ZAK_Mai_2018_WEB_neu - page 12-13

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JUGEND
BEZIRKE
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Über 11.300 Schülerinnen
und Schüler dürfen kommen-
den Sommer das erste Mal
arbeiten. AK-Jugendexpertin
Karin Ladenberger spricht
über die Jobsuche und er-
klärt, worauf man vor, wäh-
rend und nach dem Arbeiten
achten sollte.
A
lle Jahre wieder, immer
kurz vor den Sommer-
ferien, gibt es verzweifelte
Jugendliche, die noch keinen
Platz für den Ferienjob oder
fürs Pflichtpraktikum haben
und sich bei uns melden. Da-
rum rät AK-Bildungsexpertin
Karin Ladenberger, rechtzeitig
auf Jobsuche zu gehen. Denn
kurz vor Schulende berät,
telefoniert und schreibt sie
dann mit vielen Jugendlichen
und versucht zu helfen.
Wann sollte man mit der Su-
che beginnen?
Karin Ladenberger:
Es ist nie
zu früh, mit der Suche nach ei-
nem Sommerjob zu beginnen.
Am besten bereits im Herbst
des Jahres davor. Spätestens
im Jänner, Februar sollte je-
doch intensiv gesucht werden.
Aber auch jetzt gibt es noch
Angebote.
Worauf müssen Ferialjobbe-
rinnen und -jobber achten?
Ladenberger:
Wichtig ist, dass
sie einen Dienstzettel oder
Tipps zum Ferialjob:
So wird das Arbeiten kein Reinfall
L
ehrlinge haben Anspruch auf
30 Werktage Urlaub im Jahr.
Werktage sind alle Wochentage
ohne Sonn- und Feiertage. Die
Firmenleitung kann den Urlaub
auch mit 25 Arbeitstagen (alle
Wochentage ohne Samstage,
Sonn- und Feiertage) berechnen.
Der Urlaub ist immer zwischen
der Unternehmensführung und
dem bzw. der Jugendlichen zu
vereinbaren. Minderjährige Be-
schäftigte haben auf Verlangen
Anspruch, mindestens zwölf
Werktage Urlaub in der Zeit zwi-
schen 15. Juni und 15. September
des jeweiligen Kalenderjahres zu
konsumieren. Der Urlaub sollte
genauso wie die Arbeitszeiten
immer genau mitgeschrieben
und
Urlaubsvereinbarungen
schriftlich bestätigt werden.
Urlaubsanspruch für
Lehrlinge unter 18 Jahren
ZAK
TIPPS
Manuel Pfister
AK-Jugend
Arbeitsvertrag bekommen.
Die Rahmenbedingungen wie
Arbeitszeit, Bezahlung und
Arbeitsort werden dort gere-
gelt. Die AK-Expertinnen und
-Experten schauen sich den
Arbeitsvertrag gerne an und
gehen ihn gemeinsam mit den
Jugendlichen durch.
Worauf ist in der Arbeit zu
achten?
Ladenberger:
Am besten jeden
Tag mitschreiben, was genau
gemacht, wie gearbeitet wird
und wann es Pausen gibt. Dann
kann bei Streit die Art und
Dauer des Arbeitseinsatzes
nachgewiesen werden. Leider
ist die Leistung bzw. Bezah-
lung von Überstunden eines
der Hauptthemen bei uns in
der Beratung. Mit dieser Mit-
schrift hat man einen Beweis
in der Hand.
Was ist im Praktikumwichtig?
Ladenberger:
Viele Schülerin-
nen und Schüler glauben, dass
es in Ordnung ist, wenn sie für
ein Pflichtpraktikum nichts
bezahlt bekommen. In fast al-
len Fällen gilt aber: Wo richtig
mitgearbeitet wird, muss auch
entsprechend bezahlt werden.
Wie viel, ist allerdings sehr
unterschiedlich und in den
einzelnen Kollektivverträgen
zu finden.
Was ist im Ferialjob wichtig?
Ladenberger:
Unbedingt die
Arbeitszeiten mitschreiben
und sich nicht mit einemHun-
gerlohn abspeisen lassen. Auch
Ferialjobberinnen und -jobber
haben Rechte (und auch Pflich-
ten) und die Firmen müssen
sich an die arbeitsrechtlichen
Vorschriften halten.
BB
„Wer noch keinen Job für die Ferien
oder fürs Praktikum gefunden hat, soll
bitte auf auf
schauen. Dort gibt es eine große
Auswahl.”
Karin Ladenberger, AK-Jugend
Jahrelang
vertröstete eine
Großhandelsfirma eine ehe-
malige Mitarbeiterin wegen
ihrer Abfertigung – das Un-
ternehmen hatte nie in eine
Vorsorgekasse eingezahlt.
