ZAK_03_Juni

Leben & Konsum Leben & Konsum Durch ein Sondergesetz ist bzw. war es Wohnungsmieterin- nen und -mietern möglich, den Mietzins bzw. Teile davon für die Monate April bis Juni aufzuschieben. Ab Juli 2020 ist wieder voll und pünktlich zu zahlen. V oraussetzung für die Auf- schiebung der Miete war bzw. ist eine wesentliche Beein- trächtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit infolge der Corona-Krise, wie der Verlust der Arbeitsstelle. Eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermie- ters ist dazu nicht nötig. Nach den derzeitigen Bestimmungen ist der Mietzins wieder ab Juli vollständig und pünktlich einzuzahlen. Verzinsung von 4 Prozent Jene Mieterinnen und -mieter, die von der Aufschiebung Ge- Miete aufgeschoben: Was ist zu beachten? Corona: Rückgabe oder Übernahme der Wohnung Die Corona-Maßnahmen sind gelockert, dennoch gilt es bei Ein- oder Auszug aus einer Mietwohnung einiges zu beachten. D ieWahrung einesMindestabstands zu Personen, die nicht imgemeinsamenHaushalt leben, sollte ebensowie dieVerwendung vonMNS-Maskenweiter zum Alltag gehören – auch bei Aus- oder Einzug. „Wer Fragen an seinen Vermieter hat, sollte, soweit möglich, diese weiterhin telefonisch oder per E-Mail klären“, rät AK-Konsumentenschützer Karl Raith. Auch eine Schlüsselübergabe kann kontaktlos erledigt wer- den, beispielsweise durch den Einwurf des Schlüssels in einen Briefkasten. Dasmuss aber mit der Vermiete- rin bzw. dem Vermieter so vereinbart werden. Kein Bargeld bei Kaution Von Wohnungsbesichtigungen mit mehreren Per- sonen sollte Abstand genommen werden. Weiters dürfen Vermieterinnen und Vermieter derzeit Be- sichtigungenmit potenziellenNachmieterinnen und Nachmietern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der aktuellen Mieterin bzw. des aktuellen Mieters durchführen, vor allem wenn es sich um Risikoper- sonen handelt. Der Zahlungsverkehr sollte nach Möglichkeit online erfolgen, eine Bargeldannahme (etwa für Kautionen) vermieden werden. JF zak in kürze Die Ausgangsbeschränkungen verschaff- ten dem Online-Shopping einen neuen Aufwärtstrend. Doch das Internet ist auch ein Tummelplatz für Betrüger. K ennt man eine Anbieterin bzw. einen Anbieter nicht, gilt es, die Seriosität zu prüfen. Dabei helfen das Impressumund die AGBs, die auf der Homepage zu finden sein müssten. Fehlen diese Daten, so ist Misstrauen angesagt.„Fake-Shops, die lediglich Geld kassieren und keine Leistung erbringen, oder unse- riöse Shops, die überteuerte, minderwertige Ware liefern, schaffen es oft mit scheinbar unschlagbar günstigen Angeboten, Kunden zuVertragsabschluss und Zahlung zu verleiten“, sagt AK-Konsumenten- schützerin Sandra Battisti: Besonders am Anfang der Krise boomten Onlineshops, die Schutzmasken anboten, diese nach Bezahlung aber nie lieferten. Aufgepasst beim Rücktrittsrecht Auch der vermeintlicheVorteil der Rücktrittsmöglich- keit kann zur Stolperfallewerden.Tatsächlich hatman bei dieser Art des Geschäfts ein 14-tägiges Rücktritts- recht, wobei die Frist mit der Übernahme der Ware beginnt. Doch Achtung: Wenn dies so vereinbart ist, muss die Käuferin oder der Käufer die Rücksendekos- ten tragen. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa bei Spezialanfertigungen, Lebensmitteln, entsiegelter Software oder Reisebuchungen. Kauf auf Rechnung Obacht ist auch bei der Zahlungsart geboten. „Jede Zahlungsart hat Vor- und Nachteile“, weiß Battisti und empfiehlt, Vorauszahlung nur bei vertrauens- würdigen Vertragspartnerinnen und -partnern zu vereinbaren:„Diese Zahlungsart wird sehr gerne von unseriösen Anbietern genutzt.“ Fast auf Nummer sicher geht man mit Kauf auf Rechnung. JF Online-Shopping: Sicher einkaufen im www Welcher Handytarif: ein Preisvergleich lohnt sich Videotelefonie, Facetime & Co – in Zeiten von Corona ist das inkludier- te Datenvolumen schnell verbraucht. Mit dem AK- Handytarif-Rechner kann man herausfinden, ob der Tarif noch passt. G erade in Zeiten von Corona ist das Bedürfnis, mit seinen Liebsten in Kontakt zu bleiben, größer als sonst, und auch beim Homeoffice wird das Handy in- tensiv genutzt. Da kann es leicht passieren, dass das Datenvolumen nicht ausreicht. Die AK-Analyse der Preisentwick- lungvonheimischenHandytarifen zeigt: Wer mehr telefoniert und surft, bekommt Mengenrabatt. brauch gemacht haben, müssen die aufgeschobenen Mietzinse bis spätestens 31. Dezember 2020 nachzahlen. Ob in Teilen oder auf einmal, bleibt ihnen überlassen. Sie sollten es aber ihrer Vermiete- rin bzw. ihremVermietermitteilen, eine Vereinbarung ist nicht erfor- derlich. Bis Jahresende darf keine Kündigung seitens der Vermiete- rin bzw. des Vermieters aufgrund desMietzinsrückstands, basierend auf der Sonderregelung, geltend gemacht werden. AK-Konsumen- tenschützer Michael Knizacek: „Der ausstehende Betrag darf auch nicht durch Heranziehung der Kaution gedeckt werden.