ZAK_03_Juni

www.akstmk.at/pflege Mehr Infos zumThema Beruf & Recht Österreichs Gesundheits- und Pflegebereich hat die Corona- Krise bisher gut bewältigt. Doch gerade die 24-Stunden- Betreuung stößt immer mehr an ihre Grenzen. Nun zeigt sich, dass die Strukturen im Gesundheits- und Langzeitpfle- gesektor überdacht werden müssen. Ö sterreich hat die Corona-Krise bisher besser gemeistert als andere Staaten. Lange wurde von Fachleuten sowie Politikerinnen und Politikern bekrittelt, dass es in Österreich zu viele Spitals- und vor allem Intensivbetten gibt. Daher wurden und werden diese seit Jahren reduziert. Doch gerade jetzt erweist es sich alsVorteil, dass Österreich nicht nur mehr Inten- sivbetten als viele andere Länder hat, sondern auch hoch ausgebil- detes und engagiert arbeitendes Spitalspersonal. Druck auf alle Betroffenen steigt Schon vor der Corona-Krisewaren die Pflege- und Gesundheits- berufe stark gefordert. Arbeits- verdichtung und Alterung der Gesellschaft haben die Arbeitsbe- lastung steigen und Pflegeperso- Spitäler und Pflege: Lernen aus der Corona-Krise Die Corona-Krise stellt Menschen, die zu Hause betreut wer- den, und deren Angehörige vor große Herausforderungen. Aufgrund der Corona-Maßnahmen inklusive Reisebeschrän- kungen haben viele Betroffene in den letztenWochen plötzlich ihre 24-Stunden-Betreuerin„verloren“. V iele Menschen werden im Rahmen einer 24-Stunden-Be- treuung zu Hause betreut – meist von Frauen, die aus osteuropäi- schen Staaten anreisen. Durch die Corona-Pandemie und die stren- gen Reisebeschränkungen stehen viele Betroffene ohne Betreuerin da. Was kann man tun, wenn die Betreuerin nicht auftaucht oder abgereist ist? AK-Expertin Anika Tauschmann rät Betroffenen, Plötzlich ist die Betreuerin weg sofort mit der jeweiligen Vermitt- lungsagentur Kontakt aufzuneh- men. Diese muss Ersatz schicken. „Je nach Verfügbarkeit kann das aber natürlich einigeTage dauern“, sagt Tauschmann. Klauseln und Kündigungsfrist Einige Agenturen haben in ihren Verträgen Klauseln für den Fall, dass eine Betreuerin ersetzt wer- den muss. Prinzipiell gibt es mit den Betreuerinnen einen Werk- vertrag und somit eine 14-tägige Kündigungsfrist.„Einfach abreisen stellt grundsätzlich einen Ver- tragsbruch dar“, so Tauschmann. Selbst wenn die Betreuerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abreist, sehen einige Verträge vor, dass auch in diesen Fällen für die Vermittlung einer neuen Betreuerin eine Gebühr zu ent- richten ist. „Wichtig ist, schon bei Vertragsabschluss diese Frage zu klären“, betont Tauschmann. Sie empfiehlt, bei Problemen mit Agenturenoder Betreuerinnendie AK zu kontaktieren, denn oft seien Vertragsklauseln unzulässig. Leben & Konsum Leben & Konsum Leben & Konsum Seite 15 – 17 Die klassischen Ferienreisen, die zwischen Juli und September statt- finden, bereiten den Steirerinnen und Steirern Sorgen. Der AK-Konsu- mentenschutz verzeichnet täglich unzählige Fragen Anfragen rund um Stornierungen sowie Kosten und Versicherungen, Gutscheine oder Umbuchungen. „Viele, die bei uns anfragen, habenbereits ihren Sommerurlaub gebucht undwissen nun nicht, was sie tun sollen, wenn sie aufgrund vonCoro- na nun nicht mehr verreisen wollen“, schildert AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Storno nicht kostenlos Bei Pauschalreisen (z. B.: Flug undHotel) ist eine kostenlose Stornierung mehrere Wochen vor dem Abreisetermin rechtlich nicht durchsetz- bar. „Es sind Stornogebühren zu bezahlen“, so Erhart. Eine kostenlose Stornierung ist dann möglich, wenn etwa eine Woche vor Abreise die Gefahrensituation am Urlaubsort außer- gewöhnlich hoch ist oder das Zielgebiet gar nicht erreichbar ist, weil das Land die Grenzen geschlossen hat. Tipp: Abwarten „Wenn keine behördlichen Maßnahmen bekannt sind, sollten sich Reisen- de informieren, wie lange sie kostengünstig stor- nieren können, und abwarten, wie sich die Situation am U r l a u b s z i e l entwickelt“, rät Erhar t: „ Entwede r gibt es eine dramatische Ent- wicklung und Reisende kommen dadurch kostenlos aus dem Vertrag raus oder sie stornieren dann recht- zeitig zu den günstigeren Konditionen.