ZAK_Juli_2018_Werner_Ansicht_neu - page 12-13

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KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Auch diesen Sommer
er-
halten Konsumentinnen und
Konsumenten wieder ver-
meintliche Strafzettel aus
Italien, Ungarn, Kroatien oder
Slowenien. Doch nicht jede
Zahlungsaufforderung ist
gerechtfertigt.
I
n praktisch allen Ländern
ist für Parken im Zentrum
zu zahlen. Die Parkflächen
sind üblicherweise an private
Unternehmen vergeben, die
die Flächen kontrollieren. „Es
ist wichtig, den Parkschein
sichtbar im Pkw anzubringen“,
betont Bettina Schrittwieser,
Leiterin des AK-Konsumen-
tenschutzes: „Zudem sollte
der Parkschein samt Auto und
Laut OGH-Urteil
hat die
Bank die Kredite neu abzu-
rechnen.
N
ach wie vor können sich
Betroffene, die Verbrau-
cherkredite mit einer Kredit-
restschuldversicherung zwi-
schen 11. Juni 2010 und 27.
Juli 2014 abgeschlossen haben,
bei der AK melden, damit die
Bank ihre Kredite neu abrech-
net. 2018 konnten die Konsu-
mentenschützer Betroffenen
bereits 36.000 Euro ersparen.
„Wir haben derzeit 30 Akten,
zwölf Fälle sind bereits abge-
schlossen“, so AK-Expertin
Bettina Schrittwieser.
Santander verwendete eine ge-
setzeswidrige Klausel, die die
Kreditversicherung nicht in
den effektiven Jahreszinssatz
eingerechnet hatte.
JF
36.000 Euro
für Santander-
Kunden
Eine Hausverwaltung
ver-
wendete einen nicht präzisen
Wertsicherungsrechner – ein
falsches Ergebnis war die
Folge. Die AK konnte die
verfrühte Mietzinserhöhung
rückgängig machen.
W
egen Unstimmigkeiten
bei der Berechnung ih-
rer Mietzinserhöhung kam
eine Grazerin im April zur
AK. Ihr Mietzins war von 560
Euro auf 588 Euro angehoben
worden. Laut Unterlagen hat-
te die Hausverwaltung das
Überschreiten des 5-Prozent-
Schwellenwerts im Rahmen
der Wertsicherung mit Dezem-
ber errechnet. Mit dem AK-In-
dexrechner konnte festgestellt
werden, dass der 5-Prozent-
AK-Indexrechner
verhalf Mieterin zu Gutschrift
S
eit Juni 2018 gibt es ein neues
Gesetz, mit dem die Haftun-
gen bei Verlust der Kreditkarte
zugunsten der Konsumentin-
nen und Konsumenten verbes-
sert wurden. Gesunken auf 50
Euro ist der Haftungsrahmen bei
leichter Fahrlässigkeit. Leichte
Fahrlässigkeit bedeutet, dass es
jemand anderem auch passie-
ren könnte. Bei einer Kreditkarte,
bei der man sich mit Unterschrift
ausweisen muss, ist die Haftung
weggefallen, da die Unterschrift
nicht mehr Authentifizierungs-
merkmal und der Verlust somit
nicht mehr grob fahrlässig ist. Bei
Verlust sofort bei der Bank anru­
fen und die Karte sperren lassen,
danach zur Polizei gehen und
Anzeige erstatten. Und: Der Code
gehört nicht ins Geldtascherl.
Sandra Battisti
AK-Konsumentenschutz
Was, wenn ich die Kreditkarte
im Urlaub verliere?
ZAK
TIPPS
Nicht nur am Arbeitsplatz
führt sexuelle Belästigung zu
Konsequenzen – auch beim
Zugang zu Wohnraum.
E
ine 36-jährige Grazerin
wurde von ihrem Vermie-
ter (68) gerichtlich gekündigt,
da sie angeblich ein „rück-
sichtsloses, anstößiges und
ungehöriges Verhalten an den
Tag lege“. Mit dieser Kündi-
gung kam die Frau zu AK-
Konsumentenschützer Karl
Raith: „Wenn jemand so ein
Verhalten gesetzt hatte, dann
war es der Vermieter. Er bom-
bardierte die Frau mit SMS,
deren Inhalt als sexuelle Beläs-
tigung einzustufen waren.“ Da
die Frau auf die Avancen des
Vermieters aber nicht reagierte,
Mieterin mit SMS
sexuell belästigt
Trotz einer Domaine,
die
auf .de oder .at endet, befin-
det sich der Sitz vieler Firmen
tatsächlich außerhalb der EU,
oft in China. Bei Onlinebestel-
lungen können dadurch hohe
Zusatzkosten entstehen.
E
ine Südoststeirerin bestell-
te für sich und ihre Freun-
dinnen Brautjungfernkleider
– online. Die Adresse endete
auf „.de“, ein Kontakt war im
kärntnerischen Villach ange-
geben. Als die 600 Euro teure
Ware dann geliefert wurde, gab
es eine böse Überraschung: Es
waren Zollgebühren in Höhe
von 298 Euro zu begleichen.
