AnsichtsPDF_ZAK_2019_August

Aktuell keit gegenüber den berufstäti- gen Müttern. Pesserl: „Von der zukünftigen Bundesregierung erwarten wir, dass bei allen Entscheidungen, so auch bei der Regelung der Arbeitszeit, die Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer eingebunden und deren Bedürfnisse und Interes- sen bestmöglich berücksichtigt werden.“ noch viel zu tun E inwichtiger Schritt zueiner gerechtenArbeits- teilung bei der Kinderbetreuung ist mit dem Rechtsanspruch auf den Papamonat gesetzt worden.„Der Papamonat, in demsich dieVäter Zeit für ihr Kind nehmen können, ist oft An- sporn für eine weiterfolgende Väterkarenz“, sagt Bernadette Pöcheim, Leiterin der AK- Abteilung Frauen und Gleichstellung. Sie ist froh, dass der Nationalrat eine langjäh- rige Forderung der AK nun beschlossen hat, dennoch gibt es einen Kritikpunkt: die finanzielle Ausgestaltung. Väter bekommen für den Papamonat„nur“ rund 700 Euro, die noch dazu vom Kinderbetreu- ungsgeld für die Väter wieder abgezogen werden. Einkommensschwache Familien können es sich somit nicht leisten, dass der Vater beimKind zu Hause bleibt. Die Geldfrage wird aber demnächst zum Thema: Die EU sieht in ihrer neuen Work-Life-Balance-Richtlinie als Mindestmaß einen Rechtsanspruch auf zehn Tage Auszeit für Väter nach der Geburt vor. In dieser Zeit soll es einenEinkommensersatz zumindest inder Höhedes Krankengeldes geben. Für Österreich ist die Ausge- staltung noch o en.„Wir fordern, dass zumindest die Höhe desWochengeldanspruches der Mutter für den Papamonat herangezogen wird“, so Pöcheim. Rechtsanspruch auf Papamonat I m Zuge der Neuerungen im Pädagogikpaket 2018 ist ein Vorhaben im Bereich der Poly- technischen Schulen aufgegrif- fen worden – eine langjährige Forderung der AK. Durch dieWie- dereinführung der Möglichkeit Poly: Freiwilliges 10. Schuljahr A b 1. September gibt es eine neue Regelung für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Katastrophenhilfsorganisationen, Rettung oder freiwilligen Feuerwehren. Sie haben für den Zeitraumder Dienstverhinderung durch einen Einsatz einenAn- spruch auf Fortzahlung des Entgelts. Betro ene Unternehmen erhalten dafür einen Pauschalersatz von 200 Euro pro Tag und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. „Das ist durchaus zu begrüßen“, verweist Karl Schneeberger vom AK-Arbeitnehmerschutz auf entsprechende langjährige AK-Forderungen. Freilich sei das nur „ein Schritt in die richtige Richtung“ – denn „noch immer gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Fortzahlung des Entgelts“. Diesemüsseweiterhinmit demDienstgeber vereinbart werden. Schneeberger wünscht sich, dass hier vom Gesetzgeber nach- gebessert wird, ebenso beim Kündigungsschutz für Freiwillige. Daher spricht sich die AK Steiermark dafür aus, das Arbeitsplatz- Sicherungsgesetz auch auf freiwillige Einsatzkräfte auszuweiten. Entgelt für Einsatzkräfte AK-Präsident Josef Pesserl eines freiwilligen 10. Schuljahres an einer Poly für Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht abgeschlossen ha- ben, wird die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem verbessert. AK-Bildungsexpertin Alexandra Hörmann: „Härtefälle, die nach einer rückblickend fal- schen Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkteMöglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges hatten, werden damit verhindert.“ Positiv zu bewerten ist auch die Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsori- entierung als Unterrichtsprinzip. Hörmann:„DieseNeuerungen bie- ten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt.“ ©yanlev - stock.adobe.com ©goodluz - stock.adobe.com Graf-Putz | AK GERT EGGENBERGER / APA / picturedesk.com ZAK | 3

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