KONSUMENT
D
erzeit häufen sich Be-
schwerden von SteirerIn-
nen über aggressive Werbean-
rufe, bei denen eine sogenann-
te „Holidaycard“ angepriesen
wird. Damit könne man in
vielen Hotels kostenlos über-
nachten und müsse dort nur
die Verpflegung zahlen. Zeigt
sich ein Konsument inter-
essiert, wird sogleich nach
Kontodaten gefragt. Spätestens
hier sollten die Alarmglocken
schrillen. Wer lediglich der
Zusendung von Infomaterial
zustimmt, bekommt die be-
sagte Holidaycard prompt per
Post – allerdings gleich mit
Rechnung über 52 Euro und
einem Zahlschein.
Über weitere Telefonanrufe
und Mahnbriefe werde au-
ßerdem versucht, der Zah-
lungsaufforderung Nachdruck
zu verleihen, obwohl einige
Betroffene angeben, gar kei-
nen kostenpflichtigen Vertrag
abgeschlossen zu haben.
Seit Inkrafttreten des neuen
Fern- und Auswärtsgeschäfte-
Gesetzes (FAGG) am 13. Juni
2014 münden telefonisch ge-
schlossene Vereinbarungen
nicht mehr automatisch in
Durch aggressive
und fragwürdige Praktiken versuchen
Telefonkeiler der Firma „Holidaydreams“, die Vergünsti-
gungskarte „Holidaycard“ zu verkaufen.
Telefonkeiler
mit
Gutscheinkarten
einen neuen Vertrag, erklärt
AK-Experte Mag. Rainer See-
wann.
Schriftliche Annahme nötig
Für einen gültigen Vertrag
muss dem Verbraucher eine
Bestätigung seines Vertrags-
anbots vorliegen, sodannmuss
der Konsument dem Unter-
nehmer eine schriftliche Er-
klärung über die Annahme
dieses Anbots übermitteln.
„Ohne diese schrif tlichen
Erklärungen auf einem dau-
erhaften Datenträger gibt es
keinen gültigen Vertrag.“ Tat-
sächlich hat der Unternehmer
keinen Entgeltanspruch, wenn
er einfach eine Leistung ohne
Vertragsgrundlage erbringt.
Der AK-Konsumentenschutz
rät, sich nicht durch mehrfa-
che Mahnungen oder Ankün-
digung von der Einschaltung
eines Inkassobüros verunsi-
chern zu lassen. Generell ist
besondere Vorsicht angesagt,
wenn telefonisch angeblich
tolle Angebote oder „Schnäpp-
chen“ angeboten werden und
zugleich nach persönlichen
Daten oder sogar Bankverbin-
dungen gefragt wird.
Thunfisch:
bessere
Kennzeichnung nötig
T
hunfisch ist nicht gleich
Thunfisch. Das zeigt eine
Untersuchung des VKI imAuf-
trag der Arbeiterkammer Stei-
ermark. Neben der fehlenden
gesetzlichen Kennzeichnung
von Fanggebiet und -methode
gibt es Preisunterschiede von
bis zu 400 Prozent.
Fischers Fritze fischt lange
nicht alleine. 2012 wurden
weltweit 158 Millionen Ton-
nen Fisch gefangen. AK Steier-
mark und der VKI haben sich
dem Thunfisch gewidmet und
58 in Österreich angebotene
Produkte untersucht.
Überraschend ist, dass ein
so alltägliches Produkt für
KonsumentInnen schwer zu
bewerten ist. Durch die ver-
schiedenen Packungsgrößen
ist es schwierig, einen ver-
gleichbaren Preis zu eruieren,
der pro 100 g Abtropfgewicht
zwischen 0,92 und 4,61 Euro
Omega-3-Fettsäuren
eher in Lachs, Mak-
rele und Hering
Schlechte Kenn-
zeichnung
liegt. Das ist ein Preisunter-
schied von 400 Prozent. Dazu
ein Tipp aus der AK-Markt-
forschung: „Befindet sich der
Fisch in einer Aufgussflüssig-
keit, bezieht sich der Grund-
preis auf das Abtropfgewicht,
bei Thunfisch in Öl auf die
Gesamtfüllmenge inklusive
Öl“, sagt Mag. Susanne Bauer.
Auch die Kennzeichnung
f ür nachha lt ig gef ischten
Thunfisch wurde geprüf t.
Von WWF und Greenpeace
gibt es Orientierungshilfen.
Bauer: „Wir fordern hier aber
eine verpflichtende, verbrau-
cherfreundliche Kennzeich-
nung, damit die Verbraucher
Produkte aus nachhaltiger
Fischerei sofort erkennen.“
24 Verpackungen tragen der-
zeit das MSC-Logo, das den
Schutz der Fischbestände und
nachhaltige Fangmethoden
garantiert.
Lockruf der Callcenter: Ohne schriftliche Annahme haben aber telefo-
nisch geschlossene Verträge keine Gültigkeit.
(lenets tan – Fotolia)
ZAK
13