20210225_ZAK_direkt_Februar_2021

Pflegelehre als Sackgasse: Ausbildung besser in BHS Aus mehreren Gründen führt die Pflegelehre in eine Sackgasse. Ein Ausweg und eine wichtige Maßnahme gegen die Personalnot in diesem Bereich ist die Pfle- geausbildung an einer Berufsbildenden Höheren Schu- le, die zusammen mit der Matura vieleWege öffnet. ©auremar - stock.adobe.com Jugendlichemit 15 sind zu jung für die praktische Ausbildung imRahmen einer Pfegelehre. Besser ist die Pfegeausbildung in einer BHS. U mdemPersonalmangel in der Pflege entgegenzuwirken, braucht es rasch attraktive Aus- bildungsmodelle. Nur so sind vor allem junge Menschen für eine Ausbildung in der Pfege zu be- geistern. In diesem Zusammen- hangwird immerwieder diePfe- gelehre thematisiert. Jugend- liche sollen eine Ausbildung in der Pfegefachassistenz (PFA) im Rahmen einer Lehre absolvieren. Die Rechtslage erlaubt die Auf- nahme in eine PFA-Ausbildung erst nach der 10. Schulstufe, die praktische Ausbildung erst ab demvollendeten 17. Lebensjahr. Für eine Lehre, die üblicherweise bereits ab dem 15. Lebensjahr begonnen wird, ergibt sich eine Diferenz von zwei Jahren. Erst dann kann die praktische Aus- bildung begonnen werden. Gerade die Verbindung von theoretischem Wissen und die unmittelbare Umsetzung dieses Wissens in der Praxis macht den Ausbildungserfolg aus. Es ist nicht zielführend, wenn die prak- tische Ausbildung erst gegen Ende der Lehre, isoliert von der theoretischen Ausbildung, ab- solviert werden kann. Auch eine Geregelt ist, wer unter welchen Bedingungen Corona-Tests durchführen darf. Hier das Bild einer Teststraße im Dezember in Graz. Covid-Tests: Wer darf sie durchführen? Mehrere Berufsgruppen sind zur Durchführung von Covid-19-Tests berechtigt. Nach ärztlicher Anordnung, unter ärztlicher Aufsicht und nach ärztlicher Einschulung dür- fen bestimmte weitere Berufsgruppen Abstriche für Antigentests durchführen. B ei der Durchführung von Covid-19-Testungen sind die jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Es geht um Point-of-Care-Tests, also um patientennahe Labor- diagnostik mit medizinischen Schnelltests, die kein großes Labor benötigen. Zur Durchfüh- rung von Point-of-Care Covid- 19-Antigen-Tests und zur Ge- winnung von Probenmaterial, wie bei der Abstrichnahme aus Nase und Rachen sowie der Blutentnahme aus der Kapillare, sind beispielsweise folgende Berufsgruppen berechtigt: - Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfeger nach ärztlicher Anordnung - Biomedizinische Analytiker - Pfegefachassistenz nach ärzt- licher Anordnung - Pfegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht - Sanitäter/-innen - Ordinationsassistenten/-innen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht - Laborassistenten/-innen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht Weitere Berufsgruppen Weiters darf die Abstrichnahme einschließlich der Durchführung von Point-of-Care Covid-19-An- tigen-Tests von nachstehenden Berufsgruppen nur nach ärztli- cher Anordnung und unter ärzt- licher Aufsicht sowie nach ent- sprechender ärztlicher Einschu- lung vorgenommen werden: Hebamme, Diplomierte Kardio- technik, Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Obduktionsassis- tenz, Operationsassistenz, Rönt- genassistenz, Trainingstherapie, Diätologie, Ergotherapie, Lo- gopädie, Orthoptik, Physiothe- rapie, Radiologietechnologie, Medizinische Masseure/-innen undHeilmasseure/-innen, Zahn- ärztliche Assistenz, Fach- und Diplomsozialbetreuer/-innen Behindertenbegleitung, Heim- hilfe. Die Durchführung dieser Anti- gen-Tests schließt anschließend auch das