ZAK_Oktober 2020

Beruf & Recht Höheres Krankengeld gibt es für Bezieherinnen und Bezie- her von Notstandshilfe. Aber Achtung: Das höhere Kranken- geld muss bei der ÖGK beantragt werden. D ie Notstandshilfe wurde im Zuge der Corona-Maßnahmen auf den Wert des Arbeitslosengeldes erhöht. Diese erhöhte Unterstützung wird vom AMS bereits laufend ausgezahlt. Wer während des Bezugs von Not- standshilfe krank wird, erhält Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich an der Höhe der Notstandshilfe, die seit 16. März erhöht wurde. Diese nachträgliche Erhöhung wird nicht automatisch berücksichtigt. Selbst Antrag stellen AK-Jurist Michael Bauernhofer rät: „Wer in den vergangenen Monaten Krankengeld und davor Notstandshilfe bezogen hat, sollte eine Neu- berechnung des Krankengeldes beantragen.“ Dieser Antrag ist an die ÖGK zu richten. Das geht völlig formlos. Es reichen die Angaben der persönlichen Daten und des Zeitraums des Krankengeldbezuges, die Aufforderung zur Neuberechnung des Krankengeldes wegen der Erhöhung der Notstandshilfe sowie Datumund Unterschrift. SH Höheres Krankengeld bei Notstandshilfe Krankengeld von der Gesundheitskasse gibt es seit Jänner bis zu eineinhalb Jahre lang. Das hängt davon ab, ob man bis dahin voraussichtlich gesund wird. B eschäftigte, die länger krank sind, bekommen als teilweisen Ersatz für ihren Lohn das Kranken- geld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Bezugsdauer ist gesetzlich ge- regelt, sie beträgt grundsätzlich 26 Wochen und verlängert sich auf ein Jahr, wenn man in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate versichert war. Seit Jänner neu ist, dass laut Satzung der ÖGK Krankengeld bis zur Dauer von 78 Wochen gewährt werden kann. Abhängig ist das davon, ob die ÖGK-Chefärztin bzw. der ÖGK-Chefarzt feststellt, dass eine Gesundmeldung in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Diese Untersuchung durch die ÖGK erfolgt etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des einjährigen Krankengeldbezuges. Eigene Befunde besorgen Die AK empfiehlt, bei länger an- dauernden Krankenständen die weitere Dauer der Arbeitsunfähig- keit und einemögliche Genesung im erstreckten Zeitraum mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu besprechen. Entspre- chende Atteste sollten beimÖGK- Termin mitgebracht werden. SH Abgelaufenes Fleisch, das mit einem neuen Etikett versehen war, tauchte in der Vitrine eines Lebens- mittelhändlers auf. Eine Verkäuferin wurde deshalb entlassen, doch sie war es nicht. M aria. P. war in der Filiale eines großen Lebensmit- telhändlers in der Feinkost be- schäftigt. Nach ihrem Schicht- wechsel wurde in der Vitrine abgelaufenes Fleisch entdeckt. Fleisch mit abgelaufener Halt- barkeit wird normalerweisemit einemEtikett mit demVermerk „Für denmenschlichenVerzehr nicht geeignet“ versehen, da- mit es separat gelagert wird und nicht mehr in den Handel kommt. In diesem Fall war die- ses Etikett überklebt worden, auf demeinHaltbarkeitsdatum für frische Ware stand. Maria P. wurde intern als Schuldige be- zeichnet, sofort fristlos entlas- sen und von der Firmenleitung sogar bei der Polizei angezeigt. Immer alles abgestritten Die Verkäuferin war sich keiner Schuld bewusst und suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. AK-Juristin Verena Stiboller: „Unser Mitglied verfügt über langjährige Berufserfahrung als Verkäuferin und konnte bei der Verhandlung vor dem Ar- beits- und Sozialgericht über- zeugend darlegen, dass sie sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Darüber hinaus hatten in der fraglichen Zeit mehrere Personen Zugang zur Waage und zur Fleischvitrine.