ZAK_Oktober 2020

www.verbraucherrecht.at Gutschrift fordern Leben & Konsum Leben & Konsum VKI-Test: Ganz- jahresreifen N ie mehr Reifen tauschen ist ein verlockender Gedanke, doch den perfekten Reifen für alle Jahreszeiten gibt es nicht. Keiner der Kandidaten schaffte ein besseres Ergebnis als „weni- ger zufriedenstellend“ (Continen- tal, Goodyear, Michelin, Nokian, Uniroyal), zwei müssen sich sogar mit einem „nicht zufriedenstel- lend“ (Vredestein, Bridgestone) abfinden. Das bedeutet, dass ganz genau auf die individuellen Anforderungen an einen Reifen geschaut werden muss. Persönlicher Lifestyle-Check Ö sterreichs konsumbasierte Gesamtemission an Treib- hausgasen betrug 2017 etwa 103,8 Millionen Tonnen CO 2 - Äquivalente/Jahr. Pro Kopf sind das bei 8,8 Millionen Einwohnern 11,8 Tonnen. 4,6 Tonnen davon sind mehr oder weniger vom Lebensstil unabhängig, 7,2 Ton- nen hängen vom persönlichen Lifestyle ab. Joanneum Research hat nun einen Lifestyle-Check entwickelt, mit dem man seinen Lebensstil abfragen kann. Energie Graz: Geld zurück D ank AK und VKI erhalten Kundinnen und Kunden der Energie Graz bei den Tarifen Graz Strom Klassik und Naturstrom für den Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. August 2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift. Die Energie Graz nutzte laut OGH eine unzulässige Klausel. Kostenlose Anmeldung für die Gutschrift bis 31. Oktober 2020 erforderlich. zak in kürze Ein Steirer, der Sparbücher mit geringen Guthaben geerbt hatte, sah sich plötzlich mit hohen Bankgebühren konfron- tiert. Für Todesfallsperre und Verlassenschaftsauskunft verrechnete eine Bank Gebühren in Höhe von 150 Euro – bei einem Sparguthaben von 380 Euro. E inem Steirer, der sich gegen hohe Bankgebühren zur Wehr setzte, konnte die AK Steiermark helfen. Der Mann hatte Sparbü- cher mit jeweils geringen Gutha- ben bei drei verschiedenen Ban- ken geerbt. Für dieTodesfallsperre und die Verlassenschaftsauskunft verrechnete eine Bank 30 Euro, eine andere 50 Euro. Die dritte Bank jedoch kassierte Gebühren in der Gesamthöhe von 150 Euro – dabei betrug das Guthaben auf dembetreffenden Sparbuch nicht einmal 380 Euro. DemSteirer blie- Sparbuch: Hohe Gebühr bei Sperre im Todesfall Nach Langem beschloss der Nationalrat 2019 das„Plastik- sackerl-Verbot“. Bis 31. Dezember 2020 dürfen noch Restbe- stände vom Handel abgegeben werden, dann ist Schluss. D as „Plastiksackerl-Verbot“ soll laut Berechnungen bis zu 7.000 Tonnen an Plastikmüll einsparen. Denn ab 1. Jänner 2021 dürfen nur noch sehr leich- te Kunststofftragetaschen, die nachweislich aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und für eine Eigenkompostierung geeignet sind, sowie wiederverwendbare Taschen abgegeben werden. Der Schein trügt Welche Tragetaschen soll man nun zukünftig aus Umweltsicht verwenden? Das kann irreführend Plastiksackerl ade, was nun? sein, weiß AK-Marktforscher Josef Kaufmann. Als Beispiel für biolo- gisch abbau- und kompostierba- re Tragetaschen werden häufig solche auf Stärkebasis genannt. Ausgangsmaterial ist meist Mais oder Zuckerrohr. Beide Rohstoffe werden aber oft gentechnisch ver- ändert und in düngemittel- und pestizidintensiven Monokulturen angebaut. Weiters kann der Auf- druck „kompostierbar“ täuschen, denn Tragetaschen aus Stärke können im Normalfall wegen der verwendetenVerbundstoffe nicht selbst imGarten kompostiert wer- den. Sie müssen in Kompostier- anlagen aussortiert und danach verbrannt werden. Papiersackerln sind aus Sicht des Energieverbrauchs bei der Her- stellung um keinen Deut besser als Plastiksackerln. ImGegenteil, bei der Produktion von Papiersackerln kann aufgrund der Reißfestigkeit kaum Recyclingmaterial verwen- det werden. Sie werden meist auchnur einmal verwendet, lassen sich aber relativ gut recyceln. Auf Wiederverwendbarkeit achten Kaufmann: „Ob Stoff-, robuste Plastiktasche, Einkaufskorb oder Rucksack: Alle Taschen, die nicht nach ein paar Verwendungen weggeworfenwerden, eignen sich bestens zum Einkaufen und sind gut für unsere Umwelt.