KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Man möchte me i nen,
im 21. Jahrhundert müsse
Gleichbehandlung und -be-
rechtigung selbstverständ-
lich sein. Leider ist das oft
eine Illusion, wie ein aktueller
Fall zeigt.
K
eine Mietwohnung, nur
weil man eine andere
Hautfarbe hat – kann das sein?
Leider schon! Passiert ist das
einem Buchhalter, nennen
wir ihn Herrn A. Weil er auf-
grund seiner Hautfarbe bereits
mehrmals Probleme bei der
Wohnungssuche hatte, bat er
seine Lebensgefährtin – Frau
B. – , ihn bei Kontakten und
Besichtigungen zu unterstüt-
zen. Also wandte sich Frau B.
an eine Maklerin, die ihr eine
passende Wohnung zeigte.
Als sie die Maklerin aber in-
formierte, dass die Wohnung
nicht für sie, sondern für ihren
dunkelhäutigen Partner sei,
kam prompt die ablehnende
Antwort: „Das geht nicht!“
Der Vermieter wünsche kei-
ne Schwarzen in der Woh-
nung. Der Fall landete vor der
Gleichbehandlungskommissi-
on, die eine Diskriminierung
aufgrund der ethnischen Zu-
gehörigkeit des Betroffenen
feststellte. Für Karl Raith von
der Abteilung für Konsumen-
tenschutz der steirischen AK
ist das kein Einzelfall: „Viel-
fach ist nicht bekannt, dass
das Gleichbehandlungsgebot
auch bei der Vermietung von
Wohnungen gilt!“
Schwarze Haut –
keine Wohnung
I
mmer wieder sprechen Konsu-
mentInnen bei uns vor, die sich
zu Ausbildungskursen wie z. B. Pfle-
gehelferInnen oder MasseurInnen
angemeldet haben und nun doch
nicht mehr daran teilnehmen
möchten. Bitte beachten Sie, dass
Vertragsabschlüsse üblicherweise
einzuhalten sind. Ein Ausstieg ist
daher meist nur im Einverneh-
men mit dem Unternehmen bzw.
aufgrund einer Stornoklausel
kostenpflichtig möglich. Sofern
Sie einen Ausbildungsvertrag
über das Internet abgeschlossen
haben, kann ein Rücktritt binnen
14 Tagen möglich sein. Der Rück-
tritt sollte am besten mittels Ein-
schreiben erfolgen. Grundsätzlich
raten wir dazu, sich noch vor der
Anmeldung zu einem Kurs über
die Qualität der Ausbildung und
die Chancen, die diese am Ar-
beitsmarkt bietet, zu informieren.
Marco2811 | Fotolia
Catalin Pop | Fotolia
Das Hotel Mama verlas-
sen,
in die große Stadt zie-
hen, sich die erste eigene
Unterkunft suchen: Wenn
der „Ernst des Lebens“ be-
ginnt, gibt es für angehen-
de Studenten allerhand zu
tun und zu bedenken. Doch
den jungen Menschen wird´s
dabei nicht immer leicht
gemacht: Manche Verträge
in Studentenheimen sind oft
undurchsichtig und teilweise
mit unerlaubten Vertragsbe-
stimmungen gespickt. Die
Arbeiterkammer verlangt
rasche Reformen!
Hat der Gesetzgeber geregelt,
was Betriebskosten sind?
Nur teilweise. Der Gesetzge-
ber hat zwar eine Regelung
getroffen, die aber nicht für
alle Objektarten gilt. Bei frei
f inanzier ten Neubauwoh-
nungen und für Ein- und
Zweifamilienhäuser gibt der
Mietvertrag Auskunft.
Gibt es ei ne gese t z l iche
Höchstgrenze?
Betriebskosten sind tatsächli-
che Kosten. Was anfällt, darf
verrechnet werden. Damit gibt
es keine Höchstgrenze, das
Gesetz schützt aber vor markt-
unüblich überteuerten Kosten.
Sind Heizung, Warmwasser
und Strom inkludiert?
