkshochschule in der Köflacher Gasse 7 in Graz. Die Schau wird offiziell am 19. März 2020 eröffnet und wird während der VHS-Öffnungszeiten kosten- los bis in die erste Juliwoche zu sehen sein. „Dynamische“ Ausstellung Federführend an der Konzeption der Ausstellung beteiligt ist die bekannte Grazer Restauratorin Erika Thümmel. Ihr sei es darum gegangen, „einen Blick in die 100-jährige Geschichte und aktu- elle Aktivitäten“ der Arbeiterkam- mer zu zeigen. Die Ausstellung ist – in Anlehnung an die Arbeits- felder der AK – in verschiedene Bereiche gegliedert. Zu sehen sein werden Fotos, Info-Grafiken sowie Videos. Neben historischem (Bild-) Material und Informationstexten bekommen Besucherinnen und Besucher auch einen umfassen- den Überblick über die Aufgaben und die tägliche Arbeit der AK ver- mittelt. Die Präsentation erfolge als „dynamisches System“, damit sich Besucherinnen und Besucher „Nur wegen einer möglichen Ver- wechslungsgefahr ist es nicht gerecht- fertigt, den ganzen Namen verwenden zu müssen.“ Biljana Bauer, AK-Arbeitnehmerschutzexpertin © Rido– stock.adobe.com interaktiv mit den Informationen auseinandersetzen können, so Thümmel. Zu diesem Zweck wer- den auch „Module mit sehr viel drehbaren Elementen“ eingesetzt. Videoprojekt von Jugendlichen ImZugeder Ausstellungwirdauch das Videoprojekt „100 Jahre AK Steiermark: Sozialpartnerschaft im Dialog“ der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus präsentiert. Für das Projekt haben Jugendli- che mehr als 50 Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartnerschaft, aller steirischen Landtags- und Grazer Gemeinderatsfraktionen, der Verwaltung, NGOs, Bildungsein- richtungen sowie von Religions- gemeinschaften geführt. Das so entstandene, rund 45-minütige Video beinhaltet nicht nur per- sönliche Geburtstagswünsche, sondern beleuchtet auch die ein- zelnen AK-Arbeitsbereiche. DW Diese und noch viele andere Fotos werden im Rahmen der Ausstellung zu sehen sein: Bild 1: Betriebsräte-Fraktionskonferenz 1973. Bild 2: Schreibmaschinenkurs an der VHS Mürzzuschlag im Jahr 1970. Bild 3: Konsumentinnen- und Konsumentenberatung in Leibnitz im Jahr 1970. Bild 4: Aufnahme des Kammersaalgebäudes aus dem Jahr 1964. 2 3 1 4 AK-Archiv (4) ZAK | 9
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