ZAK_Oktober 2020

zak inhalt Beruf & Recht 4 Kurzarbeit 3 bringt Weiterbildung 5 Die wichtigsten FAQs zur Kurzarbeit 6 Kinderbetreuung und Arbeitsverpflichtung 7 Streiten um den Familienbonus+ Betriebsreportage: Wild- bach- & Lawinenverbauung 10 Gammelfleisch in der Vitrine 11 Längerer Bezug von Krankengeld möglich 12 Pflegereform: AK fordert leistbare Angebote 13 Infos rund um Kurzzeitpflege 14 Achtung bei Verträgen zur 24-Stunden-Betreuung 16 Steuerlicher „Hürden- lauf” beim Homeoffice Leben & Konsum 17 Makler muss Provision zurückzahlen 18 Sparbuch: Hohe Gebühr bei Sperre im Todesfall 19 Ungültiges Attest gegen MNS-Maske Bildung &Wissen 20 AK-Bildungsberatung: Wende im Berufsleben 21 Die Mittelschule ersetzt die Neue Mittelschule 22 Überstunden: Chefs nutzen Jugendliche aus 23 Ernährungstipps: Eiweiß 24 Leseecke: Tipps aus der AK-Bibliothek 25 Zeitreise: Vom Armen- haus zur modernen Pflege Blitzlichter aus der AK Steiermark 26/27 Aktuell Arbeiterkammer Steiermark AK Steiermark 05 7799-0 www.akstmk.at redaktion@akstmk.at ak.steiermark Digital-Förderungen für die AK-Mitglieder Projektfonds Arbeit 4.0 Mit dem Projektfonds Arbeit 4.0 unterstützt die AK Projekte, die dazu führen, dass Beschäftigte von modernen Technologien profitieren und ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Jedes Projekt hat die Möglichkeit auf bis zu 200.000 Euro Förderung. Ein externer Fachbeirat bewertet die eingereichten Projekte. Die Förderung richtet sich beispielsweise an Be- triebsräte, Gewerkschaften, Gruppen von Beschäftigten in Abstimmung mit der Unternehmensleitung, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Gemeinden undNon-Profit-Organisationen undVereine. Das Einreichen der Projekte ist jederzeit möglich. Zwei Förderrunden gibt es heuer, die Einreichfrist für die aktuelle Förderrunde war bis 31. Oktober angesetzt. Digi-Schulbonus Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Schulen monatelang ge- schlossen. Kinder mussten zu Hause mittels „Homeschooling“ lernen. Für viele Familien bedeutete das eine finanzielle Belastung – Computer, Tablets oder Drucker mussten extra angeschafft werden, um die Schul- aufgaben daheim erledigen zu können. Mit dem„Digi-Schulbonus“ in Höhe von bis zu 250 Euro unterstützt nun die AK Steiermark Familien, die sich in der Zeit von 16. März 2020 bis 10. Juli 2020 EDV-Hardware zulegen mussten. Anträge für den „Digi-Schulbonus“ müssen bis 31. Dezember 2020 in der AK Steiermark einlangen. Formulare dafür gibt es unter anderem auf der AK-Website. DW Digi-Bonus und Digi-Bonus Plus Seit dem Vorjahr gibt es für AK-Mitglieder den„Digi-Bonus“ – eine För- derung für Weiterbildungskurse im Bereich Digitalisierung von bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Heuer kam noch der„Digi-Bonus Plus“ dazu: Hier werden 50 Prozent von kostenintensiveren digitalen Ausbildungen gefördert. Für AK-Mitglieder mit niedrigem Einkommen sowie Arbeits- suchende kann die Förderung sogar bis zu 80 Prozent betragen. „Digi- Bonus“ und„Digi-Bonus Plus“ können für alle heuer begonnenen Kurse bei allen Bildungsanbietern, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, z.B. dieVHS, eingelöst werden. Die erforderlichen Förderanträgemüssen bis Ende des Jahres gestellt werden. Bis zu 250 Euro gibt‘s von der AK für dieAnschaffung von Lern-Hardware. DieDigi-Bonus-Förderungenkönnen für Digital-Kurse genutzt werden. Die AK fördert Digitalisierungspro- jekte, die den Beschäftigten nützen. Production Perig - stock.adobe.com kinwun - stock.adobe.com New Africa - stock.adobe.com Im Jahr 2019 hat die Arbeiterkammer eine große Digitalisierungsoffen- sive ins Leben gerufen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren investiert die steirische AK insgesamt 21,5 Millionen Euro in die digitale Qualifi- zierung ihrer Mitglieder. Hier ein Überblick über die Förderungen. Unterstützung für Telearbeitsplätze Durch die Corona-Pandemie hat Homeoffice bzw. Telearbeit einen Boom erlebt. Bereits seit dem Vorjahr unterstützt die Arbeiterkammer gemeinsammit der SteirischenWirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bei der Ausstattung von Te- learbeitsplätzen. 