20210225_ZAK_direkt_September_2020

Rechtliche Grenzen Der Corona-Bonus für die Rufbereitschaft für fast alle Beschäftigten Es gibt für Beschäftigte keine Verpflichtung zur Rufbe- reitschaft. Während der Corona-Krise waren viele aber Für Beschäftigte im Gesundheits- und Pfegebereich gibt es keine Ver- pfichtung zu Rufbereitschaft. ©leszekglasner - stock.adobe.com Die steirische Politik belohnt den Einsatz der Pflegekräfte während des Lockdownsmit 500 Euro. In der KAGes gibt es stattdessen freieTage. bereit dazu. Doch jetzt ist die Zeit, dieses Instrument genau zu regeln, etwa die Zahl der Bereitschaften und die Bezahlung dafür. D ie Landesregierung hat maß an unmittelbarem persön- keit der Pfegekräfte zwischen gend im persönlichen Kontakt eine einmalige Prämie für lichem Kontakt zu Patientinnen mit Patientinnen und Patienten U m die Versorgung während kann eine Verpflichtung zur der Hochphase der Corona- Geld und Zeit. Rufbereitschaft nicht verbind- die Beschäftigten in der Sozi- und Patienten oder Kundinnen Die Arbeiterkammer begrüßt oder Kundinnen und Kunden Epidemie sicherzustellen, muss- tenMitarbeiterinnen undMitar- beiter steirischer Gesundheits- und Pfegeeinrichtungen immer wieder auf Abruf bereitstehen. Der Rufbereitschaft sind aber gesetzliche Grenzen gesetzt, weiß AK-Arbeitszeitexperte Mag. Wolfgang Nigitz. So darf Rufbereitschaft nicht angeord- net werden. Es bedarf dafür ei- ner Vereinbarung zwischen Ar- beitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Selbst eine Betriebsvereinbarung lich festlegen. Lediglich durch Gesetz oder Kollektivvertrag könnte eine konkrete Verpfich- tung geregelt werden. Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit, Beschäftigte müssen nicht am Arbeitsort anwesend sein und können den Aufenthaltsort frei wählen. Es gebührt ein Entgelt. Bei Eintritt eines Bereitschaftsfalles ist der Arbeitsort aufzusuchen. Anders als imArbeitszeitgesetz (AZG) fnden sich für Kranken- anstalten keine Regeln, die eine Anzahl der Rufbereitschaften festlegen oder begrenzen. Bei der Vereinbarung von Rufbe- reitschaft ist darauf zu achten, dass durch allfällige Arbeits- einsätze die Arbeitszeitgren- zen und die tägliche Ruhezeit nicht verletzt werden. Zudem darf die Rufbereitschaft nur während zwei wöchentlichen Ruhezeiten pro Monat verein- bart werden. alwirtschaft beschlossen und dafür bis zu 10,5 Millionen Euro für die Trägereinrichtungen bereitgestellt. Diese Prämie sei als Dank dafür zu verstehen, dass die Beschäftigten im Pfe- ge- und Sozialbereich während der Corona-Krise herausragende Leistungen für pfegebedürftige Menschen erbracht haben, hieß es von der Regierung nach dem Beschluss. Einen Anspruch darauf haben Beschäftigte, die ein Mindest- und Kunden hatten. Die Regel gilt für alle Beschäftigten, für die der SWÖ-KV greift, sowie für Beschäftigte der Caritas, der Diakonie, des ÖRK und des SOS- Kinderdorf. Beschäftigte der KAGes Beschäftigte der KAGes fallen nicht in diese Regelung. Sie bekommen ein bis zwei Tage Sonderurlaub.Teile des Betriebs- rats sind damit nicht zufrieden und fordern eine Wahlmöglich- es, dass die Arbeit der Beschäf- tigten im Gesundheits- und Pflegebereich während der Corona-Krise mit einem Bonus gewürdigt wird. Darüber hinaus gehe es um eine dauerhafte Erhöhung der Gehälter. Die Regelung des Bonus Den Bonus in der vollen Höhe von 500 Euro erhalten jene Be- schäftigten der genannten Ein- richtungen, die imZeitraumvon 16. März bis 30. Juni überwie- gestanden sind. „Überwiegend“ heißt laut Bestimmungen, dass es indemZeitraumumzumindest 220 Stunden (bei mobilen Diens- ten inklusive Wegzeiten) geht. Es muss keine bestätigte In- fektion mit COVID-19 bei den Betreuten vorliegen. Geht es um weniger als 220 Stunden, wird die Prämie anteilsmäßig ausgezahlt. Die Qualifikation der Beschäftigten spielt für den Erhalt des Corona-Bonus keine Rolle. ©Konstantin Yuganov - stock.adobe.com Pflegereform nimmt im Herbst an Fahrt auf Die Pflegereform nimmt nach der Corona-Pause wieder Fahrt auf. Über den Sommer startete der Diskussionsprozess mit einer Online-Umfrage. Betroffene konnten mittels Fragebogen angeben, was gut läuft und was weniger gut läuft. Auch die AK als Ihre gesetzliche Interessenvertretung gab eine umfangreiche Stellungnahme ab. Dass Pflegeberufe ihre Arbeit zu können. Es braucht daher sigkeit von der Pfegeassistenz unter schwierigsten Bedingun- Sofortmaßnahmen als unmit- zum gehobenen Pfegedienst, gen leisten, ist für Leserinnen telbare Entlastung, wie z. B. die und für den gehobenen Pfe- und Leser der„ZAK direkt“ nichts Berücksichtigung der Zeiten für gedienst ist derzeit ein BSc- Neues und hat sich spätes- Beziehungsarbeit, für Teambe- Upgrade nur unter hohem tens mit der Corona-Krise auch sprechungen und für sonstige zeitlichem und finanziellem der Öffentlichkeit offenbart. Fehlzeiten, vor allemauch keine Aufwandmöglich. Hier braucht Chronischer Personalmangel alleinigen Nachtdienste. es entsprechende Ausbildungs- führt zu permanent erhöh- Als weitere Schritte für bessere angebote und klare Anrech- tem Arbeitsdruck. So leisten Arbeitsbedingungen sind z. B. nungsregeln. Die Corona-Krise 60 % regelmäßig Mehr- und neue Arbeitszeitmodelle sowie hat zudem Unzulänglichkei- Überstunden. 62 % der über ein betriebliches Aggressions- ten aufgezeigt, die es bei den ©Satjawat - stock.adobe.com An der Baustelle Pflege will die 45-Jährigen glauben nicht, ihren management vorzusehen. künftigen Reformschritten zu Politik im Herbst mit neuen Ideen weiterarbeiten. Job bis zur Pension ausüben Nicht gut läuft die Durchläs- berücksichtigen gilt. Die schwierigen Arbeitsbedingungenwährend der Corona-Krisewerdenmit einemBonus belohnt. Es gibt bis zu 500 Euro oder in der KAGes freieTage. 8 | ZAK direkt ZAK direkt | 9

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