02_ZAK Februar 2019_Ansicht

Schwerpunkt Schwerpunkt AK-Wohnbauförderung Bis zu 700 Euro Finanzierungszuschuss für die Schaffung von Wohnraum. Letzter Antragstermin 31. März 2019. PendlerInnenbeihilfe der AK und des Landes Rückwirkend für 2018 gibt es bis zu 389 Euro. AK-Förderungen für Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich 250 Euro pro Ausbildungsjahr, Antragsende am 31. März. AK-Schulbeihilfe 250 Euro pro Schuljahr, Antragsende am 31. März. AK-Studienbeihilfe 250 Euro pro Studienjahr, Antragsende am 31. März. AK-Förderung für wissenschaftliche Arbeiten Bis zu 650 Euro für wissenschaftliche Abschlussar- beiten, die sich mit Themen der Arbeiterkammer beschäftigen. Bis 31. Juli einreichen. AK-Bonus für die Berufsreifeprüfung 220 Euro Bonus für das Ablegen der Berufsreifeprü- fung, die Zugang zu allen Studien bietet. Bis Ende des Jahres beantragen. AK-Bildungsscheck Automatisch für alleMitglieder zweimal im Jahr je 60 Euro, einlösbar bei VHS und bfi. AK-Karenzbildungskonto 1.000 Euro für alle Mitglieder, die Kinderbetreuungs- geld beziehen. Gibt es bei der AK in Graz und in den Bezirken. Einlösbar bei VHS und bfi. Förderungen für AK-Mitglieder Vieles neu Zukunfts programm Seite 5 – 8 Noch mehr Leistungen für dasselbe Geld U nter demLogo„AK extra“ fasst die Arbeiter- kammer künftig ihre neuen, zusätzlichen Leistungen zusammen, die im Rahmen des Zukunftsprogramms für die AK-Mitglieder entwickelt wurden. So wird unter anderem für die richtige Pflegegeld-Einstufung beraten, die Bildungsberatung für Jugendliche ausgebaut oder dieWohnrechtsberatung erweitert. Auch ehemalige AK-Mitglieder werden künftig AK- Services in Anspruch nehmen können. Damit die Beschäftigten vomdigitalenWandel profitieren, werden in der Steiermark jährlich 4,3 Millionen Euro in die Qualifizierung der ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer sowie in Projekte investiert. Außerdem wird die AK das Beratungsangebot imBereichDatenschutz und Internet-Betrügereien ausbauen ( siehe S. 6-8 ). Für die AK-Mitglieder Das Zukunftsprogramm ist das Ergebnis der großen AK-ÖGB-Dialogoffensive „Wie soll Ar- beit?“, die imVorjahr eineMillion AK-Mitglieder erreicht hat. Ihre Anliegen nach nochmehr Ser- vice in den genannten Bereichenwurden ernst genommen, denn dieMitglieder sind es, die die Arbeiterkammer finanzieren. (Der AK-Beitrag bei einem mittleren Einkommen liegt monat- lich bei 7 Euro netto.) Daher folgt das Zukunfts- programm dem Prinzip: Mehr und verbesserte Leistungen für dasselbe Geld. JF Redaktions- chefin Julia Fruhmann, Redakteur Stephan Hilbert und Grafiker Wolfgang Reiterer (r.) mit dem„luftigen“ Design der ZAK. „Wohnbonus” soll steigende Kosten mildern Die ständig steigenden Wohnkosten machen den Menschen immer mehr zu schaffen. Die Arbeiter- kammer fordert nun einen „Wohnbonus“ als Unter- stützung. „Dieser Bonus ist als steuerlicher Absetzbetrag konzipiert“, erläu- tert AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Der„Wohnbonus“ sieht vor, dass 10 Prozent der Wohnkosten, höchstens aber 500 Euro pro Jahr von der Lohn- und Einkommen- steuer abgezogenwerden. Da der Absetzbetrag negativsteuerfähig ist, profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen, die keine Lohnsteuer zahlen, in vollem Ausmaß. Nach oben hin verrin- gert sich der Bonus ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro brutto, ab einem Jahresein- kommen von 90.000 Euro soll der Bonus nicht gewährt werden. Die maximale Größe absetzbarer Wohneinheiten beträgt 150 Qua- dratmeter. Absetzbare Kosten AbsetzbareWohnkosten sindnach dem AK-Vorschlag der laufende Mietzins (ohne Betriebskosten), die Schaffung von Wohnungsei- gentum (beispielsweise durch die Absetzbarkeit von Zinsen und Til- gungen für einen Hypothekarkre- dit für eine Laufzeit von höchstens 20 Jahren) sowie Sanierungskos- ten. Pro Wohneinheit können die Wohnkostennur einmal abgesetzt werden. Der Absetzbetrag kann zwischen höchstens zwei haus- haltszugehörigen Personen 50:50 aufgeteilt werden. Über der Inflation „Die Wohnungskosten galop- pieren vor allem in den Städten der Inflation seit Jahren davon“, ist Koller von der Notwendigkeit einer steuerlichen Unterstützung überzeugt. Die Kosten für den AK-Wohnbonus werden auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. BH AK-Mitglieder können Förderungen und Beihilfen für Wohnen, Pendeln und Bildung erhalten. Achtung: Manche Förderungen müssen bis Ende März beantragt werden. U nser Mitgliedermagazin ZAK erscheint in leicht veränder- tem Aussehen. Die Grundschrift ist besser lesbar, durch ein Spiel mit der Spaltenanzahl kommt Dynamik ins Heft, das Navigieren durch die ZAK ist einfacher, es gibt Hinweise zu vertiefenden Inhalten im Netz. Wir hoffen, es gefällt. Die große Digitalisierungsoffensive bildet das Herzstück des von der Arbeiterkammer auf Basis der Anliegen ihrer Mitglieder ausgearbeiteten Zukunftsprogramms 2019-2023. Zusätzlich wird die AK in den Schlüsselbereichen Bildung, Pflege undWohnen ihre Leistungen verstärken und ausbauen. www.akstmk.at/beihilfen Infos, Richtlinien, Antragsformulare AK extra nennt sich das Zu- kunftsprogramm der AK Stei- ermark: 4,3 Millionen Euro für die Digitalisierungsoffensive, mehr Leistungen bei Bildung, Pflege undWohnen. Schon jetzt kann man um die PendlerInnen- beihilfe für das vergangene Jahr ansuchen. Die neuen, verbesserten AK-Dienstleistungsangebote spiegeln dieWünsche und Bedürfnisse der arbeitenden Menschen wider. 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