ZAK_September 2020
Leben & Konsum DW E in Fertigteilhaus – daswünsch- ten sich Katrin H. und Arthur L. Die beiden Obersteirer unter- schrieben also einen Kaufvertrag, der jedoch nur durch eine schrift- lich zugesagte Finanzierung gül- tig werden würde. Leider erhielt das Paar aber von seiner Bank keinen Kredit. Flut an Forderungen Knapp ein Jahr darauf erreichten Katrin H. und Arthur L. mehrere Schreiben: Zuerst fordertedie stei- rische Fertigbau-Firma 8.000 Euro, dann 21.105 Euro und schließlich 5.000 Euro. Das Paarwandte sichandieAKAu- ßenstelle Bruck/Mur. AK-Expertin 21.100 Euro ohne Arbeit – „Wunsch“ einer Baufirma Online-Shopping zählt für viele Menschen bereits zum Alltag. Beim Bezahlen im Internet lauern jedoch Gefahren – Kriminelle versuchen, persönliche Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu sammeln und für ihre Zwecke zu nutzen. V on einem aktuellen Fall von Cyber-K riminalität weiß AK-Konsumentenschützer Pe- ter Jerovschek zu berichten. Ein Steirer wurde dabei im Internet offenbar Opfer von Kriminellen. Die Unbekannten waren an die Kreditkartendaten des Steirers gelangt und hatten mehrere Online-Einkäufe damit getätigt. Der Schaden belief sich auf knapp 1.000 Euro. „Als erster Schritt soll- te in so einem Fall bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter sofort reklamiert werden, dass 1.000 Euro Schaden durch geklaute Kreditkartendaten ich den Umsatz nicht autori- siert, also nicht aktiv zugestimmt habe“, erklärt Jerovschek. Grund- sätzlich hat man bei Kreditkarten- zahlungen bis zu 13 Monate Zeit für Reklamationen. Allerdings: „Wenn ich auf der Kartenabrech- nung eine falsche Abbuchung sehe, muss ich das umgehend melden.“ Ist man beim Online- Einkauf auf einen„falschen“ Shop hereingefallen, gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Rückbu- chung. Dazu sind Kartenanbieter nur dann verpflichtet, wenn der Kundin bzw. der Kunde die Zah- lung nicht autorisiert hat. Regeln beachten Wie die Kriminellen die Daten des Steirers bekommen haben, ist noch unklar. Generell aber gelten ein paar Regeln fürs Shoppen im Internet. Zuerst sollte man immer – z. B. im Impressum – überprü- fen, ob es sich um einen seriösen Online-Shop handelt. Und man sollte gut auf seine Daten achten: „Telefonische oder E-Mail-Anfra- gen nach Kreditkartendaten sollte man ja nicht beantworten“, so Jerovschek.„Banken, Kreditkarten- firmen und Zahlungsdienstleister wie PayPal würden so nie Daten erfragen wollen.“ Leben & Konsum Leben & Konsum Wenn die GIS an der Türe klingelt ... Leben & Konsum Seite 22 – 24 Man muss sie nicht hereinbitten, aber reden sollte man mit ihnen – den Damen und Herren von der GIS. www.akstmk.at/konsument Mehr zumThema Es ist ein Dauerthema: Österreich und die Gebühren Info Service GmbH, kurz GIS. Wer in Österreich einenWohn- sitz hat und funktionstüchtige Geräte zum Empfang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk besitzt, ist gebühren- pflichtig. Was also, wenn die GIS vor der Tür steht? „Für jedenHaushalt, dermit einem betriebsbereiten Radio- oder TV- Gerät ausgestattet ist, müssen Rundfunkgebühren bezahlt wer- den – egal obdas Gerät tatsächlich genutzt wird oder nicht“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner. Ein gewöhnlicher Compu- ter mit Internetanschluss fällt laut Rechtsprechung nicht darunter. Dagegen ein technisch mit einer