“ Eine weitere Möglichkeit ist, zu versuchen, ob man nalmangel entstehen lassen. Seit der Corona-Krise hat sich die Lage für viele Beschäftigte verschärft. Auch inder Langzeitpflegewar die Situation durch Corona sehr ange- spannt: Pflegebedürftigen fehlten soziale Kontakte, pflegende An- gehörige, insbesondere Frauen, gerieten zusätzlich unter Druck, wenn sie z. B. auch noch Kinder- betreuungsaufgaben überneh- men mussten. Die 24-Stunden- Betreuung ist selbst in die Krise geraten: Betreuerinnenwaren teils wochenlang ohne Ablöse bei den Betreuten, saßen in Quarantäne, wurden mit Sonderfliegern und -zügen nach Österreich gebracht und hatten teilweise Zusatzkosten und Verdienstentgänge. AK fordert Maßnahmen „Damit wir auch in Zukunft für Kri- sen dieser Art gut vorbereitet sind, braucht es nachhaltige Überle- gungen für den Gesundheits- und Langzeitpflegebereich“, betonen Alexander Gratzer, Leiter der Pfle- geabteilung der AK Steiermark, und Heidemarie Staflinger von der AKOberösterreich. Sie fordern den Ausbau einer integrierten Versorgung für den gesamten Gesundheits- und Pflegebereich sowie die Schaffung neuer er- gänzender Angebote immobilen Bereich samt Konzepten zur Ent- lastung pflegender Angehöriger. Auch der Ausbau des Schutzes der Beschäftigten inGesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist dringend notwendig. Neben der von der Regierung angekündigten Pflege- reform müssen auch zeitgemäße Personalbedarfsberechnungen und überregionale Krisenpläne erstellt sowie die Produktion von Schutzausrüstung dauerhaft nach Österreich verlagert werden. DW Anspruch auf Pflegekarenz Sollte kurzfristig keine Betreuerin zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, dassman imRahmen der Pflegekarenz die Betreuung der Angehörigen zur Überbrü- ckung selbst übernimmt. Seit 1. Jänner besteht ein Rechtsan- spruch auf eine einmonatige Pfle- gekarenz. Nicht alle Betreuerinnen sind übrigens in der Corona-Krise abgereist: Einige sind freiwillig län- ger geblieben. Für sie kann beim Land Steiermark ein 500-Euro- Bonus beantragt werden. DW Reise – das große im Sommer ? die Pauschalreise umbuchen kann. Wenn der Veranstalter die Reise von sich aus absagt, müssen Urlauberinnen und Urlauber weder eine Umbuchung noch einenGutschein akzeptieren. Das Unternehmen hat den Reise- preis zu erstatten. Individualreise Reisende, die nur eine Unterkunft direkt beim Hotel oder über eine Plattformgebucht haben, müssen bezüglich der Stornogebühren die AGBs in ihren Buchungsunterlagen anschauen. Hier gilt: Je länger ein Reisedatum noch ent- fernt ist, destowahrscheinlicher ist es, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wenn die Reise kurz bevorsteht (rund eineWoche), muss man sich die Situation amReiseziel anschauen. In den meisten Fällen wird diese dann aber nach dem Recht des Landes, in dem das Hotel gelegen ist, beurteilt. AK-Konsumentenschüt- zerin Birgit Auner:„Es kann daher nicht gesagt werden, was für den Fall einer Unzumutbarkeit der Reise inden einzelnen Ländern vorgesehen ist. Es kann ein Gutschein, die Geldrückgabe oder eine Umbuchung usw. sein. Sinnvoll ist es daher, direktmit der Unterkunft Kontakt aufzu- nehmenundeine für beide Seitenannehmbare Lösung auszuverhandeln.“ Stornoversicherung Der Abschluss einer Stornoversicherung hilft nicht immer: Reisende müssen in den Verein- barungen nachlesen, welche Risiken versichert sind. „Es kommt vor, dass eine Pandemie von der Versicherung ausgenommen ist“, weiß der Konsumentenschützer aus der täglichen Beratungspraxis. Bearbeitungsgebühren möglich Haben Reisende direkt beimReiseveranstalter gebucht und sie stornieren nun den geplanten Urlaub, dürfen dafür keine Bearbeitungs- gebühren anfallen. Bei einem Reisebüro als Vermittler der Pauschalreise können, wenn es in den AGBs vereinbart wurde, Rückab- wicklungsgebühren verlangt werden. Bei Buchungsportalen im Internet sehen deren AGBs meist Gebühren vor. JF Der diesjährige Sommerurlaub bereitet den Steirerin- nen und Steirern Kopfzerbrechen. Viele fragen sich, was sie tun sollen, wenn sie die gebuchte Reise aus Angst vor Corona nicht mehr antreten wollen. Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsbelastung der Beschäftigten in den heimischen Krankenhäusern weiter steigen lassen. www.akstmk.at/reise Mehr zumThema www.akstmk.at/dieak Mehr Infos zumThema ©Vadim - stock.adobe.com ©PictureArt - stock.adobe.com 14 | ZAK ZAK | 15

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