2013 hatte die ehemalige Pro-
duktionsmitarbeiterin einver-
nehmlich ihr Dienstverhältnis
bei der Großhandelsfirma ge-
löst. Damals versicherte ihr
ihre Arbeitgeberin, dass sie
ihre Abfertigung von der Mit-
arbeitervorsorgekasse (MVK)
erhalten werde. Nachdem sie
kein Formular über die Verfü-
gungsmöglichkeiten des Gelds
erhielt, wandte sich die Frau
AK sichert Pensionistin
5.000 Euro Abfertigung
Zur Schmerzlinderung
n a c h e i n em s c hwe re n
Sturz trank ein Obersteirer
Schnaps. Die anschließende
Fahne hätte ihn beinahe das
Krankengeld gekostet.
D
as Ende ihrer Mountain-
bike-Tour haben sich zwei
Obersteirer auch anders vorge-
stellt: Die beiden Arbeitskolle-
gen suchten sich gerade ihren
Weg durch unwegsames Gelän-
de, als der Ältere (45) der bei-
den stürzte. Schnell war klar,
dass an ein Weiterfahren nicht
zu denken ist, eine schwere
Beinverletzung zeichnete sich
ab. Sie setzten einen Notruf
ab. Während des Wartens auf
die Rettungskräfte verlor der
45-Jährige immer wieder das
Bewusstsein, die Schmerzen
waren ihm unerträglich. Da
kam sein Begleiter (39) auf die
Idee, ihm aus dem mitgeführ-
ten Flachmann Schnaps zum
Trinken zu geben – kurzfris-
tig linderte der Alkohol die
Schmerzen, doch fingen damit
auch die Probleme für den
45-Jährigen an.
Wegen Schnaps
fast Krankengeld verloren
Zu viel Schnaps
Bei der Untersuchung imKran-
kenhaus wurde eine Alkoho-
lisierung von rund zwei Pro-
mille festgestellt. „Aufgrund
dieser Tatsache weigerte sich
die GKK zunächst, demVerun-
fallten das Krankengeld in der
gesetzlichen Höhe zu bezah-
len. Wobei der Krankenstand
aufgrund mehrerer kompli-
zierter Operationen mehrere
Monate lang andauerte“, schil-
dert AK-Expertin Tanja Allmer.
Mit Hilfe der AK-Außenstellen
Liezen und Leoben konnte der
Mountainbiker imGerichtsver-
fahren beweisen, dass er zum
Zeitpunkt des Sturzes nicht
alkoholisiert war, weshalb die
GKK letztendlich 12.500 Euro
Krankengeld bezahlte.
Nüchtern bleiben
Trotz des positiven Ausgangs
dieses Falls weist Allmer drauf
hin, was es bedeuten kann,
sich oder andere im alkoholi-
sierten Zustand zu verletzen:
Dramatische finanzielle Ein-
bußen, Regresszahlungen an
den Sozialversicherungsträ-
ger, Regresszahlungen an die
nochmals an ihre Ex-Firma.
Abermals wurde ihr zugesagt,
dass sie ihre Abfertigung von
der MVK nach ihrem Pensi-
onsantritt erhalte. Aufgrund
dieser Versicherung ließ die
Obersteirerin die Angelegen-
heit auf sich beruhen.
Hinhalte-Taktik
Vergangenen Sommer trat die
60-Jährige schließlich ihre Pen-
sion an und kontaktierte ihre
ehemalige Firma. Diese teilte
ihr mit, dass sie rund zwei
Monate nach Pensionsantritt
ihre Abfertigung bekomme. Bei
Haftpflichtversicherung bis
hin zu existenzbedrohenden
Folgen wie die Versagung von
Krankengeld, was vielfach den
Bezug der bedarfsorientierten
Mindestsicherung erforderlich
macht.
JF
einer neuerlichen Nachfrage
erhielt sie die Kontaktdaten
der Mitarbeitervorsorgekasse.
Als sie dort nachfragte, blieb
sie erstaunt zurück: Für sie
seien keine MVK-Beiträge ein-
gezahlt worden. Und auch die
AK-Außenstelle Murtal erhielt
von der Gebietskrankenkasse
dieselbe Auskunft.
„Wir haben dann bei der ehe-
maligen Arbeitgeberin interve-
niert“, schildert der Murtaler
Arbeitsrechtsexperte Richard
Šilhavý: „Sie erkannte den
Anspruch auf Abfertigung an
und zahlte aufgrund unserer
Intervention die ausstehenden
rund 5.000 Euro.“
JF
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