“ JF Mit 1. Jänner 2021 tritt die Beschränkung von 33 Stoffen in Kraft, die bekanntermaßen Krebs verursachen oder die Fort- pflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und in Bekleidung, Schuhen und anderen Textilwaren verwendet werden. D ie fortschrittlichste und um- fassendste Chemikalienge- setzgebung der Welt, die REACH- Verordnung, ist um 33 Stoffe reicher: Ab kommenden Jahr gelten für die Chemikalien, die bei häufigemHautkontakt als krebser- zeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR- Chemikalien) eingestuft werden, neue Höchstwerte. Kleidung, Bettwäsche, Schuhe Die neuen Werte für beispiels- weise Benzole, Formaldehyd, verschiedene Phthalate, Chinolin usw. gelten, wenn sie • in Kleidung und damit in Bezug stehendes Zubehör (wie etwa Sportbekleidung, Taschen), • in anderen Textilien, die in ähnli- chem Maße wie Kleidung mit der Krebserregende Stoffe: Strenge Grenzwerte bei Textilien Höchst zweifelhafte Atteste gegen das Tragen von Schutz- masken gibt es um wenig Geld und ohne jegliche ärztliche Untersuchung auf Bestellung im Internet. Einem steirischen Arzt wurde deshalb die Ärztelizenz entzogen. M anfred H. war neugierig. Er hatte von einemArzt gehört, der auf Online-Anfragen hinAttes- te gegen das Tragen von Mund- Nasen-Schutzmasken ausstellt – und das ohne je eine Patientin oder einen Patienten gesehen oder per Telefon gesprochen zu haben. Der Weststeirer zahlte 20 Euro ein, gab im Internet einige wenige Daten zur Person bekannt Ungültiges Attest gegen MNS-Maske und wenige Tage später hatte er sein „persönliches“ ärztliches Attest zum Ausdrucken. Dr. Peer Eifler aus Bad Aussee, von dem die Bescheinigung stammt, wurde laut eigener Aussage inzwi- schen von der Ärztekammer die Berechtigung zur Berufsausübung entzogen. Nach Rechtsansicht der Ärztekammer sind die bisher ausgestellten Atteste ungültig . SH menschlichen Haut in Berührung kommen (Bettwäsche, Decken, Polster oder wiederverwendbare Windeln) und • Schuhwaren vorkommen. Wo gilt die Verordnung nicht? Ausgenommen sind gebrauchte Kleider, Schuhe, Textilien, Taschen und anderes Zubehör, diebzw. das ausschließlich aus Naturleder, Pel- zen und Häuten besteht. Ebenso Fußbodenbeläge, Teppiche und Einwegtextilien sowie persönliche Schutzausrüstungen für beispiels- weise Streit- und Ordnungskräfte, Sport und Freizeit und ausgesuch- te Medizinprodukte. Effektive Kontrolle gefordert „Für uns als Arbeiterkammer ist wichtig, dass neben der eigenen EU-internen Produktion insbe- sondere auch die in die EU einge- führten Textilwaren dahingehend effektiv kontrolliert werden“, sagt Josef Kaufmann von der AK-Markt- forschung. „Die Zeit wird zeigen, ob das im ausreichenden Maße passiert. Die Reduktion der Grenz- werte dient unserer Gesundheit und kann durchaus als konsum- politischer Erfolg angesehen wer- den.“ Problematisch ist aber wei- terhin, dass die Konsumentin bzw. der Konsument bei den einzelnen Textilien nicht sieht, wie hoch die konkrete Belastung ist. JF www.akstmk.at/vergleiche Details zumTest www.lifestylecheck.at Climate-Lifestyle prüfen ben also nach Abzug der von der Bank verrechneten Kosten knapp 230 Euro übrig. Bank verzichtete Der Mann schaltete daraufhin die Arbeiterkammer ein. „Wir haben interveniert, die Bank hat dann auf ein Drittel der Gebühren verzich- tet“, sagt AK-Konsumentenschüt- zer Peter Jerovschek.Weil das dem Steirer aber nicht genügte, klagte er mit Hilfe der AK die Bank – diese verzichtete schließlich auf sämtli- che Gebühren. Große Bandbreite Dieser Fall ist zwar für den Be- troffenen gut ausgegangen, aber Jerovschek wünscht sich eine Grundsatzentscheidung: Die Fra- ge, wie viel an Gebühren Banken wirklich verlangen dürfen, müsse vom Gesetzgeber klargestellt werden. Derzeit gilt, dass Banken nur ihren tatsächlichen Arbeits- aufwand verrechnen dürfen. Das sei keine transparente Regelung, verweist Jerovschek auf einen Gebührenvergleich der AK Ober- österreich. Dieser Test zeigt, dass verschiedene Banken für dieselbe Arbeit – die Verlassenschaftsab- wicklung bei einem Girokonto – völlig unterschiedliche Gebühren verrechnen: Die Bandbreite reicht von 0 bis 150 Euro. DW ©StockMediaProduction - stock.adobe.com Nur im Labor kann die tatsächliche Be- lastung von Textilien mit CMR-Stoffen fest- gestellt werden. www.akstmk.at/wirtschaft Liste der 33 Stoffe 18 | ZAK ZAK | 19

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