ZAK_Mai_2018_WEB_neu - page 4-5

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ZAK
KONSUMENTENSCHUTZ
Graf | AK
Dariya Angelova
Rund um den Urlaub
tau-
chen immer wieder rechtliche
Fragen auf. Welche Regeln
gelten, wenn die ganze Fir-
ma zumacht, man im Urlaub
krank wird? Ab wann besteht
Anspruch auf die 6. Urlaubs-
woche? Generell: Der Antritt
des Urlaubs muss vereinbart
werden.
Kleines
Einmaleins
des Urlaubsrechts
Steuern,
Transportkosten
und Bearbeitungsgebühren
scheinen meist nicht gleich
zu Anfang der Bestellung auf
– verursachen aber hohe Kos-
ten. Nach Erhalt immer die
Lieferpapiere kontrollieren.
E
ine Konsumentin bestellte
sich über die Shopping-
App Wish um 98 Euro Laut-
sprecher für ihr TV-Gerät. Für
den Versand wurden zehn
Euro extra ausgewiesen. Als
die Steirerin ihre Ware von
DHL zugestellt bekam, war
sie mehr als überrascht: Sie
musste zusätzlich 77,74 Euro
bei der Übernahme zahlen.
Davon waren etwa 60 Euro
Einfuhrumsatzsteuer. Bei der
Durchsicht der Papiere sah
die Konsumentin, dass die
Achtung bei Bestellungen
außerhalb der EU
Bemessungsgrundlage für die-
se Steuer mit rund 300 Euro
angegeben worden war.
Teurer Schätzwert
Birgit Auner vom AK-Konsu-
mentenschutz riet der Stei-
rerin, sich an das Zollamt zu
wenden. Dort bekam die Frau
als Auskunft, dass sich die
Bemessungsgrundlage aus
Warenwert und Transport-
kosten zusammensetzt – laut
Bestellung eigentlich 108 Euro.
Es stellte sich heraus, dass der
Versender, der seinen Sitz in
Singapur hat, keine Trans-
portkosten angegeben hatte
und diese daraufhin von DHL
geschätzt wurden. Nach Vor-
lage der Bestellung an das
Zollamt bestätigte dieses, dass
die Einfuhrumsatzsteuer neu
berechnet und der Mehrbetrag
Ein Mail genügt,
um einfach
und unkompliziert alle Rech-
nungsposten kontrollieren zu
lassen. Gerne gibt es auch
ein persönliches Gespräch.
Z
wischen Jänner und Juni
sollte im Briefkasten die
Betriebskostenabrechnung für
das Vorjahr liegen. Gern über-
prüfen AK-Expertinnen und
Experten die Abrechnung auf
realistische Inhalte und recht-
liche Rahmenbedingungen.
Ein Vergleich lohnt sich
Bei Ungereimtheiten kön-
nen die Belege von der Haus-
verwaltung angefordert und
kontrolliert werden. Sollten
Gesetzeswidrigkeiten auftau-
Die AK kontrolliert
die Betriebskostenabrechnung
an das Transportunternehmen
zurückbezahlt wird. Anschlie-
ßend erhält die Konsumentin
dann von DHL die Mehrkosten
retourniert.
Kontrolle ist gut
„Bei Einkäufen außerhalb der
EU können Mehrkosten durch
die Einfuhrumsatzsteuer ent-
stehen. Außerdem fallen Be-
arbeitungsgebühren des Trans-
porteurs an“, erklärt Konsu-
mentenschützerin Auner und
rät, immer die Lieferpapiere
zu kontrollieren und gegebe-
nenfalls beim Transporteur
und beim Zollamt Beschwerde
einzulegen.
JF
Graf | AK
chen, interveniert die AK für
die Betroffenen. Aus der Praxis
ist bekannt, dass auch Posten
aus dem Vorjahr verrechnet
werden, was nicht passieren
sollte. Und es tauchen Beträge
auf, mit denen man so nicht
gerechnet hat. Da lohnt sich
ein kurzer Gegencheck.
Heizkosten sind besonders
Ein eigener Teil der Betriebs-
kostenabrechnung sind die
Heizkosten. Zwei Spezialisten
überprüfen diesen Teil extra,
denn es gibt dort viele Fein-
heiten, die nicht über Belege
kontrollierbar sind. Wer seine
Abrechnung durchschauen
lassen will, kann ein E-Mail an
senden.