Alle drei sind keine echten
Betriebskosten. Für Heizung
und Warmwasser gibt es für
Gebäude mit mindestens 4
E
s ist nicht lange her, da
stellte die AK Musterver-
träge von zehnWiener Studen-
tenheimträgern auf den Prüf-
stand. Mit dem Resultat, dass
jeder Vertrag durchschnittlich
40 (!) unerlaubte Vertrags-
bestimmungen enthielt. Die
Klauseln verstießen meist
gleich gegen mehrere gesetz-
liche Bestimmungen. Häufig
waren sie unklar oder unver-
ständlich formuliert, sodass
die HeimbewohnerInnen in
mehreren Fällen sogar wegen
der Höhe des monatlichen
Benützungsentgeltes im Dun-
keln tappten. Die Juristen
Mietobjekten eigene gesetz-
liche Abrechnungsregeln.
Hat jeder Mieter ein Recht auf
eine Abrechnung?
Im Mietvertrag kann geregelt
werden, dass die Betriebskos-
ten in Form einer monatlichen
Pauschalzahlung geleistet
werden. In solchen Fällen
entfällt die Betriebskostenab-
rechnung.
Dürfen Aufwendungen für
Reparaturen im Haus auch
verrechnet werden?
Reparaturen gehören zum
Bereich Instandhaltung und
dürfen nicht als Betriebskos-
ten verrechnet werden.
Warum ist of t der Posten
„Sonstiges“ in Betriebskos-
tenabrechnungen angeführt?
Achtung, der Posten „Sons-
tiges“ deutet auf eine feh-
informierten die Heimträger
umgehend über dieses ernüch-
ternde Ergebnis und verlang-
ten, diese Klauseln zu ändern.
Klare Inhalte schaffen
Außerdem verlangt die Arbei-
terkammer eine Verbesserung
des Studentenheimgesetzes.
De facto ist es nämlich so,
dass Studenten dreimal eine
Unterschrift zu leisten haben:
Sie müssen das Heimstatut,
die Heimordnung und auch
den Benützungsvertrag un-
terfer tigen. „Um da Über-
schneidungen zu vermeiden,
lerha f te Abrechnung hin!
Kann mir mein Makler sagen,
mit welcher Betriebskostenhö-
he ich zu rechnen habe?
Nein, der Makler kann sie nur
grob schätzen.
Kann ich mich als Mieter ge-
gen fehlerhafte Abrechnungen
wehren?
Jeder Mieter hat das Recht, von
der Hausverwaltung die Ein-
sichtnahme in die Original-
belege zu verlangen. Bestehen
Bedenken, kann man diese in
einem Verfahren am Bezirks-
gericht überprüfen lassen.
Weil es also immer wieder viel
Verwirrung um die Betriebs-
kosten gibt, betont AK-Experte
Karl Raith von der Abteilung
für Konsumentenschutz: „Was
die Betriebskosten betrifft, ist
eine grundlegende Reform des
Mietrechts überfällig!“
müssen deren Inhalte klar
definiert werden“, verlangt
der steirische AK-Experte Dr.
Herbert Puschl Änderungen
des aktuellen „Status quo“.
Im Sinne der Studierenden
sei auch mehr Transparenz
und eine Anpassung an das
Konsumentenschutzgesetz
notwendig, betont Dr. Puschl.
So gehörten beispielsweise
die Kündigungsbestimmun-
gen (was passiert, wenn ich
schnell ausziehen will, was
sind eindeutige Kündigungs-
gründe usw.) klar festgelegt.
Vertrags-Wirrwarr
um Studentenheime
Betriebskosten –
wichtige
Fragen und Antworten
Die steirische Arbeiterkam-
mer verlangt eine Verbesse-
rung des Studentenheimge-
setzes.
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GVS | Fotolia
ZAK
TIPPS
Sie sind immer wieder
Anlass
für viel Streit und
Ärger: die leidigen Betriebs-
kosten. Während manche
Vermieter genüsslich und
regelmäßig an der Kosten-
schraube drehen, stöhnen
die Mieter unter den hohen
Ausgaben. Doch was ist
erlaubt und was nicht? Wir
klären auf!
Kann ein Ausbildungsver-
trag gekündigt werden?
Mag.
a
Birgit Auner
AK-Konsumentenschutz
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