TV-Karte ausgerüsteter Computer schon. Besitzerinnen bzw. Besitzer eines Zweitwohnsitzes können einen „eingeschränkt genutzten priva- ten Standort“ anmelden. Der Preis wird dort je nach Nutzungsdauer gestaffelt. Voraussetzung für diese billigere Variante ist allerdings, dass dieselben Personen an ihrem Hauptwohnsitz gebührenpflichtig sind. Türe öffnen? Man muss GIS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, sollte aber mit ihnen reden. Auner: „Das Rund- funkgebührengesetz schreibt eine Auskunftspflicht vor.“ Wer seine Auskunft verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro sanktioniert werden kann. Checkliste für Befreiung Aus sozialen und/oder körper- lichen Gründen kann man bei der GIS um Gebührenbefreiung ansuchen. Dazu müssen die finanziellen Verhältnisse offen- gelegt werden. „Das Nettoein- kommen aller in einem Haushalt lebenden Personen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht über- schreiten“, betont Auner. Kein Gerät – keine Pflicht Aufpassen müssen alle jene, die die Gebührenbefreiung nur für einen bestimmten Zeitraum zu- gesprochen bekommen haben: Wird der neuerliche Antrag zu spät eingebracht, sind für die Zwi- schenzeit Gebühren zu bezahlen. Die Gebührenpflicht endet unter anderem mit der Entfernung der empfangsbereiten Endgeräte. JF AK prüft die Betriebskosten D ie Betriebskostenabrechnung flattert wieder in die Haushal- te. Die AK Steiermark prüft diese für ihre Mitglieder bei Unklarhei- ten. Einfach ein E-Mail mit Miet- vertrag, Jahresabrechnung vom Vorjahr und wenn möglich einer älteren Abrechnung zum Ver- gleich an konsumentenschutz@ akstmk.at schicken. Smartwatches unter der Lupe N ach gewissen Startschwie- rigkeiten haben sich Smart- watches auf dem Markt etabliert. Sie dienen als Kommunikations- zentrale und auch als Alternative zum Fitnesstracker. Der VKI hat 16 Uhren und 8 Fitnesstracker getestet. Nur zwei Smartwatches lieferten in allen Bereichen an- nähernd korrekte Werte: Apple Watch 5 und Garmin Forerunner 245 Music. Am brauchbarsten bei den Fitnessarmbändern: die Honor Band 5. Test: Outdoor- Kameras D ie robusten Geräte überleben Schläge und Stürze und sind wasserfest. Wer eine stabile Allround-Kamera für den nächsten Urlaub sucht, mit der auch mal die Kinder knipsen dürfen, greift am besten laut Stiftung Warentest zum Preis- Leistungssieger, der Fujifilm Finepix XP 140 ab 170 Euro. zak in kürze Eva Pfneissl verwies in ihrer Inter- vention auf die abgeschlossene Zusatzklausel imVerkaufsvertrag, die besagt, „dass der Vertrag erst völlig rechtsgültig ist, wenn die Finanzierung schriftlich zugesagt wurde. Ebenfallswurdeder Vorbe- halt befristet, welche von unseren Mandanten eingehaltenwurden.“ Zudem bestätigte die Bank aber- mals, dass es zu keiner Kredit- vergabe kam. Daraufhin wurden alle Forderungen der Baufirma zurückgezogen. TR Erst nachdem die AK inter- venierte und auf Klauseln imVertrag hinwies, ließ die Fertig- bau-Firma das Paar in Ruhe. Ein Paar erhielt keinen Kredit und musste somit den Traum eines Eigenheims aufgeben, die Baufirma hielt hingegen am Kaufvertrag fest. www.akstmk.at/vergleiche Details zumTest Testsieger: AppleWatch 5 ©Dan Race - stock.adobe.com ©Photographee.eu - stock.adobe.com www.test.de Details zumTest Stiftung Warentest / Ralph Kaiser 22 | ZAK ZAK | 23
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