ZAK_Oktober 2020
Beruf & Recht Beruf & Recht Neue Pflege- Broschüren D amit Betroffene rund um das Thema Pflege gut informiert sind, bietet die AK nun noch mehr Broschüren: Wohnen im Pflege- heim; Mobile Pflege & Betreuung daheim; 24-Stunden-Betreuung daheim; Pflegegeld; Pflegende Angehörige; Erwachsenenschutz & Patientenverfügung. Zurück zur Diplompflege B is 2030 braucht Österreich 75.000 neue Pflegekräfte. Personen, die ihren Pflegeberuf wegen einer Karenz oder aus an- deren Gründen länger nicht mehr ausgeübt haben, soll der Wieder- einstieg erleichtert werden. Die AK plant gemeinsam mit dem Land Steiermark und der KAGes eine Auffrischung für DGKP. Der Start soll Anfang 2021 sein. Änderung bei Fortbildungen A nders als bisher gibt es bei den AK-Fortbildungen für Gesundheits- und Sozialberufe nur ein Halbjahresprogramm für Jänner bis Juni 2021. Das neue Programm erscheint im Oktober, Anmeldungen sind ab 30. Okto- ber möglich. Ab September 2021 gibt es wieder ein Ganzjahrespro- gramm. Neu ist dann, dass der Se- minarzeitraum dem öffentlichen Schulbetrieb angepasst wird und von September bis Juni dauert. zak in kürze Betroffene sind verzweifelt:„Ich habe 10.000 Euro in ein Fernstudium investiert und erhalte trotz erfolgreicher Absolvierung die Nachricht, dass ich meinen Traumberuf in Österreich nicht ausüben darf.“ Somit sind Geld und vor allem auch wertvolle Zeit verloren. M it 265 registrierten regle- mentierten Berufen liegt Österreich auf Platz acht in der EU. Das bedeutet, dass für diese Berufe ganz bestimmte Qualifika- tionsnachweise gelten. Berufe im Gesundheitsbereich, Bildungs- bereich, Sozialbereich, aber auch einigeHandwerksberufe und viele andere mehr unterliegen einer strengenAusbildungsverordnung. Was ein hohes Qualitätsmerkmal für unsere Berufsausbildung dar- stellt, kann für jene, die berufs- begleitend Zeit und Geld in ein Fernstudium investiert haben, in Fernuni-Abschluss, aber keine Berufsberechtigung Seit Jahren wird über eine Reform des Pflegebereichs de- battiert. Jetzt hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf genommen und einen Reformprozess gestartet. Dabei bringt sich auch die Arbeiterkammer ein und richtet einige zentrale Forderungen an die Politik. D ie Bundesregierung will die bereits lange diskutierte Pfle- gereform in Angriff nehmen. Im Rahmen der „Task-Force Pflege“ des Gesundheitsministeriums haben die Arbeiterkammern die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten. Diese Stellungnahme umfasst insgesamt vier Themen- gebiete: Pflege- und Betreuungs- angebote, Arbeitsbedingungen sowie Ausbildung des Pflege- personals, pflegende An- und Zugehörige, Finanzierung und Organisation. Pflegereform: AK fordert leistbare Angebote Vereinheitlichung Die Arbeiterkammer kritisiert unter anderemdie starke Zersplit- terungvonKostenundLeistungen – vor allem in der Langzeitpflege – zwischen den Bundesländern. Hier braucht es dringend eineVer- einheitlichung sowie einen noch stärkeren Ausbau der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten zuHau- se – dies gilt sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Zusammen- hang mit der Entlastung pflegen- der Angehöriger. Der Grundsatz „mobil vor stationär“ muss sich auch in finanzieller Leistbarkeit widerspiegeln. Personalaufstockung Die AK fordert zudem eine deut- liche Aufstockung des Personals im Gesundheitsbereich. Weiters sind eine Ausbildungsinitiative für Pflegeberufe sowie attrakti- vere Arbeitsbedingungen und Entlohnung dringend notwendig, umauch in Zukunft den Bedarf an Pflegepersonal