ZAK_Oktober 2020

Beruf & Recht Beruf & Recht Die Pflegeberatung der AK Steiermark ist regelmäßig mit unlauteren Tricks von Vermittlungsagenturen konfrontiert. Sei es, dass plötzlich nicht vereinbarte Mehrkosten auftau- chen, oder dass die Agenturen einfach intransparent und teuer arbeiten. I n den Vermittlungsverträgen sind regelmäßig Klauseln ent- halten, die unzulässig sind, weiß AK-PflegeexpertinDaniela Zanker. Das heißt, dass diese gesetzwidrig sind und so nicht im Vertrag ste- hen dürften. Zanker: „Dennoch wird von manchen Agenturen sehr überzeugend auf die Einhal- tung solcher Klauseln gedrängt.“ Dabei kann es schnell um hohe Beträge gehen, die oftmals rasch bezahlt werden, damit die Betreu- ung weiterhin sichergestellt ist. Plötzliche Mehrkosten Derzeit häufen sich in der Bera- tungspraxis gewisse unerlaub- te Vorgangsweisen. So werden Familien aufgefordert, plötzlich Achtung bei Verträgen zur 24-Stunden-Betreuung Die Corona-Pandemie hat die Gesundheitsversorgung und Pfle- ge auch bei den EU-Entscheidungsträgern stärker in den Fokus gerückt. Über eine verbesserte Kooperation in der Gesundheits- politik wird derzeit in Brüssel viel diskutiert. Aus Sicht der AK gilt es, hier auf die Arbeitsbedingungen nicht zu vergessen. N icht nur in Österreich, son- dern auch in vielen ande- re EU-Mitgliedsstaaten haben Pflegekräfte und Beschäftigte im Gesundheitssektor mit Per- sonalmangel, übermäßigen Ar- beitszeiten, niedrigen Löhnen sowie unzureichenden Ruhe- oder Urlaubszeiten zu kämpfen. Viele dieser Probleme bestanden auch Gesundheitsberufe und Pflege: EU-Maßnahmen notwendig Österreich hatte die Corona-Fallzahlen anfangs vergleichs- weise gut im Griff, doch dieses Bild hat sich gewendet und die Covid-Infektionen breiten sich massiv aus. So dringend wirksame Maßnahmen sind – die Fehler und Probleme vom Frühjahr müssen vermieden werden F ür die restriktiven Besucher- beschränkungen in den Pfle- geeinrichtungen während und nach dem Lockdown im Frühjahr gab es in der Bevölkerung kaum Verständnis. Der fehlende Kontakt mit Familienmitgliedern beein- trächtigte maßgeblich Wohlbe- finden und Gesundheit. Diese Aus Lockdown lernen: bessere Regeln für Besuche, Operationen Die Einreichfrist für den steirischen Betreuungsbonus für die 24-Stunden-Betreuungskräfte, die während des Corona- Lockdowns ihren Turnus verlängert haben, endet am 31. Oktober 2020. F ür Betreuungspersonen, die ihren gewöhnlichen Turnus während der Pandemie um mehr als vierWochen verlängert haben, kann einmalig eine Förderung in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Es müssen aber die Vor- aussetzungen der Förderung des Sozialministeriumservice (SMS) erfüllt sein, ausgenommen sind lediglichdieEinkommensgrenzen. Fristende: 31. Oktober 2020 Bisher wurde dieser Bonus bereits über 4.000-mal ausbezahlt. AK- Pflegeexpertin Daniela Zanker: „Der Bonus kann noch rasch bis zum 31. Oktober beim Land Stei- ermark beantragt werden, wenn Ihre Betreuungskraft den Turnus bis zum 31. Juli um mehr als vier Wochen verlängert hat.“ 500 Euro Corona-Bonus: Noch rasch ansuchen mehr zu bezahlen. „Wenn man sich bei Vertragsabschluss auf ein bestimmtes Entgelt für die Vermittlungstätigkeit oder Per- sonenbetreuung geeinigt hat, darf dieses nachträglich nicht ohne Zustimmung erhöht wer- den“, stellt die Expertin klar. Dazu ist wieder eine einvernehmliche Vereinbarung notwendig. Das trifft ebenso auf „Mehrkosten“ im Zusammenhang mit Corona zu. Unzulässige Klauseln Wird das Vertragsverhältnis mit der Agentur beendet und danach die BetreuungspersonohneAgen- tur weiterbeschäftigt, kommt es oft zu Zahlungsaufforderungen wegen sogenannter Abwerbe- verbote bzw. Konkurrenzklauseln. „Diese sind meist so formuliert, dass sie unzulässig sind“, sagt Zanker. Pflegeberatung der AK Die Expertin rät, die Verträge vor Förderung des Ministeriums Generell können Betroffene die hohen Kosten der 24-Stunden- Betreuung zumindest etwas ver- ringern, indem sie den Zuschuss vom Sozialministeriumsservice beantragen. Die Förderhöhe liegt bei 550 Euro pro Monat für zwei selbstständige