Ablesen desTestergeb- nisses ein. Das gilt bei Massentests Eine Erleichterung bei der ärztlichen Anordnung gibt es für „Massentestungen“ bzw. Screenings. Dafür ist keine ärztliche Anord- nung für jede einzelne Person notwendig. Es genügt eine Anordnung von der Ärztin/dem Arzt für die jeweilige Einrichtung bzw. in Sonderfällen von der Ärztin/’ dem Arzt der Sanitäts- behörde. Registrierung trotz Pandemie Das Registrierungs-Teamder Arbeiterkammer Steiermarkwar auchwährend der Pandemie für die steirischen Beschäftigten in denGesundheitsberufen tätig. O bwohl die gesetzliche Ver- pfichtung zur Eintragung ins Gesundheitsberuferegister bis 31. März 2021 (und ver- mutlich darüber hinaus) ge- setzlich ausgesetzt ist, war die AK-Registrierungsbehörde im- mer erreichbar. Im Jahr 2020 wurden 1.350 Berufsangehö- rige im Register eintragen. Die Online-Registrierung ist eine sichere Möglichkeit, den Antrag zu stellen. Änderungen etwa des Names, der Adresse oder des Arbeitge- bers müssen unabhängig von den Pandemieregelungen in- nerhalb eines Monats gemeldet werden. Bitte geben Sie auch Änderungen bei der E-Mail- AdresseundderTelefonnummer bekannt. Änderungen bitte schriftlich an eine AK-Servicestelle oder per E-Mail an gbr@akstmk.at oder verwenden Sie das Web- Formular „Änderungsmeldung” auf www.akstmk.at/gbr . ZAK direkt | 11 Hilbert | AK Fortbildungspflicht trotz Corona: AK bietet kostenlose Online-Seminare Trotz der Pandemie müssen Berufsangehörige mit einer gesetzlichen Fortbildungspflicht ihre Kurse nachweisen. Die AK bietet dazu kostenlose Online-Seminare an. D as Thema Fortbildungs- verpfichtet, diese zu erfüllen. verpflichtung ist auch in Die Corona-Maßnahmen haben Zeiten von Corona ein ständiger jedoch auch zur Folge, dass Se- Begleiter. Trotz der Pandemie minare in Form von Präsenzver- sind Berufsangehörige, die eine anstaltungen nicht stattfnden gesetzliche Fortbildungsver- sollen. Dies betrift leider auch pflichtung haben, weiterhin das Fortbildungsprogramm 10 | ZAK direkt für Gesundheits- und Sozial- berufe der AK Steiermark. Um Berufsangehörigen trotzdemdie Absolvierung der notwendigen Fortbildungsstunden ermög- lichen zu können, hat die AK Steiermark einen Großteil der Seminare auf Online-Seminare umgestellt. Alle Seminare, die auch geeignet sind, ohne die persönliche Anwesenheit der Vorverlegung der Altersgrenze für die praktische Ausbildung ist nicht erstrebenswert. Vor allem jungeMenschenkönnenmit den komplexen Pflegesituationen schnell überfordert sein. Ein Beispiel aus der Schweiz, wo es ein Modell der Pfegelehre gibt, zeigt, dass vor allem aufgrund des jungen Alters die Drop-out- Rate der Jugendlichen sehr hoch ist. Der Ausbildung zur Pfege- fachassistenz im Rahmen einer Berufsbildenden Mittleren oder Höheren Schule (BMS, BHS) ist gegenüber der Pfegelehre klar der Vorzug zu geben. BHS: Ausbildung mit Matura D i e J ugend l i chen e r ha l - ten an einer BHS zusätzlich zur Ausbildung zur Pflege- fachassistenz eine fundierte allgemeine Ausbildung und schließen mit der Pfegefachas- sistenz und der Matura ab. In der Steiermark gibt es seit dem Schuljahr 2020/21 diese neue Schulform namens „Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pfege (HLSP)“ am Caritas Ausbildungszentrum für Sozial- berufe in Graz. Teilnehmer stattzufnden, wer- den als Zoom-Seminare ange- boten. Derzeit gibt es nur mehr vereinzelte Restplätze! Alle Infos auf akstmk.at Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen sowie zum Seminarangebot fn- denSie auf der Homepageder AK Steiermark unter www.akstmk.at

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