BB
Mit Chef
vereinbaren
D
er Zeitpunkt des Urlaubs-
antrittes und die Urlaubs-
dauer sind immer zwischen
Firmenleitung und Beschäftig-
ten zu vereinbaren. Dabei ist es
unerheblich, wann der Urlaub
beantragt wird, es braucht
immer die Zustimmung der
Chefin oder des Chefs. Selbst
wenn man drei Wochen vor
Urlaubsantritt noch nichts
von der Chefetage gehört hat,
ist das keine Zustimmung.
Die Arbeitnehmerin bzw. der
Arbeitnehmer kann auch nicht
einseitig in Urlaub geschickt
werden.
Bei einem Urlaubsvorgriff ha-
ben Beschäftigte keinen Urlaub
mehr aus dem laufenden Jahr,
können aber mit Zustimmung
der Unternehmensleitung den
Urlaub aus dem kommenden
Jahr vorziehen. Ratsam ist es,
den Urlaub immer schriftlich
zu vereinbaren.
JF
Betriebs-
urlaub
M
eine Firma hat im Som-
mer zwei Wochen Be-
triebsurlaub, muss ich das
akzeptieren? Diese oft gestellte
Frage beantwortet AK-Experte
Bernd Reisner mit einem Jein:
„Der Urlaub ist eine Vereinba-
rung mit demArbeitgeber. Man
muss also einen Betriebsurlaub
grundsätzlich nicht akzeptie-
ren. Vorausvereinbarungen für
künftige Jahre imDienstvertrag
sind jedoch dann zulässig,
wenn die Erholungsmöglich-
keiten des Beschäftigten nicht
beeinträchtigt und wichtige
Interessen des Betriebes be-
rücksichtigt werden.“ Zumin-
dest die Hälfte des Urlaubsan-
spruchs müsse aber für eigene
Pläne übrigbleiben. Wenn man
sich als Einziger in der Firma
während eines Betriebsurlaubs
arbeitsbereit erklärt, könnten
Betriebsklima und die Jobsicher-
heit beeinträchtigt werden.
SH
Krank
im Urlaub
E
ine Krankheit unterbricht
den Urlaub, wenn sie län-
ger als drei Tage dauert. Nach
längstens drei Krankheitstagen
muss die Firma verständigt
und beim Dienstantritt eine
ärztliche Bestätigung vorgelegt
werden. Die krankheitsbeding-
te Unterbrechung verlängert
den Urlaub nicht. Sobald der
vereinbarte Urlaub zu Ende
oder man wieder gesund ist,
muss man arbeiten gehen. Die
Tage, die man während des
Urlaubs krank war, werden am
Urlaubskonto gutgeschrieben.
Wer im Ausland erkrankt,
muss neben der ärztlichen
auch eine behördliche Bestäti-
gung vorlegen, aus der hervor-
geht, dass das ärztliche Zeug-
nis von einem zugelassenen
Arzt ausgestellt wurde. Diese
Bestätigung entfällt, wenn man
nachweislich in einem öffentli-
chen Spital behandelt wurde.
SH
6. Urlaubs-
woche
I
n letzter Zeit häufen sich im
AK-Arbeitsrecht die Fragen
zur 6. Urlaubswoche. An-
spruch darauf haben aktuell
jene Beschäftigten in Öster-
reich, die 25 Jahre oder mehr
im selben Betrieb arbeiten. In
der Praxis muss man allerdings
gar nicht wirklich 25 Jahre bei
einer Firma verbracht haben,
weil sich diverse Dienst- und
Ausbildungszeiten anrechnen
lassen. Bei Zusammentreffen
von Vordienstzeiten (max. 5
Jahre) und Schulzeiten (max.
4 Jahre) ist die Anrechnung
mit insgesamt sieben Jahren
begrenzt. Ein erfolgreich ab-
geschlossenes Hochschulstu-
dium kann mit bis zu weite-
ren fünf Jahren angerechnet
werden. Das ergibt in Summe
zwölf Jahre. Jedoch ist jede
Zusammenrechnung immer im
Einzelfall zu beurteilen.
JF
Mit der ACard der AK Steier-
mark bekommen Mitglieder
schnelle und professionelle In-
formation und Beratung – nicht
nur bei Urlaubsfragen.
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