Betreuungsper- sonen bzw. bei 275 Euro für eine Betreuungsperson. „Während einer Pandemie steht auch für nur eine Betreuungsperson die volle Förderhöhe von 550 Euro zu“, erklärt Zanker. Für die För- derung sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss ein Betreuungsverhältnis nach demHausbetreuungsgesetz vorliegen und die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung gege- ben sein. Darum ist mindestens die Pflegegeldstufe 3 erforderlich, ab der Stufe 5 ist kein weiterer Nachweis notwendig. Ebenso sind die Einkommensgrenzen zu beachten. Achtung bei Voraussetzungen Regelmäßig kommt es jedoch zu Problemenmit denVoraussetzun- gen, die von den Betreuungsper- sonen zu erfüllen sind. Diesemüs- sen das Gewerbe der Personen- der Unterzeichnung genau zu prüfen und vor allem ungewöhn- liche Forderungen der Agentu- ren kritisch zu hinterfragen: „Bei Fragen können Sie gerne unsere Pflegeberatung unter 057799- 2273 kontaktieren.“ JF betreuung sowie ihren (Neben-) Wohnsitz bei der zu betreuenden Person gemeldet haben und die Sozialversicherung einbezahlen. Zanker: „Da die Agenturen meist mit dieser Förderung werben, hat diese dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.“ JF www.akstmk.at/pflege Mehr zumThema www.verwaltung.steiermark.at Coronabonus ansuchen Lücke auszugleichen war dem Pflegepersonal aber auch nicht möglich, da es durch die Covid- 19-Administration noch stärker als bisher belastet war. Das Gleiche gilt fürs Spital. Gerade in gesundheitlichen Krisensitu- ationen sind Angehörige für die seelische Unterstützung und Sta- bilität wesentlich. In 15 Minuten ist dies jedoch nicht machbar. Die neuen Pflegeampeln des Landes für den Spitals- und Pflegebereich können Abhilfe und vor allem eine einheitliche Vorgangsweise schaffen, die Umsetzung durch Einrichtungen bleibt abzuwarten. Operationen nicht aussetzen Besorgniserregend war auch die anfängliche Nichtdurchführung vonUntersuchungen undOperati- onen. Zahlreiche Patientinnen und Patienten haben sich nicht ins Spi- tal gewagt und neben Schmerzen auch körperliche Beeinträchtigun- gen in Kauf genommen. Eine nicht oder verspätet durchgeführte Behandlung schadet bekann- termaßen der Gesundheit, unter Umständen ein Leben lang. Auch hier braucht es praktikablere Vor- gangsweisen. Die Gesundheit als unser wertvollstes Gut muss auch in Krisensituationen an oberster Stelle stehen. Der Einsatz vonmehr Fachpersonal wird allerorts gefor- dert. Aber davon gab es schon vor der Krise zu wenig. SH bereits vor der Corona-Krise, wel- che den Druck auf die Arbeitskräf- te jedoch noch erhöht hat. Auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der EU am 16. Septem- ber einmal mehr auf die wichtige Arbeit der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte inder gegenwärtigen Krise hingewiesen. EU-Richtlinie gefordert Aus Sicht der AK ist es vor diesem Hintergrund höchste Zeit für Maß- nahmen auf EU-Ebene im Sinne der Beschäftigten. Die AK fordert hier zwei neue Rechtsakte: Eine „EU-Richtlinie für Gesundheits- berufe“ soll europaweiteMindest- standards für diese Branchen ein- führen. Diese wäre eine Antwort auf den Arbeitskräftemangel und würde die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessern. Verbesserte Bedingungen Angesichts des steigenden Be- darfs an Arbeitskräften imBereich der häuslichen Pflege braucht es auch hier eine neue„EU-Rahmen- richtlinie“. Dadurch sollten grund- legende Rechte und Pflichten aller Beteiligten festgelegt werden. Damit könnten die Rechte der in diesem Bereich tätigen Personen gewährleistet und intransparen- te Praktiken zum Nachteil der Beschäftigten, der Pflegebedürf- tigenund ihrer Familienunterbun- den werden. AW www.akeuropa.at Infos & Newsletter ©pikselstock - stock.adobe.com Für die 24-Stunden- Betreuung kann man einen Zuschuss beim Sozialministeriumsser- vice beantragen. ©Alexander Raths - stock.adobe.com Die AK rät, Agenturverträge genau zu prüfen und ungewöhnliche For- derungen kritisch zu hinterfragen. 14 | ZAK ZAK | 15

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