20210225_ZAK_direkt_Februar_2021
Aktuell Aktuell Impfpflicht für Beschäftigte? Die Pflegereform lässt direkt in kürze AK fördert weiter auf sich warten Ausbildungen Viele Beschäftigte in Gesundheits- und Sozialberufen stellen sich die Frage, ob sie verpflichtet sind, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen und ob eineWeigerung mit D ie Arbeiterkammer un- terstützt ihre Mitglieder, Jahrelang wurde die Pflegereform verschleppt. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass es an vielen Ecken und Enden kracht: Zu wenig Konsequenzen verbunden sein kann. Georges Schneider / picturedesk.com Es gibt keine Covid-Impfpficht für Beschäftigte in Gesundheits- und So- zialberufen. Doch die Bereitschaft zu einer freiwilligen Impfung ist groß. die eine Ausbildung in einem Personal in der Pflege, zu wenig Ausbildungsplätze, kaum Nachwuchs, viele Sozial- oder Gesundheitsberuf Aussteigerinnen und Aussteiger aus dem Beruf. absolvieren, mit 250 Euro pro D asThema Impfpficht für die vor, dass Krankenanstalten in Gesundheits- und Sozialbe- bestimmtenBereichen festlegen Ausbildungsjahr. Alle Infos über die Voraussetzungen und die Anträge auf akstmk.at/beihilfen Covid wütete in Altersheimen D ie meisten Covid-19-Toten in Österreich waren 2020 in Alters- und Pflegeheimen zu Olga Yastremska, New Africa, Africa Studio rufe ist aufgrund der derzeitigen können, dass Beschäftigte über Situation so aktuell wie nie. In einen gewissen Impfstatus ver- der Vergangenheit wurde das fügenmüssen. Vor allem für Per- Thema „Impfpficht“ vor allem sonen, die in Krankenanstalten im Zusammenhang mit der neu beginnen, wird der Nach- Masern-Mumps-Röteln-Imp- weis eines gewissen Impfstatus fung thematisiert. Viele Berufs- verlangt. Bestehende Beschäf- Im Pfegebereich angehörige stellen sich nun die tigte können bereichsabhängig gibt es viele Baustellen. Die Frage, ob sie verpfichtet sind, im Falle einer Weigerung aus Pfegereform ist sich gegen Covid-19 impfen zu haftungstechnischen Gründen lassen oder ob eine Weigerung auf einen anderen Arbeitsplatz mit Konsequenzen verbunden versetzt werden. sein kann. In Krankenhäusern, Pfegehei- überfällig. Wie verzeichnen. 43 Prozent aller der große Man- Menschen, die im Vorjahr seit gel an Personal dem Ausbruch der Pandemie mit dem SARS-CoV-2-Erreger gestorben sind, waren in Hei- men untergebracht. Am höchs- ten ist dieser Anteil in der Stei- ermark, wo mehr als die Hälfte aller Todesfälle auf Bewohner von Altersheimen entfallen. Psychische Krisen-Folgen D ie psychischen Folgen der Pandemie werden die Men- schen noch lange Zeit plagen. Im Gesundheitsministerium wurde deshalb ein Beraterstab eingerichtet, der Lösungen für die psychosozialen Folgen der Krise erarbeiten soll. Ambulanz für Frauen imMurtal I m LKH Judenburg startete im Jänner das Pilotprojekt „Frau- engesundheit Murtal“. Es han- delt sich um eine Ambulanz der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die 20 Stun- den pro Woche offen ist. Der Zutritt erfolgt über den Haupt- eingang in der Oberweggasse 18. Infos zu den Öffnungszeiten und Anmeldung telefonisch unter 03572 82 5 60-3960. ZAK direkt | 5 ausgeglichen Die Frage einer generellen Impf- men und anderen extramura- werden soll, ist völlig ofen. pflicht für Gesundheitsberufe len Bereichen ist eine freiwil- ist zum jetzigen Zeitpunkt mit einem klaren „Nein“ zu beant- worten. Es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage, die eine Impfpflicht für Berufsangehö- rige im Zusammenhang mit Covid-19 festlegt. In der Steiermark kommt es vor allem darauf an, in welchem Setting man beschäftigt ist. Das steiermärkische Kranken- anstaltengesetz (StKAG) sieht lige Impfung gegen Covid-19 möglich. Solange nicht nachge- wiesen wird, dass der Impfstof auch dem Fremdschutz dient, können Beschäftigte nicht zu einer Impfung verpfichtet wer- den. Eine Umfrage in zwei