“ Zu beachten ist jedoch eine Verzin- sung von 4 Prozent pro Jahr. Eigene Vereinbarung treffen Neben dieser gesetzlichen Mög- lichkeit steht es jeder Mieterin und jedem Mieter bei Zahlungs- schwierigkeiten frei, eine abwei- chende und eventuell bessere Vereinbarungmit der Vermieterin oder dem Vermieter zu treffen. „Beispielsweise eine längere Zeit für die Rückzahlung, keineVerzin- sung oder ein längeres Aussetzen des Mietzinses“, so Knizacek. Dazu ist jedoch die Zustimmung von Vermieterseite erforderlich, wel- che zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden sollte. JF Die Schlüsselübergabe kann kontaktlos erfolgen, muss aber mit Vermieterseite vereinbart werden. www.guetezeichen.at Österr. E-Commerce Gütezeichen www.watchlist-internet.at Internet-Ombudsmann Fünf Gruppen analysiert Analysiert wurden fünf Gruppen: Wenigtelefoniererinnen und -te- lefonierer mit und ohne Daten- nutzung, je eine Gruppe mit dem durchschnittlichen Nutzungs- verhalten von 2018 und 2019 sowie eine Gruppe mit intensiver Nutzung. Das Ergebnis: Für drei der fünf Gruppen sind die Preise für Tele- fonie und Surfen gering angestie- gen. Deutliche Preissenkungen gab es allerdings für jene Grup- pen mit hohem Datenverbrauch. Sie ersparen sich nun bis zu 35 Prozent. Mit dem AK-Handytarif- Rechner kann man herausfinden, ob der Tarif noch passt. Geänderte Nutzung in Zeiten von Corona: Passt der Handytarif noch? AK prüft die Betriebskosten D ie Betriebskostenabrech- nung flattert wieder in die Haushalte. Die AK Steiermark prüft diese für ihre Mitglieder bei Unklarheiten gerne. Einfach ein E-Mail mit Mietvertrag, Jah- resabrechnung vom Vorjahr und, wenn möglich, einer älteren Abrechnung zum Vergleich an konsumentenschutz@akstmk.at schicken. Familienfonds erweitern E ine Erweiterung des Kreises an Anspruchsberechtigten für den „Corona-Familienhärte- ausgleich“ fordert AK-Experte Bernhard Koller. Derzeit seien etwa Mindestsicherungsbezie- her, geringfügig Beschäftigte oder Eltern, die schon vor der Corona-Krise arbeitslos waren, ausgeschlossen. Der „Corona-Fa- milienhärtefonds“ soll Familien, bei denen die Eltern von Arbeits- losigkeit betroffen sind, unter- stützen. VKI: Saug- und Wischroboter G erade erst haben sich die Saugroboter auf dem Markt etabliert, da warten die Hersteller schon mit den nächsten Haus- haltshelfern auf. Wischroboter sollen den klassischen Mopp ersetzen, und etliche davon be- herrschen sogar beides: Erst wird gesaugt, dann feucht gewischt. Wirklich überzeugen konnte im Test aber kein einziges der Kom- bigeräte. Zu viel Staub bleibt liegen, zu viele Flecken bleiben zurück. Fazit: Interessierte sollten auf die nächste, hoffentlich ver- besserte Generation warten. www.akstmk.at/fonds Voraussetzungen & Höhe www.akstmk.at/vergleiche Details zumTest www.akstmk.at/wohnen Mehr zumThema www.akstmk.at/rechner AK Handytarif-Rechner KD Kurzarbeit und Steuer Für die von Kurzarbeit betrof- fenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt sich auch die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen. „Die Kurzarbeitsunterstützung des AMS ist lohnsteuerpflichtig. Vorerst kommt es daher zu keinen Änderungen“, stellt AK-Steuer- experte Bernhard Koller klar. Ob trotz der aufgrund der Kurzar- beit verminderten Jahressteuer Frei- und Absetzbeträge (etwa Pendlerpauschale oder Familien- bonus) steuermindernd in vollem Umfang berücksichtigt werden können, hänge von der Dauer der Kurzarbeit und der Höhe des Einkommens ab. Etwaige Diffe- renzen könne man sich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, sofern das Jahres- einkommenüber 12.000 Euro liegt Steuerausgleich Stichwort Arbeitnehmerveran- lagung: Kosten für selbst ange- schaffte und am Arbeitsplatz vorgeschriebene Schutzmasken sowie von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getra- gene Homeoffice-Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden, sofern sie die Werbungs- kostenpauschale von 132 Euro übersteigen. Für die Arbeitneh- merveranlagung für das Jahr 2019 bestehe kein Grund zur Eile, da diese sogar fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden könne. BH www.akstmk.at/steuer Mehr zumThema Temel | AK ©Antonioguillem - stock.adobe.com ©WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com 16 | ZAK ZAK | 17

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