ZAK_Mai_2018_WEB_neu - page 2-3

ZAK
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ZAK
AB IN DEN URLAUB
AB IN DEN URLAUB
ZAK
nhalt
Alle Infos für einen
entspannten Urlaub
2–4
Die AK kontrolliert die
Betriebskostenabrechnung 5
Rechenfehler kostete
Vater 3.600 Euro
6
Teilzeitarbeit fördert
Altersarmut bei Frauen 7
Betriebsreportage:
A&R Carton Graz
8/9
Wenn in der Schule „echte”
Arbeit geleistet wird
10
Die Vermessung
der Kindheit
11
So wird der Ferialjob
kein Reinfall
12
Wegen Schnaps fast
Krankengeld verloren 13
Entlassung nicht rechtens:
100.000 Euro erkämpft
14
Schmutzige Praktik
in Reinigungsfirma
15
Erfolgreiche Dialogoffensive
von AK und ÖGB
16–19
Immer mehr arbeiten
in der Freizeit
20
Familienbonus wirkt nicht
gegen Armut
21
AK fordert Bodenfonds
für leistbares Wohnen 22
Ernährungstipps: Wie viel
Zucker darf’s sein?
23
Allerlei: Leseecke, Willi Tell
und Haderers MOFF
24
Zeitreise: Die Pension
im Rückblick
25
Blitzlichter aus der
AK Steiermark
26/27
Zeit
und
Neues Pauschalreisegesetz
sichert Urlauber besser ab
Einer EU-Vorgabe
folgend
gelten ab 1. Juli 2018 neue
Regeln für Pauschalreisen.
Die Novelle soll Reisende
besser schützen, wenn etwas
schief- oder der Reiseveran-
stalter gar pleitegeht.
E
ine „klassische“ Pauschal-
reise besteht bislang aus
der Kombination zweier tou-
ristischer Hauptleistungen
wie Personenbeförderung (z. B.
Flug), Unterbringung (z. B.
Hotel) oder einer anderen
Dienstleistung (z. B. Eintritts-
karte). Der Reiseveranstalter
ist für die Erbringung der
Leistung verantwortlich. Wird
die Airline insolvent, muss der
Reiseveranstalter für Ersatz
sorgen. Zudem muss er über
eine Insolvenzversicherung
dafür sorgen, dass Reisende
nicht vom Hotel abgewiesen
werden, sollte das Reiseun-
ternehmen seine Rechnung
gegenüber dem Hotelier nicht
beglichen haben.
Pauschalreise abgesichert
Bei Einzelleistungen, die bei
verschiedenen Reiseanbietern
gebucht werden, sieht die
Sachlage anders aus: „Dem
Hotelier, bei dem ich direkt
gebucht habe, ist es egal, ob
die Fluglinie Fly Niki insol-
vent ist und ich keinen Flug
habe, um rechtzeitig zu er-
scheinen. Er wird mir ab dem
gebuchten Datum das Zimmer
verrechnen oder eine Stor-
nogebühr verlangen“, erklärt
AK-Konsumentenschützer
Herbert Erhart: „Konsumenten,
die eine Pauschalreise buchen,
sind rechtlich bessergestellt
als jene, die eine Einzelleistung
direkt mit dem Hotel oder der
Fluglinie buchen.“ Bis jetzt.
Mehr „Bausteine“
Ab Juli werden durch das neue
Pauschalreisegesetz (PRG)
mehr Einzelleistungen (z. B.
Mietwagen) als „Pauschalreise-
Bausteine“ angesehen. „Damit
gelten Reisekombinationen
wie Mietwagen und Flug als
Pauschalreise“, weiß der Ex-
perte: „Konsumenten, die ein
Zimmer mit Zusatzleistungen
wie etwa geführten Wande-
rungen, Skiliftkarten, Theater-
tickets oder Wellnessbehand-
lungen buchen, sind künftig
besser abgesichert.“
Umfassende Infos
Das führt nun dazu, dass auch
Hotels und Fluglinien als Pau-
schalreiseveranstalter gesehen
werden können. So bieten
immer mehr Airlines über
ihre Websites nach der Flug-
buchung an, einen Mietwagen
direkt („Click trough“) zu
buchen. Das neue PRG legt
klar fest, dass in diesen Fällen
eine Pauschalreise vorliegt:
Die Fluglinie muss sowohl für
den Flug als auch für die Über-
nachtung oder den Mietwagen
eine Ausfallversicherung aus-
stellen.
Die neue Rechtslage verlangt
von den Anbietern zudem auch
wesentlich umfangreichere
vorvertragliche Informationen
gegenüber den Kundinnen und
Kunden. Den Reisenden muss
bis hin zu Rücktrittsrechten
alles Relevante aufgelistet
werden.
Achtung bei Änderungen
Der Reiseveranstalter hat hin-
gegen künftig mehr Spielraum
bei Leistungsänderungen vor
Reiseantritt wie Reiseroute
oder Flugzeiten. „Widerspricht
der Reisende den Änderungen
nicht ausdrücklich, gilt dies als
stillschweigende Zustimmung
– und die Reise muss trotz und
mit Änderung angetreten wer-
den“, so Erhart.
