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Ab März tourt wieder ein Team der Arbeiterkammer durch die Steiermark, um Steuerpflichtige bei der Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“) zu unterstützen. „Der Familienbonus ist zweifellos eine umwälzende Neuerung, wenn es um die steuerliche Be- handlung von Familien geht“, weiß AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt dieser Bonus den Kinder- freibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Da der Familienbonus als Freibetrag konzipiert ist, bedarf es auch eines entsprechendenEinkommens, um den Bonus in voller Höhe (1.500 Euro pro Kind und Jahr) lukrieren zu können. „Der Teufel liegt da durchaus im Detail“, berichtet Neuerung bei der Start frei für zak inhalt Arbeiterkammer Steiermark AK Steiermark Leben & Konsum 4 „Schneechaos” – wie sieht‘s mit Storno aus? 5 AK Steiermark gewinnt gegen Viagogo 6 Katzen-Teppich kam Steirer teuer zu stehen 7 Betrüger nutzen Handy- Gewinn als Lockmittel 8 Handelspolitik geht uns alle an Beruf & Recht 9 Kein Arbeiten im Krankenstand 10 30.000 Euro für Immo-Makler 11 AK erkämpfte 46.000 Euro für Pflegerin 12 Erste Maßnahmen auf der Großbaustelle Pflege 13 Gebühr für die Pillendose Väterkarenz ist Turbo für Jobrückkehr der Mütter Betriebsreportage: Böhler Welding Bildung &Wissen Digital-Förderungen: Aktuelle Informationen 20 Gute Vorbereitung ist das halbe Studium 21 Böhler Edelstahl gelingt Wachablöse 22 VHS-Kinderwelt: Garantiert gut betreut 23 Ernährungstipps: Gewicht unter Kontrolle 24 Leseecke: Tipps aus der AK-Bibliothek 25 Zeitreise: 100 Jahre Gerechtigkeit Blitzlichter aus der AK Steiermark 05 7799-0 www.akstmk.at redaktion@akstmk.at 26/27 14/15 Aktuell Steuerspartage 2020 Graz 13. März, 10 – 14 Uhr 17. März, 14 – 20 Uhr 19. März, 13 – 17 Uhr 20. März, 10 – 14 Uhr 24. März, 14 – 20 Uhr 27. März, 10 – 14 Uhr 31. März, 14 – 20 Uhr Murau 1. April, 14 – 18 Uhr Leibnitz 23. März, 14 – 18 Uhr 1. April, 14 – 18 Uhr Liezen 16. März, 14 – 18 Uhr Deutschlandsberg 30. März, 14 – 18 Uhr Weiz 26. März, 14 – 18 Uhr Voitsberg 18. März, 14 – 18 Uhr Murtal 25. März, 14 – 18 Uhr Hartberg 25. März, 14 – 18 Uhr Bruck 23. März, 14 – 18 Uhr Leoben 30. März, 14 – 18 Uhr Fürstenfeld 16. März, 14 – 18 Uhr Mürzzuschlag 26. März, 14 – 18 Uhr Südoststeiermark 18. März, 14 – 18 Uhr Anmeldung: 05 7799-2507 Arbeitnehmerveranlagung den „Familienbonus“ Koller aus der Praxis. Eltern seien gut beraten, den Familienbonus entsprechend ihrer Einkommen so zu„jonglieren“, damit er auch voll ausgeschöpft werden kann. Sollte der Bonus bereits monatlich über die Gehaltsabrechnung lukriert worden sein, muss er bei der Ar- beitnehmerveranlagungdennoch angegeben werden. Alleinerziehende Alleinerziehende bzw. Alleinver- dienende, die zuwenig verdienen, umdenBonus voll auszuschöpfen, bekommen daher auch weniger. Eine Tatsache, die die AK bei der Beschlussfassung über den Familienbonus kritisiert hatte. Für Einkommen unter der Lohn- steuergrenze (etwa 1.065 Euro Einem Arbeiter aus Mürzzuschlag konnten 3.098 Euro mit der Veranlagung rückerstattet werden. Der Alleinverdiener mit vier Kindern konnte die Pendlerpauschale und die Behinderung seines Kindes steuerlich absetzen. Pendlerpauschale netto), aber über der Geringfügig- keitsgrenze gebührt ein Zuschlag von 250 Euro pro Kind auf die Negativsteuer, die nunmehr die sperrige Bezeichnung „Sozialver- sicherungsrückerstattungsbetrag“ trägt. Sie macht bis zu 500 Euro aus und kann im Zuge der Ar- beitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Steuermindernd Aber auch abgesehen vomFamili- enbonus gibt es viele Aufwendun- gen, die steuermindernd wirken: • Alleinverdiener- bzw. Alleiner- zieherabsetzbetrag • Unterhaltszahlungen • Kirchenbeitrag und Spenden • Pendlerpauschale, sofern nicht schon bei der Gehaltsabrech- nung berücksichtigt. Für Gering- verdiener: 100 Euro Zuschlag zum „Sozialversicherungsrück- erstattungsbetrag“ • „Außergewöhnliche Belastun- gen“: In diese Kategorie fallen beispielsweise Pflegekosten, wobei allerdings allfälliges Pfle- gegeld gegengerechnet wird • Gewerkschaftsbeitrag, sofern dieser nicht vom Lohn oder Gehalt abgezogen wird • Betriebsratsumlage (auch dann, wenn sie vom Entgelt abgezo- gen wird) • berufsbedingte Ausgaben, etwa für Weiterbildung • Sonderausgaben für personen- bezogene Versicherungen, die Die Steuer- spartage der AK Steiermark finden seit dem Jahr 2002 statt – mit bisher mehr als 47.000 Beratungen. Und auch dieses Jahr werden die AK-Expertinnen und -Experten wie Samuel Schanofsky (l.) wieder in tau- senden Termi- nen AK-Mitglie- der beraten. vor dem 1. Jänner 2016 abge- schlossen wurden • Sonderausgaben für Wohn- raumbeschaffung und -sanie- rung, vorausgesetzt, derenRück- zahlung hat vor dem 1. Jänner 2016 begonnen Beratung AK-Experte Koller rät den Steuer- pflichtigen, sich die Chance, Geld vom Finanzamt zurückzuholen, nicht entgehen zu lassen: „Stei- rerinnen und Steirer, die keine Arbeitnehmerveranlagung durch- führen, lassen in SummeMillionen liegen“. Um die Steuerpflichtigen bei der bestmöglichen Veranla- gung zu unterstützen, startet die AK abMärzwieder ihre traditionel- len Steuerspartage (siehe Kasten). Der Erfolg kann sich sehen lassen: Seit Beginn der Steuerspartage im Jahr 2002 wurden in mehr als 47.000 Beratungen knapp 25,9 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt. Im Vorjahr waren es 4,2 Millionen Euro (im Schnitt 650 Euro) in mehr als 6.400 Bera- tungen. In Graz bekam ein Angestellter durch die Beratung 3.296 Euro an Steuerrückvergütung. Er hatte Weiterbildungskosten für ein Fernstudium und eine Pendlerpauschale, die zu berücksichtigen war. Weiterbildungskosten BH www.akstmk.at/steuer Mehr zumThema AK-Präsident Josef Pesserl mit Bernhard Koller, Leiter der AK-Steuerabteilung (m.), und seinemTeam. 16/17 18/19 Kanizaj Graf-Putz | AK 2 | ZAK ZAK | 3

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