ZAK_Mai_2018_WEB_neu - page 20-21

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ZAK
ARBEITNEHMERSCHUTZ
WIRTSCHAFTSPOL ITIK
Je höher
das Einkommen,
desto größer die Steuerer-
sparnis durch den angekün-
digten neuen Familienbonus.
Wer netto unter 1.065 Euro
verdient, bekommt in gewis-
sen Fällen 250 Euro.
E
s ist eines der zentralen
Vorhaben der Bundesregie-
rung: Mit dem Familienbonus
sollen Familien steuerlich
entlastet werden. Das, so AK-
Steuerexperte Bernhard Koller,
werde mit dem in Begutach-
Leiharbeitskräfte
blicken
wenig optimistisch in die Zu-
kunft und sind mit ihrer Arbeit
und ihrem Leben insgesamt un-
zufrieden. Die AK fordert eine
Übernahme nach einem Jahr.
R
und 85.000 Leiharbeiterin-
nen und -arbeiter gibt es in
Österreich, bei 4,3 Millionen
Erwerbstätigen bzw. 3,7 Milli-
onen unselbstständig Beschäf-
tigten. Laut Österreichischem
Arbeitsklima-Index der AK
Oberösterreich sind nur 52 Pro-
Leiharbeit
wieder stark im Vormarsch
Andrey Popov
Wer hat, dem wird
gegeben: Frei nach
diesem Bibelspruch
profitieren die besseren
Einkommensgruppen
vom Familienbonus.
tung befindlichen Gesetz er-
reicht. Wer allerdings aufgrund
des Verdienstes keine Lohn-
steuer zahlt, bekommt nichts
vom Familienbonus. Einzig
wer alleine die Familie erhält
oder alleine Kinder großzieht,
bekommt ab 2019 eine Steu-
ergutschrift von 250 Euro pro
Kind. Koller: „Mit Bekämpfung
von Kinderarmut haben diese
Pläne nichts zu tun.“
Kinder über zehn Jahre
„Wirklich profitieren werden
Eltern mit Kindern zwischen
elf und 18 Jahren“, sagt der
Steuerexperte. Hier werden
sich zumBeispiel Familienmit
zwei Kindern, die ein mittleres
bis hohes Einkommen haben,
etwa 2.500 Euro pro Jahr an
Steuerbelastung ersparen. Bei
Kindern unter zehn Jahren
profitieren eher Eltern mit
mittlerem Einkommen.
An Preisniveau angepasst
Für volljährige Kinder, für
die noch Familienbeihilfe
bezogen wird, soll es laut Ge-
setzesentwurf 500 Euro Steuer-
ersparnis geben – das betrifft
etwa 100.000 Studierende.
Der Bonus soll auch für im
EU-Ausland lebende Kinder
gelten, allerdings an das Preis-
niveau des jeweiligen Landes
angepasst.
Aus für Kinderfreibetrag
Zur teilweisen Gegenfinan-
zierung des 1,5 Milliarden
Euro teuren Vorhabens werden
Kinderbetreuungskosten steu-
erlich nicht mehr absetzbar
sein und der Kinderfreibetrag
wird gestrichen.
SH
Familienbonus
wirkt nicht gegen Armut
zent der Leiharbeitskräfte mit
ihremLeben zufrieden. Bei den
unselbstständig Beschäftigten
sind es hingegen 84 Prozent.
„Leiharbeiter sehen sich selbst
häufig als Belegschaft zweiter
Klasse“, heißt es in der Studie.
Weniger als die Hälfte schätze
die eigenen Rechte und soziale
Position in der Gesellschaft
als positiv ein. Unter allen
Beschäftigten seien es mehr als
zwei Drittel. Nur etwas mehr
als die Hälfte hält den Job für
sicher, nur ein gutes Drittel
glaubt, im Fall eines Jobverlus-
tes rasch wieder eine adäquate
Stelle zu finden.
Zwei Drittel der Leiharbei-
ter sind Männer, drei Viertel
arbeiten im Gewerbe, Hand-
werk oder in der Industrie.
Durchschnittlich werden
Leiharbeitskräfte für 56 Tage
überlassen. Knapp die Hälfte
hat Migrationshintergrund.
43 Prozent haben eine Lehre,
29 Prozent Matura oder gar
Hochschulabschluss.
Übernahme nach einem Jahr
Während früher Leiharbeit nur
zur Abdeckung von Produk-
tionsspitzen gedacht war,
habe sie sich inzwischen zur
„betrieblichen Normalität“
entwickelt. „Leiharbeit ist
und bleibt ein unsicheres und
unfaires Modell“, sagt AK-
Präsident Josef Pesserl. Er
fordert, den Anteil der Leihar-
beiterinnen und Leiharbeiter
pro Betrieb mit zehn Prozent
zu begrenzen und sie nach
spätestens zwölf Monaten in
die Stammbelegschaft zu über-
nehmen.