sicherzustellen. Auch im Bereich der 24-Stunden- Betreuung sieht die AK Verbesse- rungsbedarf: Hier braucht es vor allem für dieVermittlungsagentu- ren verbindlicheQualitätskriterien sowie Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese nicht eingehalten werden. DW www.akstmk.at/ratgeber Download oder Bestellung einem Desaster enden. Obwohl der erworbene akademische Grad in Österreich anerkannt ist, heißt das noch lange nicht, dass der Fernstudiengang zur unein- geschränkten Berufsausübung in Österreich berechtigt. Beispiel Diätologin/Diätologe Ein Beispiel dafür ist das Fernstudi- um der Ernährungswissenschaft. Der Gesundheitsberuf Diätolo- gin/Diätologe ist im Gesetz für die gehobenenmedizinisch-tech- nischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Dieses regelt sowohl die Ausbildung als auch die berufli- chen Tätigkeiten und Kompeten- zen von Diätologinnen und Diä- tologen. Nach dem Studium der Ernährungswissenschaft braucht es einen Ergänzungslehrgangmit insgesamt 60 ECTS-Punkten, um in den regulären Bachelor-Studien- gang Diätologie aufgenommen zuwerden. Nur so erhältman nach erfolgreicher Bachelorprüfung die Berufsberechtigung zur Diätolo- gin oder zum Diätologen. Die AK-Bildung berät gerne Die Expertinnen und Experten der AK raten, schon vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages ab- zuklären, ob die Ausbildung zur Ausübung des Traumberufes berechtigt. Auf Wunsch berät die AK-Bildung gerne. SH Schart | AK Bis zu sechs Wochen können pflegebedürftige Men- schen mittels Kurzzeitpflege in Pflegeheimen betreut werden. Einen Teil der Kosten übernimmt zwar die Sozialhilfe – doch pflegende Angehörige müssen die gesamten Kosten für die Kurzzeitpflege aus eigener Tasche vorfinanzieren. Z ur Entlastung von Angehöri- gen oder zur Überbrückung kann eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch genom- men werden. Die Kurzzeitpflege darf maximal sechs Wochen dau- ern, und es besteht die Möglich- keit, dass auch hier die Sozialhilfe Restkosten übernimmt. In diesem Fall muss die zu pflegende Person 80 Prozent der eigenen Pension sowie den Großteil des Pflegegel- des als sogenannte Eigenleistung beitragen. Die Restkosten über- nimmt die Sozialhilfe. Pflegende Angehörige zahlen Aber Achtung: In Fällen, in denen die Pflege sonst von Angehöri- gen erbracht wird, verlangt die Sozialhilfe, dass An- gehörige vorläufig die Gesamtkosten für die Kurzzeitpflege in voller Höhe vorab aus eigener Tasche be- zahlen. Danach müs- sen pflegende Ange- hörige einen Antrag auf Ersatzpflege beim Sozialministeriumser- vice stellen. Dieser Kostenersatzwirdvon der Sozialhilfe zu 100 Prozent dem Einkommen der zu pflegenden Person angerechnet und muss zur Gänze für die Kurz- zeitpflege verwendet werden. Erst danach übernimmt der Sozialhil- feträger die Restkosten. Kritik der AK-Expertin AK-Expertin Anika Tauschmann sieht diese Vorgangsweise äu- ßerst kritisch: „Abgesehen davon, dass eine vorläufige vollständige Kostenübernahme durch die pflegendenAngehörigen in vielen Fällen nicht möglich ist, bleibt eine Anrechnung dieser Geld- leistung auf das Einkommen der zu pflegenden Person rechtlich fragwürdig.