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WIRTSCHAFTSPOL ITIK
GESUNDHEIT
Voll
tal V
Ernährungstipps
von
Dr. Michaela Felbinger
Wenn Gelenke schmerzen –
Ernährung bei Rheuma
E-Mail:
Plötzlich schmerzt
der
Händedruck oder Zehen sind
geschwollen und machen Pro-
bleme. Vor allem in der Früh
sind die betroffenen Gelenke
steif und es braucht etwas
Zeit bis man auf „Touren“
kommt. Und dann stellt der
Arzt die Diagnose Rheuma.
G
rundsätzlich kann Rheu-
ma nicht nur in Gelenken,
sondern auch in anderen Orga-
nen auftreten. Aber besonders
häufig ist der Bewegungsappa-
rat betroffen.
Das Warum ist nicht geklärt,
aber man weiß: das Immun-
system spielt verrückt. Es
werden plötzlich Stoffe gebil-
det, die Gelenke angreifen und
eine Entzündung verursachen.
Unbehandelt kann die Ent-
zündung mit der Zeit schwe-
re Gelenksschäden verursa-
chen.
Arachidonsäure
Aus Arachidonsäure können
Botenstoffe gebildet werden,
die den Entzündungsprozess
im Gelenk aufrechterhalten.
Sie kann vom Körper selbst
nicht gebildet werden, son-
dern wird ausschließlich über
die Nahrung zugeführt. Der
Schluss liegt nahe: Je weniger
davon gegessen wird, desto
weniger Entzündungsstoffe
können gebildet werden.
Enthalten ist Arachidonsäure
vor allem in tierischen Fetten,
also fettes Fleisch und Wurst,
fette Milchprodukte.
Steuerzuckerl
für Immofirmen
Immobiliengeschäfte
zwi-
schen Unternehmen hat die
Regierung steuerfrei gestellt.
Private, die ein Haus oder
eine Wohnung kaufen, zahlen
weiterhin bis zu 3,5 Prozent
des Kaufpreises an den Staat.
W
er ein Grundstück, ein
Haus oder eine Woh-
nung kauft, muss bis zu 3,5
Prozent der Kaufsumme als
Grunderwerbssteuer an das
Finanzamt zahlen – egal ob
die Käufe von Privaten oder
Unternehmen erfolgten. Für
Immobiliengeschäfte zwischen
Unternehmen gilt das ab Jän-
ner nicht mehr. Sie zahlen
künftig bei der Übertragung
von Immobilien keine Grund-
erwerbssteuer.
Im Vorjahr hat der Fiskus über
diesen Titel weit mehr als eine
Milliarde Euro eingenommen.
Ein Großteil dieser Summe
geht dem Staat verloren und
bleibt künftig bei den Immobi-
lienfirmen. AK-Steuerexperte
Bernhard Koller sieht keine
sachliche Rechtfertigung für
dieses Steuergeschenk: „Diese
einseitige Begünstigung ist
völlig unverständlich.“
Wirtschaft bevorzugt
Weitere Steuergeschenke der
Regierung: Im Tourismus wird
die Mehrwertsteuer für Näch-
tigungen von 13 auf zehn Pro-
zent gesenkt. Der Staat verliert
dadurch 120 Millionen Euro
pro Jahr. Die Schaumwein-
steuer auf Sekt und Champa-
gner wird abgeschafft. Diese
sogenannte „Bagatellsteuer“
brachte immerhin 23 Millio-
nen Euro.
SH
Eine „Europäische Arbeits-
behörde“
soll alle Aspekte
der grenzüberschreitenden
Mobilität der Beschäftigten
zusammenführen. Durch-
griffsrechte fehlen.
D
ie Öffnung des Arbeits-
marktes innerhalb der EU
hat dazu geführt, dass bereits
17 Millionen Europäerinnen
und Europäer in einem an-
deren Mitgliedsstaat leben
und arbeiten. Einem von der
EU-Kommission vorgelegten
Verordnungsentwurf zufolge
soll die neue Behörde unter
anderem den Zugang zu In-
formationen über Rechte und
Pflichten für Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer im
Rahmen der grenzüberschrei-
EU-Arbeitsbehörde
ist ein „Papiertiger“
Den neuen
Familienbonus
für Besserverdienende muss
man beantragen. Dann wird
die Steuererleichterung be-
reits beimmonatlichen Gehalt
oder Lohn berücksichtigt.
J
e nach Höhe der bisherigen
Lohnsteuer zahlen Eltern ab
nächstem Jahr für jedes Kind
bis zu 1.500 Euro weniger Steu-
er. Zu dieser Steuervorteil gibt
es zwei Zugänge. Einer davon
ist der übliche Weg, im Nach-
hinein über die Arbeitnehmer-
veranlagung zu viel bezahlte
Steuer zurückzufordern. Die
250 Euro für gering verdienen-
de Alleinerzieherinnen und
-erzieher gibt es ausschließlich
auf diesem Weg.
Monatlich berücksichtigt
Der praktischere Zugang, von
dem man sofort etwas hat,
ist die Berücksichtigung des
Steuervorteils von monatlich
bis zu 125 Euro pro Kind bei
der Auszahlung von Lohn oder
Gehalt durch die Firma. Dieser
Vorgang muss jedoch rechtzei-
tig beantragt werden. ImHerbst
bringt das Finanzamt dafür das
Formular E30 heraus. Auch bei
den meisten Lohnbüros in den
Betrieben sollte das Formular
dann verfügbar sein.