JF
©Halfpoint - stock.adobe.com
E
s gibt keine gesetzliche
Grundlage dafür, den Ar-
beitsplatz zu verlassen, wenn die
Sommertemperaturen steigen.
Die Firmenleitung hat allerdings
dafür zu sorgen, dass bei Tätig-
keiten mit geringer körperlicher
Belastung, wie Büroarbeiten, die
Raumtemperatur zwischen 19
und 25 Grad liegt. Sie ist aber ist
nicht verpflichtet, Klimaanlagen
zu installieren. Für Bauarbeiter
muss grundsätzlich ab 35 Grad
ein kühlerer Alternativarbeits-
platz gefunden werden oder das
Arbeiten im Freien ist einzustel-
len – das entscheidet die Arbeit-
geberin bzw. der Arbeitgeber.
Für durch diese infolge von Hitze
entfallenen Arbeitsstunden ge-
bührt eine Schlechtwetterent-
schädigung.
Mag.
a
Biljana Milanovic
AK-Arbeitnehmerschutz
ZAK
TIPPS
Arbeiten bei Hitze
Wegen der
neuen Daten-
schu t zgrundverordnung
(DSGVO) legen Firmen Verträ-
ge zum Datengeheimnis vor.
Achtung bei Pauschal-Strafen.
M
it 25. Mai tritt die DSGVO
in Kraft. Das nehmen
Firmen zum Anlass, ihre Be-
schäftigten Verpflichtungser-
klärungen zum Datengeheim-
nis und zur Wahrung von
Betriebsgeheimnissen unter-
schreiben zu lassen. „Seien Sie
vorsichtig, dass Sie keine Kon-
ventionalstrafe unterschrei-
ben“, warnt AK-Datenschutz-
experte Karl Schneeberger.
Strafhöhe im Gesetz
In vorgefertigten Verträgen fin-
det sich eine Konventionalstra-
fe mit freiem Feld für einen Be-
trag. „Es ist gesetzlich geregelt,
wie Verstöße gegen Daten- bzw.
Betriebsgeheimnisse bestraft
werden“, so Schneeberger. Das
steht im Gesetz über unlau-
teren Wettbewerb. Wird aber
eine Pauschalsumme unter-
schrieben, dann gilt diese.
BB
Daten-
geheimnis
Blinken,
Piepsen, Vibrie-
ren: Das Smartphone ist
mittlerweile ein ständiger
Begleiter, die Erreichbarkeit
uneingeschränkt. Beschäf-
tigte befinden sich in einer
„Dauerrufbereitschaft“.
D
ie Grenzen zwischen
Arbeit und Freizeit ver-
schwimmen: Mehr als jeder
dritte Beschäftigte (40 Prozent)
in Österreich ist in seiner
Freizeit für seine Firma er-
reichbar. „Die aktuellen Ar-
beitsmittel wie beispielsweise
Smartphones fördern diese
Entwicklung“, erklärt AK-Ar-
beitnehmerschutzexperte Karl
Schneeberger. Eine Studie der
AK Wien aus dem Jahr 2016
beschäftigte sich bereits mit
der Problematik der dauernden
Erreichbarkeit (
siehe Grafik
).
„Bei unseren Beratungen mer-
ken wir, dass die Beschwerden
und Anfragen in diesem Be-
reich immer mehr zunehmen“,
so Schneeberger.
24/7
Niemand ist zu einer dauer-
haften Rufbereitschaft ver-
pflichtet. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer müssen nur
erreichbar sein, wenn eine Ruf-
bereitschaft vereinbart wurde –
die ist dann nach Kollektivver-
trag oder Einzelvereinbarung
zu bezahlen, sagt der Experte.
Tatsächliche Arbeitsleistungen
sind als Überstunden bzw.
Mehrarbeit abzugelten.
Freizeit ist Freizeit
Beschäftigte haben ein Recht
auf ungestörte Freizeit. Stän-
dige Erreichbarkeit verursacht
Stress, Grübeln und Nachden-
ken über die Arbeit. Daraus
resultieren Schlafschwierigkei-
ten und Schlaflosigkeit. Es gibt
einen Zusammenhang zwi-
schen ständiger Erreichbarkeit
und psychischen Belastungen.
„Leistungsfähige Arbeitneh-
mer brauchen Erholungszei-
ten. Ohne Erholung kann man
nicht produktiv sein“, betont
Schneeberger: „Es ist wichtig,
dass sich aus der Unterneh-
menskultur entwickelt, dass
Freizeit auch Freizeit ist – das
zeichnet ein gutes Unterneh-
men aus.“
JF
Immer mehr arbeiten
in der Freizeit
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