AnsichtsPDF_ZAK_2019_August

F ür die Bemessung vonUrlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen wurden bisher maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Ab August wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten – also auch Gehaltsvorrückungen –, die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt. „Endlich wird diese jahrzehntelange Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt“, freut sich AK-Gleichstellungsexpertin Bernadette Pöcheim:„Diese Gesetzesänderung wird zu mehr Anerkennung der wertvollen Aufgabe der Eltern bei der Kinderbetreuung und zu mehr Ein- kommensgerechtigkeit zwischen denGeschlechtern führen.“ Denn die Karenzzeit ist bzw. war für die Einkommensunterschiede zwischenMann und Frau mitverantwortlich. Diese liegen derzeit bei 21 Prozent; in 95 Prozent der Fälle be ndet sich die Frau in Karenz. Es ist zak inhalt Arbeiterkammer Steiermark AK Steiermark Bildung &Wissen 4-9 Die VHS: Ein Fixstern am Bildungshimmel 10 Unfallversicherungen für Schulkinder 10 Tipps für den„Nachzipf“ 11 Start der Lehre: Darauf ist zu achten Leben & Konsum 12 Flugreisen sorgen für Urlaubsärger 13 Warnung vor exotischen Souvenirs 14 Daten ausspioniert: Konto leergeräumt 15 Preisausschreiben entpuppte sich als Nepp 15 „Comeback“ der Reparatur Beruf & Recht 16 Digitalisierung: Projekte gesucht 17 Beruf & Familie : Chance Digitalisierung 18 Alkohol am Arbeitsplatz 19 Gesundheitsberufe: 27.000 Mal registriert 20 Betriebsreportage: Lieb Bau Weiz 22 Zeitreise: 100 Jahre Betriebsrätegesetz 23 Ernährungstipps: Power für die Schule 24 Leseecke: Tipps aus der AK-Bibliothek 25 Betriebssport: Spiel, Sport und Spaß Blitzlichter aus der AK Steiermark 05 7799-0 www.akstmk.at redaktion@akstmk.at 26/27 „Die Väter waren schon lan- ge bereit, nun hat die Politik endlich nachgezogen“, ist AK- Präsident Josef Pesserl frohüber den Beschluss, den Papamonat in Österreich für alle Väter zu ermöglichen. Die volle Anrech- nung der Gehaltsvorrückungen sowie des Urlaubsanspruches während der Karenz sind wich- tige Schritte zumehr Gerechtig- Volle Anrechnung der Karenzzeit D ie Anhebung der Mindestpension von 1.200 Euro netto im Monat für Al- leinstehende beziehungsweise 1.500 Euro bei Ehepartnern und geleisteten vierzig Beitragsjahren ist grundsätzlich sehr zu be- grüßen, sagt Peter Pratl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung. Vom„Pensionsbonus“, für den der Bezug der Ausgleichszulage Voraus- setzung ist, werden vor allem Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Pensionen sowie Teilzeitbeschäftigte pro tieren. Versicherte, die wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht auf 40 Beitragsjahre kommen, pro tie- ren allerdings nicht von dieser Verbesserung. „NatürlichbegrüßenwirVerbesserungen, aber eigentlich sollte das Erwerbseinkommen so hoch sein, dass eine Ausgleichszulage oder einBonus nicht notwendig sind“, hält Pratl fest: „Mit diesem System wird dazu beigetragen, dass das mäßige Lohnniveau erhalten bleibt und erst in der Pension ausgeglichen wird.“ 1.200 Euro Mindestpension bei 40 Arbeitsjahren D as Rauchverbot in der Gastronomie, das schon mit 1. Mai 2018 kommen sollte, wurde von der letzten Bundesregie- rung gekippt. Nun hat eine Parlamentsmehrheit dafür gesorgt, dass dasVerbot doch noch am1. November 2019 in Kraft treten kann. AbdiesemZeitpunkt ist das Rauchen an allenö entlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verar- beitet, verabreicht oder konsumiert werden. Auch Shishas (Wasser- pfeifen) und E-Zigaretten sind von dem Verbot betro en. Karl Schneeberger, Leiter der AK-Abteilung Arbeit- nehmerschutz, begrüßt die „Wiederherstellung“ des Rauchverbots: „Jetzt wurde endlich auch für die Beschäftigten in den Gas- tronomiebetrieben Schutz und Gleichstellung erreicht.“ Gastro-Rauchverbot ©pressmaster - stock.adobe.com adobestock - Archer7 2 | ZAK

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