50 Prozent der Kostenwerden durch die SFGgefördert, wird das von der Arbeiterkammer entwickelte Muster eines Arbeitsver- trages verwendet, gibt es von der AKweitere 30 Prozent der Kosten dazu. Arbeiten von zu Hause wird von der AK Steiermark gefördert. fizkes - stock.adobe.com www.akstmk.at/extra Infos & Antragsformulare www.akstmk.at/beihilfen Alle Infos zu den Förderungen Temel | AK Bares für unsere Mitglieder Die Förderungen der AK Steiermark betreffen verschiedenste Bil- dungsschritte, das Pendeln zur Arbeit, das Wohnen und vieles mehr. Schul- & Studienbeihilfe Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kin- der mit geringemFamilienein­ kommen durch die Schul- und die Studienbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Schul- bzw. Studienjahr. Einreichfrist bis 31. März 2021. Wissenschaftliche Arbeiten Die AK Steiermark för- dert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit ei- nemBetrag von 200 bis zu 650 Euro. Die Einreichfrist beginnt am 1. Jänner 2021. Gesundheits- und Sozialberufe Mit einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberu- fe in der Höhe von 250 Euro pro Ausbildungsjahr unterstützt die AK Steiermark Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Ende der Einreichfrist 31. März 2021. 1.000 Euro Karenzbildungskonto Alle Eltern, die Kinderbetreuungsgeld bekom- menund vor der Geburt des Kindes AK-Mitglie- der waren, haben bis zum 2. Geburtstag des Kindes Anspruch auf das Karenzbildungskonto. Es wird imWert von 1.000 Euro in der nächst- gelegenenAK ausgestellt undgilt für sämtliche Kurse, die imVHS- oder bfi-Programmmit dem AK-Logo gekennzeichnet sind. Darunter fallen Sprachkurse, EDV-Kurse, persönlichkeitsbilden- de Seminare sowieVeranstaltungsreihen im Bereich Gesundheit und Bewegung. Pendlerbeihilfe Bis spätestens 31. Dezem- ber 2020 kann um die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der AK rückwirkend für das Jahr 2019 angesuchtwerden. Im Durchschnitt erhalten die Steirerinnen und Steirer 126 Euro (die maximale Förderungbeträgt 389Euro pro Jahr). Die AK Steiermark über- nimmt die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drit- tel der gesamten Förde- rungssumme. Insolvenz-Entgelt-Fonds Damit Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer, deren Unternehmen aufgrund von Corona insolvent wurde, nicht monatelang bis zur ersten Zahlung des Insolvenz- Entgelts warten müssen, springt die AK mit einem zinslosen Darle- hen ein. DieVorfinanzierung ist für Insolvenzen bis 31. Dezember 2020 befristet. Wohnbauförderaktion Mitglieder der AK Steiermark, die im Jahr 2020 ihre geför- derte Neubauwohnung be- zogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderungder öffentlichen Hand errichtet haben, können einen ein- maligen Zinsenzuschuss von bis zu 1.200 Euro erhalten. Informationen und Formulare sind abDezember 2020 in allen AK-Außenstellen sowie unter 05 7799-2501 erhältlich. Der letzte Einreichtermin ist der 31. März 2021. AK-Bildungsscheck (siehe Bild) Der 60-Euro-Bildungsscheck wird zweimal jährlich an alle AK-Mitglieder ausgeschickt. Dieser gilt für Fortbildung bei der VHS und dem bfi. Ent- sprechende Kurse sind im jeweiligen Programmmit„AK“ gekennzeichnet. AK-Präsident Josef Pesserl und AK-Direktor Wolfgang Bartosch sind sich einig:„Gute Bildung muss nicht teuer sein. Nutzen Sie den Bildungs- scheck.“ Bonus für Berufsreifeprüfung Wer eine Lehre oder eine Fachschule absolviert und noch keine Matura hat, kann diese nachholen: mit der Berufs- reifeprüfung (BRP). Nach Ablegen der Berufsreifeprüfung erhalten steirische Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer einen Bonus von 220 Euro. JF 8/9 2 | ZAK ZAK | 3

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