“ DW www.akstmk.at/pflege Mehr zumThema Infos rund um Kurzzeitpflege Waltraud Grubitzsch / dpa / picturedesk.com Pflegebedürftige Menschen können mittels Kurzzeitpflege bis zu sechs Wochen in Pflegeheimen betreut werden. Tritt unerwartet ein Pflegefall ein, bietet die„Checkliste – Pflege“ eine erste Orientierung im vielseitigen Pflegeangebot. W enn plötzlich ein Pflegefall eintritt, stehen viele vor der Frage, wie es nun weitergehen soll. Denn zusätzlich zur psychi- schen Belastung kommen einige Behördenwege und Entscheidun- gen auf die Betroffenen zu. Die „Checkliste – Pflege“ der AK- Steiermark ist eine gute Orientie- rung für die wichtigsten ersten Schritte und gibt einen kurzen Überblick, welche Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten es ak- tuell in der Steiermark gibt. Aus- führliche Informationen erhalten Interessierte bei der AK-Pflegebe- ratung unter 057799-2273. Beim Anspruch auf Pflegegeld werden nun für die Ganzkör- perreinigung mehr Stunden anerkannt. Das kann entschei- dend für eine Erhöhung des Pflegegeldes sein. D ie Prüfung des Anspruchs auf Pflegegeld erfolgt durch ein ärztliches oder pflegerisches Sachverständigengutachten. In diesemwird festgestellt, wie hoch der jeweilige Betreuungs- und Hilfsbedarf ist. Dafür wird je nach Tätigkeit eine bestimmte Zeit an- genommen. Bei der Körperpflege gibt es zwei verschiedene Werte. Für Personen, die ihre tägliche Körperpflege nichtmehr schaffen, werden 25 Stunden Hilfsbedarf pro Monat angenommen. Pflegegeld – Neuer Wert für Ganzkörperpflege Bewältigt jemand zwar die täg- liche Körperpflege, braucht aber Hilfe bei der Ganzkörperreinigung (Wannenvoll- oder Duschbad), dann gibt es jetzt zehn Stun- den Betreuungsaufwand. Bisher wurden dafür nur vier Stunden angenommen. Dieser neue Wert gilt seit 1. Juli. Oft sind nur we- nige Stunden entscheidend, um eine höhere Pflegegeldstufe zu bekommen. Die AK-Expertinnen und -Experten beraten gerne bei der weiteren Vorgangsweise. Checkliste als erste Hilfe www.akstmk.at/ratgeber Download oder Bestellung Checkliste - Pflege Pflegeberatung WennplötzlicheinPflegefalleintritt,stehenvielevorderFrage:WASTUN? DieChecklistebieteteineersteOrientierung imvielseitigenPflegeangebot. Was istzu tun? BeantragenSie Pflegegeld! DerBezugvonPflegegeld istVoraussetzung fürvieleweitereSchritte.WennSiedabei Unterstützungbrauchen,wendenSie sichandieExpertInnenundExpertenderAbteilungSozialversicherung unter057799-2442! LesenSiedazudiePflegeinfo4. Kanndie zupflegendePersonnoch selbstentscheidenoder isteineVertretungnotwendig?Das Erwachsenen- schutzrecht stellt sicher,dassdieSelbstbestimmung soweitwiemöglichgewahrtbleibt. LesenSiedazudiePflegeinfo6. FürdiePflegeundBetreuungaberauchderenOrganisationkönnenAngehörigeunterbestimmten Voraussetzungen PflegekarenzoderPflegeteilzeit vereinbaren. LesenSiedazudiePflegeinfo6. Abklärung, welcheBetreuungsform in IhremFallamgeeignetsten ist: n MobilePflegediensteodermehrstündigeAlltagsbegleitung für zuHause LesenSiedazudiePflegeinfo2. n 24-Stunden-Betreuung LesenSiedazudiePflegeinfo3. n Tageszentren fürältereMenschen n BetreutesWohnen n Pflegeheim LesenSiedazudiePflegeinfo1. JenachBetreuungsformkönnenunterschiedliche Kosten entstehenbzw.gibtesverschiedene FörderungenoderZuschüsse! Fürnähere InformationenkontaktierenSiedieAK-Pflegeberatung! Tipps fürpflegendeAngehörige! FürpflegendeAngehörigegibtesunterbestimmtenVoraussetzungeneinebegünstigteSelbstversicherung inder Pensionsversicherung undeinebeitragsfreie Krankenversicherung. WennSieeineangehörigePerson seitmindestens1 Jahrpflegenundvorübergehendverhindert sind,gibtes einefinanzielleUnterstützung fürdie Ersatzpflege. Ausführliche Informationen fürpflegendeAngehörigefindenSie inderPflegeinfo5. n ✔ n n n n GerneberatenSiedieExpertinnenundExperten derAK-Pflegeberatungunter057799-2273! n n n DiePflegeinfoskönnenSieunter www.akstmk.at/ratgeber herunterladenoderbestellen. 12 | ZAK ZAK | 13
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