stei- rischen Spitälern zeigte, dass die Beschäftigten sich sehr wohl gegen Covid-19 impfen lassen möchten, sobald die Möglich- keit dazu besteht. Heimhilfen dürfen keine Arbeit der Pflegeassistenz übernehmen Es gibt viele Anfragen, ob die Berufsgruppe der Heimhilfe Registrierungspflicht oder die während der Pandemie auch Tätigkeiten der Pflegeassis- Möglichkeit, Laien in der Ba- tenz durchführen darf. Das ist nicht so, versichert die AK. sisversorgung einzusetzen, D darüber hinaus wurden die urch die Covid-19-Pande- Berufsgruppen geändert oder Tätigkeitsbereiche dieser Berufs- mie gibt es mehrere ge- erweitert wurden. Aus haftungs- gruppen jedoch nicht geändert. setzliche Änderungen in der Ge- rechtlichen Gründen ist hier In der Beratungspraxis gibt sundheits- und Krankenpfege besondereVorsicht geboten, da es vermehrt Anfragen, ob die sowie bei den Sozialbetreuungs- niemand Tätigkeiten durchfüh- Berufsgruppe der Heimhilfe berufen. Im Berufsalltag sorgen ren darf, die vom gesetzlichen während der Pandemie auch diese oft für Unsicherheiten. So Vorbehaltsbereich anderer Be- Tätigkeiten der Pfegeassistenz stellt sich häufg die Frage, ob rufsgruppen umfasst sind. durchführen darf. Das ist aller- auch die Tätigkeits- bzw. Kom- Es gibt zwar gesetzliche Än- dings nicht so, da es dafür keine petenzbereiche der einzelnen derungen, wie den Entfall der gesetzliche Grundlage gibt. 4 | ZAK direkt Generell sollten Sie bei Tätig- keits- bzw. Kompetenzüber- schreitungen rasch reagieren. Um sich haftungsrechtlich ab- zusichern, kann eine schriftliche Gefährdungsmeldung sinnvoll sein. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die Arbeiter- kammer Steiermark, Abteilung Gesundheit, Pfege und Betreu- ung. Gerne geben erfahrene Ju- ristinnen und Juristen Auskunft in berufsrechtlichen Fragen. C oronabedingt verschiebt sich die dringend notwen- dige Pfegereform. Die Reform kommt jedenfalls zu spät, so viel steht fest. Zu spät für überlastete Pfegeberufe und wohl zu spät für so manchen an Covid-19 verstorbenen Heimbewohner. Wären entsprechendeWeichen- stellungen bereits vor der Krise gesetzt worden, dann hätten wir diese mit Sicherheit besser bewältigt. Seit Jahren haben wissenschaftliche Studien wie- derholt auf die Notwendigkeit von mehr Ausbildungsplätzen undmehr Personal hingewiesen. Tausende Pfegekräfte fehlen Mittlerweile braucht das Pfege- system bis 2030 76.000 zusätzli- che Pfegekräfte, und dies nur, um den Status quo zu halten. Auch der Pfegeaufwand nimmt kontinuierlich zu. Deshalb klagt die Pflege auch seit Langem über zu wenig Zeit, sie arbeite am Limit. Dennoch hat der Personal- schlüssel in den steirischen Pflegeheimen trotz mehrerer Erhöhungen noch immer nicht den österreichischen Durch- schnitt erreicht. Über Jahrzehnte zählte er zu den niedrigsten. Seit 2015 erhöhte sich dieser für ca. 227 Pflegeheime rechnerisch um ca. 580 Dienstposten. Eine imposante Zahl. Wenige neue Anstellungen Berichten zufolge wurde des- halb aber nicht immer entspre- chendmehr Personal angestellt, oft wurde auf bereits vorhan- denes zurückgegrifen. Die sys- tembedingte Überschreitung des Mindestpersonalschlüssels wurde zeitgleich verringert. Für ein 70-Betten-Heim bedeutet dies 3,5 zusätzliche Dienstpos- ten. Damit steigt die tägliche Zuwendung pro Heimbewoh- nerIn gerade einmal um ca. 10 Minuten. Weniger Ausbildungsplätze Seit Jahren suchen Einrichtun- gen händeringend Personal. Doch es fehlen die ausgebilde- ten Pfegekräfte, heißt es. Un- verständlicherweise ist die Zahl der Ausbildungsplätze seit 2010 rückläufg. Die Anforderungen im Pfegealltag steigen jeden- falls weiter. Das ist Fakt. Eine angemessene Wertschätzung der Pfege könne vor allemauch durch ausreichend Personal und damit mehr Zeit für die Pfege- bedürftigen erreicht werden. alexander.gratzer@akstmk.at
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