JF
Verpatzter Urlaub durch
Schmuddel-Hotel
Urlauber
wurden nicht im
gebuchten Hotel unterge-
bracht, in der neuen Bleibe
ließ der Standard mehr als
zu wünschen übrig. Sie beka-
men ein knappes Viertel der
Reisekosten zurück.
A
nders als erwartet gestal-
tete sich für ein obersteiri-
sches Pärchen der langersehnte
Urlaub. Die beiden Brucker
hatten eine Pauschalreise um
1.298 Euro nach Santorin
gebucht. Bei der Ankunft am
griechischen Flughafen um
1 Uhr nachts wurde den bei-
den ein Kuvert in die Hand
gedrückt. In der Mitteilung
stand, dass sie in einem ande-
ren, aber gleichwertigen Hotel
gleich neben ihrem ursprüng-
lich gebuchten untergebracht
werden.
3. Reihe statt Meerblick
Die neue Unterkunft entsprach
dann leider absolut nicht dem-
selben Standard. Anstatt des
gebuchten Doppelbettes fan-
den die beiden Brucker zwei
zusammengeschobene Ein-
zelbetten mit durchgelegener
Federkernmatratze vor. Dusch-
ten sie, setzten sie jedes Mal
das Bad unter Wasser, da der
Duschvorhang unzureichend
war. Das WC war desolat und
die Handtücher nicht sau-
ber. Generell war das Zim-
mer abgewohnt, schmuddelig
und nicht mit dem gebuchten
Hotelzimmer vergleichbar.
Hinzu kommt noch, dass das
Wunschhotel direkt an der
Strandpromenade liegt, die
alternative Bleibe sich aber am
unteren Ende des Ortes in der
dritten Reihe vom Strand weg
befindet.
Entgangene Urlaubsfreude
Die beiden enttäuschten Urlau-
ber dokumentierten die Män-
gel mit Fotos und meldeten
diese sowohl der Hotelmana-
gerin als auch der Reiselei-
terin vor Ort und dem Rei-
severanstalter – jedoch ohne
Erfolg. Schließlich wandten
sie sich an die AK-Außenstelle
Bruck/Mur. „Die oben ange-
führten Mängel rechtfertigen
eine Reisepreisminderung
von zumindest 20 Prozent
des Gesamtreisepreises“, so
AK-Konsumentenschützerin
Eva Pfneissl. Die Expertin
intervenierte, der Reiseveran-
stalter kamder Forderung nach
und retournierte den beiden
insgesamt 300 Euro. Pfneissl:
„Die beiden Konsumenten ha-
ben alles richtiggemacht. Die
Mängel gehören immer gleich
vor Ort beanstandet und etwa
durch Fotos, Videos und/oder
Zeugen dokumentiert.“
JF
W
er online eine Reise
bucht, sollte achtsam
sein, denn bei Reisebuchun-
gen im Internet gibt es kein
Rücktrittsrecht. Lassen Sie
sich nicht von Lockangeboten
blenden und lesen Sie das
Kleingedruckte – oft gibt es
versteckte Kosten. Zudem soll-
ten Sie jeden Buchungsschritt
mit einem Screenshot doku-
mentieren, damit es bei Prob-
lemen einen Beweis gibt. Ein
gültiger Vertrag kommt bereits
mit drücken der Buttons „kos-
tenpflichtig buchen“, „kosten-
pflichtig bestellen“ oder „kos-
tenpflichtig kaufen“ zustande
und nicht erst mit Eingabe der
Kreditkartennummer. Achtung
auch bei Computerabstürzen
im Buchungsvorgang. Lieber
warten, ob einBestätigungsmail
kommt, anstatt gleich noch-
mal zu buchen und eine Dop-
pelbuchung zu riskieren.
BB
Onlinebuchungen
W
er einen Flug antreten
will, sollte rechtzeitig
am Flughafen sein – auch
dann, wenn man schon vorab
denWeb-Check-in erledigt hat.
Einerseits sind die Wartezeiten
an den Sicherheitskontrollen
zu beachten und andererseits,
sofern man mit Koffer reist,
dass man diesen noch aufgeben
muss. Einige Fluglinien bieten
den Bagage-Drop-off ebenfalls
per Automat an. Sollte es dabei
zu einem technischen Problem
kommen, kann die bzw. der
Reisende rasch unter Zeitdruck
geraten.
Es ist daher ratsam, sich vor
der Reise die von den Flugli-
nien im Internet abrufbaren
Check-in-Annahmeschlusszei-
ten und Gepäckaufgabefristen
anzusehen. Diese Zeiten kön-
nen je nach Flughafen und Ti-
cketkategorie unterschiedlich
ausfallen.
JF
Rechtzeitig am Flughafen
AK hilft
für Urlaub
Erholung
„Konsumenten, die ein Zimmer mit
Zusatzleistungen buchen, sind künftig
besser abgesichert.”
Herbert Erhart,
AK-Konsumentenschutz
R
und 870 Anfragen zu Pro-
blemen bei Flugreisen
gab es 2017 allein in der AK
Steiermark. Wenn auch Sie
auf einen Flug warten mussten
oder dieser sogar ausgefallen
ist, melden Sie sich bei uns.
Wir beraten Sie und helfen Ih-
nen bei der Durchsetzung Ihrer
Ansprüche. Unser Service ist
kostenlos – die Anfrage einfach
online auszufüllen.
BB
Tipps und
entspannt
Infos, wie eine Reise
beginnt und endet
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