Einzutragen sind allerlei Anga-
ben zur Person, zumWohnsitz
und den Kindern und welcher
(Ehe-)Partner die Kinderbei-
hilfe bezieht. Heikel ist die
Entscheidung, ob man den
vollen oder den halben Fami-
lienbonus beantragt, sagt AK-
Steuerexperte Bernhard Koller:
„Wenn ein Partner weniger als
1.065 Euro netto imMonat ver-
dient, sollte der andere Partner
den vollen Bonus beantragen.“
Zusätzlich dient das Formular
auch zum Beantragen der mo-
natlichen Berücksichtigung
des Alleinerzieher- und Allein-
verdienerabsetzbetrages.
Besondere Regeln gibt es für
jene Eltern, die Unterhalt für
Kinder zahlen, die nicht im
eigenen Haushalt leben. Hier
gibt die Arbeiterkammer gerne
Auskunft. Das Sammeln von
Belegen für Kosten der Kin-
derbetreuung fällt ab nächs-
tem Jahr weg. Diese Ausgaben
werden steuerlich nicht mehr
berücksichtigt.
SH
Wie komme ich zum
Familienbonus?
tenden Mobilität gewährleis-
ten, die Kooperation und den
Austausch von Informationen
zwischen nationalen Behörden
fördern und „gemeinsame In-
spektionen koordinieren und
unterstützen“.
Für AK-Experten Philipp Guf-
ler ist der vorliegende Entwurf
ein Schritt in die richtige Rich-
tung, geht aber zu wenig weit:
„Aufgrund der nach wie vor
stark unterschiedlichen Lohn-
niveaus ist gerade Österreich
mit Lohn- und Sozialdum-
ping konfrontiert, etwa wenn
arbeits- und lohnrechtliche
Mindeststandards von auslän-
dischen Unternehmen syste-
matisch missachtet werden.“
Durchgriffsrechte gefordert
Aufgabe einer Europäischen
Arbeitsbörde müsse sein, die-
sem Lohn- und Sozialdumping
Einhalt zu gebieten. Dazu müs-
se die Behörde aber auch mit
den entsprechenden Durch-
griffsrechten gegenüber jenen
Mitgliedsstaaten ausgestattet
sein, die europäisches Recht,
das für die Beschäftigung von
EU-Bürgern in anderen Mit-
gliedsstaaten die Anwendung
der nationalen Lohn- und
Sozialnormen vorsieht, miss-
achten. Das ist im vorliegenden
Entwurf allerdings nicht vorge-
sehen. „Ohne Durchgriffsrech-
te bleibt die Arbeitsbehörde
ein zahnloser Papiertiger“,
kritisiert Gufler. Die AK forde-
re daher, die zu installierende
„Europäische Arbeitsbehörde“
mit allen notwendigen Durch-
griffsrechten auszustatten.
BH
Omega-3-Fettsäuren
Bitte viel davon, denn sie wir-
ken entzündungshemmend,
indem sie die krankmachen-
den Eigenschaften der Arachi-
donsäure blockieren.
Die Stars bezüglich Omega-
3-Fettsäuren sind fettreiche
Fischsorten.
Die Ernährung
Die Ernährungsanpassung
ersetzt selbstverständlich kei-
ne Rheumatherapie, sondern
kann eine zusätzliche Mög-
lichkeit sein, Beschwerden zu
lindern. Wie gesagt – einen
Versuch ist es wert:
Folgende Lebensmittel dras-
tisch einschränken:
• Fleisch und Wurst (max.
2 x pro Woche Fleisch oder
Wurst)
• Eier
• Fettreiche Milchprodukte
• Tierische Fette: wie Butter,
Schweineschmalz.
Davon sollen Sie viel essen:
• Meeresfische, vor allem fett-
reiche Kaltwasserfische: wie
etwa Lachs, Hering, Makrele,
Sardinen, Thunfisch (mind.
2 – 3 x pro Woche).
• Kaltgepresste pflanzliche
Öle: wie etwa Rapsöl, Lein-
öl, Olivenöl, Walnussöl.
• Nüsse- vor allem Walnüsse
(allerdings auf den Kalori-
engehalt achten).
• Viel Gemüse und Obst:
3 x täglich Gemüse, 2 x tägl.
Obst. Als Maß gilt jeweils
„eine Handvoll“.
• Fettarme Käsesorten und
andere fettarme Milchpro-
dukte.
• Statt Butter – pflanzliche
Margarine ohne gehärtete
Fette.
• Hülsenfrüchte wie Linsen,
Erbsen, Bohnen etc.
• Kartoffel, Reis, Getreidepro-
dukte wie Teigwaren oder
Brot (bevorzugt als Vollkorn-
variante).
Trotzdem auf ausgewogene
Ernährung achten. Vermeiden
sie „Rheumadiäten“.
Kein Alkohol. Kein Nikotin.
Einnahme von Fischölkapseln
oder Nahrungsergänzungs-
mittel ausschließlich nach
Rücksprache mit Ihrem behan-
delnden Arzt.
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