“ Keine Ermittlungen DerTatverdacht gegen die Frau war so vage, dass die Staatsan- waltschaft kein Ermittlungsver- fahren einleitete, und auch das Arbeitsgericht konnte keinen Entlassungsgrund feststellen. Deshalbwurde der Verkäuferin aufgrund der unberechtigten Entlassung ein Schadenersatz in Form einer Kündigungsent- schädigung in der Höhe von 4.460 Euro zugesprochen. SH Gammelfleisch in der Vitrine: Verkäuferin zu Unrecht entlassen Auch wenn die Geschäfte schlecht gehen – die Beschäftig- ten müssen korrekt entlohnt werden. Ein Arbeitgeber blieb seiner Mitarbeiterin 4.000 Euro schuldig, die AK schaltete deshalb das Gericht ein. A nna F. arbeitete vier Monate lang in einem Gastrobetrieb. Für den ersten Monat bezahlte der Arbeitgeber keinerlei Entgelt, und als die Frau krank wurde, kündigte er sie noch während des Krankenstandes. Er blieb ihr Mitarbeiterin ausgenutzt, AK klagt 4.000 Euro ein die Entgeltfortzahlung ebenso schuldig wie das Entgelt für nicht verbrauchte Urlaubstage. AK- Juristin Verena Stiboller: „Eine Kündigungwährenddes Kranken- standes ist unter Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen Willi Tell „Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten“, „Wie man beim Heizen Geld und Energie sparen kann“ oder „Volles Wochen- & Kin- derbetreuungsgeld trotz Kurzarbeit“ – wer hätte das gewusst? Na klar, unsere fleißigen AK-Steiermark- Facebook-Fans! Denn in den sozialen Medien der steiri- schen Arbeiterkammer geht es richtig rund. Allein auf Facebook profi- tieren mittlerweile mehr als 15.000 Fans von den vielen hilfreichen Infos, Warnungen, Expertentipps, Weiterbil- dungsmöglichkeiten und Co, die dort täglich veröffentlicht werden. Unglaublich: Mehr als 350.000 Menschen sehen jedes Monat mindestens ein Posting der AK Steiermark und die Tendenz ist steigend. Aber der Erfolg ist nicht nur auf Facebook auszumachen, denn seit dem erst kürzlich erfolgten Launch des AK-In- stagram-Profils steigen auch hier die Fan- und Herzchen- Zahlen kontinuierlich – ganz abgesehen von YouTube! Denn die Videos der Arbei- terkammer werden von im- mer mehr Menschen ange- klickt und weiterverbreitet. Eine digitale Erfolgsgeschich- te. Folgt ihr den Netzwerken der Arbeiterkammer Steier- mark bereits? Falls nicht: Zeit wird’s! #AK – Gefällt mir dis kutiert Philipp Switil Michael Radspieler Social-Media-Experte möglich. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber trotz Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt solange weiterzahlen, bis die Be- schäftigte genesen ist undder Ent- geltfortzahlungsanspruch noch nicht aufgebraucht ist.“ Insgesamt klagte die Arbeiterkammer für Anna F. knapp 4.000 Euro ein. Kein Verfall der Ansprüche ImGerichtsverfahren behauptete der Arbeitgeber, er habe das erste Monat bezahlt und die restlichen Ansprüche der Frau seien bereits verfallen. Beides verneinte das Arbeitsgericht, es sprach der Kell- nerin in erster Instanz den vollen von der AK eingeklagten Betrag zu. Der Dienstgeber hat gegen das Urteil berufen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. SH www.akstmk.at/krank Mehr zumThema www.akstmk.at/arbeitsrecht Mehr zumThema Längerer Bezug von Krankengeld möglich Iakov Filimonov - stock.adobe.com Aus ungeklärter Ursache war altes Fleisch mit neuen Etiketten in der Vitrine aufge- taucht. Diedeshalb fristlos entlasseneVerkäuferinwar es aber nicht, sagt das Gericht. Wer Notstandshilfe bezieht und in den letztenMonaten krank war, kann um höheres Krankengeld ansuchen. Andrey Popov - stock.adobe.com 10 | ZAK ZAK | 11

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