Die Recherche von AK-Konsu-
„.de“ heißt nicht
immer Deutschland
auch die Straße fotografiert
werden.“
Reisende, die eine Zahlungs-
aufforderung bekommen, weil
sie zu lange parkten oder kei-
nen Parkschein lösten, und
gleich vor Ort zahlten, rät
Schrittwieser, „alle Belege un-
bedingt aufzuheben“.
Fiese Abzocke
Denn auffällig ist, dass jedes
Jahr wieder vor Beginn der
Haupturlaubszeit Zahlungs-
aufforderungen bei Konsu-
mentinnen und Konsumenten
einlangen. „Die Betroffenen
bekommen von Anwälten oder
Notaren mit Sitz irgendwo in
der EU Schreiben zugeschickt.
Darin steht, dass man an dem
und dem Tag ohne Parkschein
in dieser und jener Straße
gestanden wäre. Der Straf-
betrag macht meist mehrere
Hundert Euro aus“, schildert
die Expertin. Dabei seien viele
dieser Zahlungsaufforderun-
gen erfunden. Ein Großteil der
Forderungen ist zwischen drei
und fünf Jahre alt. „Etliche
Konsumenten erklären uns
plausibel, dass sie an dem Tag
nicht dort waren oder sehr
wohl schon vor Ort gezahlt
haben.“ Auf dem Schreiben
beigelegten Fotos sieht man
lediglich das Kennzeichen
des Fahrzeuges, nicht aber die
Straße, in der falsch geparkt
worden sein soll. „Das kann
also irgendwo aufgenommen
worden sein.“ Gedroht wird
mit sofortiger Exekution ohne
Gerichtsverfahren oder damit,
dass der Pkw bei Wiedereinreise
ins Land beschlagnahmt wird.
„Tatsächlich ist es so, dass
wir von niemandem, der nicht
gezahlt hat, wissen, dass ir-
gendwas passiert wäre“, sagt
Schrittwieser und rät: „Wer
nachweisen kann, dass er
gezahlt hat, braucht auf den
zugesandten Strafzettel nicht
zu reagieren.“
JF
bekam sie ohne Vorwarnung
die Mietvertragskündigung.
„Sexuelle Belästigung ist auch
außerhalb der Arbeitswelt
relevant“, stellt Raith klar.
Nach demGleichbehandlungs-
gesetz ist sexuelle Belästi-
gung im Zusammenhang mit
dem Verkauf von Gütern und
Dienstleistungen ebenso ver-
boten wie beim Zugang zu
Wohnraum, das heißt auch bei
Mietverhältnissen. Ansprü-
che daraus können drei Jahre
geltend gemacht werden, je
nach Schwere der Belästigung
gibt es auch Schadenersatz.
Die Grazerin einigte sich mit
ihrem Vermieter auf 1.000
Euro Schadenersatz und eine
einvernehmliche Beendigung
des Mietvertrages.
JF
Sprung richtigerweise aber erst
im März eingetreten war. „Die
Hausverwaltung verwendete
offenbar einen Indexrechner,
der sämtliche Werte kaufmän-
nisch auf eine Kommastelle
rundet“, erklärt AK-Konsu-
mentenschützer Karl Raith:
„Im Dezember hatten wir beim
Verbraucherpreisindex (VPI)
nur eine Steigerung von 4,96
Prozent. Durch die kaufmänni-
sche Rundung kamen 5 Prozent
heraus. Das ist tatsächlich ein
falsches Ergebnis.“
Präzise gerechnet
Mit dem AK-Rechner „Wert-
sicherung Indexberechnung“
(
)
kann so ein Rundungsfehler
nicht passieren, „der Rechner
ist sehr präzise“, betont Raith.
Die Mieterin bekam für die
drei Monate (Dezember bis
März) eine Gutschrift von der
Hausverwaltung.
JF
Mietzinse unterliegen meist
einer Wertsicherung und wer-
den somit erfahrungsgemäß
immer höher. Zur Anpassung
des ursprünglichen Mietzinses
kommt es aber nicht automa-
tisch. Voraussetzung dafür ist
fast immer eine vertragliche
Wertsicherungsklausel.
Die-
se knüpft in aller Regel an den
Verbraucherpreisindex an. Oft
sehen diese Klauseln vor, dass
Schwankungen des VPI außer
Betracht bleiben, solange nicht
ein gewisser Schwellenwert er-
reicht bzw. überschritten wird.
ZAK
nfo
mentenschützerin Birgit Auner
ergab: „Die Internetseite ist
trotz der Endung auf .de auf
eine Person in Suzhou/China
angemeldet. Im Impressum
findet sich eine Adresse in
den USA.“
Aufgrund der damaligen Auf-
machung des Impressums mit
einem Ansprechpartner in
Villach erreichte Auner für die
Damenrunde eine Rückzahlung
der Zollkosten: „Konsumenten
sollten sich nicht von der Do-
main täuschen lassen, diese
sagt nichts über den Sitz des
Unternehmens aus. Immer
das Impressum und die AGB
kontrollieren.“ Eine gute Orien-
tierung bietet
JF
©undrey - stock.adobe.com
Strafzettel:
Fiese
Grüße aus dem Ausland
Buchsteiner | AK
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Miriam Raneburger
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11 14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
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