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STEUERREFORM 2016
Nach langen politischen Verhandlungen
wurden kürzlich die Begutachtungsentwürfe zur
Steuerreform 2015/16 versandt. Die Begutachtungsentwürfe enthalten eine Reihe überra-
schender Detailregelungen, über die wir Sie hier informieren.
N
eben dem eigentlichen
Steuerreformgesetz wur-
den Entwürfe für umfangrei-
che Änderungen in Zusam-
menhang mit dem Bankge-
heimnis, Änderungen bei der
Sozialversicherung und ein
sogenanntes Sozialbetrugs-
bekämpfungsgesetz versandt.
Von den geplanten Entlastun-
gen von rund 5,2 Milliarden
Euro entfallen ca. 4,9 Milliar-
den auf die Tarifreform und
die Erstattung von Sozialver-
sicherungsbeiträgen, ca. 100
Millionen auf Begünstigungen
für Familien.
Das Entlastungsvolumen soll
durch Maßnahmen gegen den
Steuerbetrug (ca. 1,9 Milliar-
den Euro), Einsparungen im
Verwaltungsbereich (rund
1,1 Milliarden), Streichung
von Ausnahmen im Steuer-
recht (rund 900 Millionen)
und der Rest durch Erhöhung
vermögensbezogener Steuern,
Solidarbeiträge von Besserver-
dienenden und letztlich durch
Ankurbelung der Wirtschaft
finanziert werden.
Das neue Tarifmodell
Das Kernstück der Steuerre-
form ist ein neues Tarifmodell
mit nunmehr sieben Steuerstu-
fen statt bisher vier. Einkom-
men bis 11.000 Euro bleiben
unverändert steuerfrei, 50 %
Einkommensteuer zahlt man
künftig erst ab einem steuer-
pflichtigen Einkommen von
90.000 Euro (bisher 60.000).
Ab einem Einkommen von 1
Million Euro soll der Steu-
ersatz auf 55 % angehoben
werden (die Erhöhung des
Höchststeuersatzes auf 55%
ist auf 5 Jahre befristet).
Alle Details
zur
neuen Lohnsteuer
ZAK
nhalt
Syda Productions- Fotolia
Konkurrenzklauseln mit
hohen Strafen verbunden4
Rückerstattung von Ausbil-
dungskosten
5
Zwei Drittel der Oberstu-
fenschüler jobben 6
Ganztägige Schulformen
werden ausgebaut 7
AK setzt dem Land Ziele
für das Jahr 2020 9
Ernährungstipps
10
Saftige Honorare für Kre-
ditberatung 11
Wenn der Pauschalurlaub
Mängel aufweist 12/13
Einstieg in Strukturvertrieb
mit Kosten 13
VKI-Test: LED-Lampen 14
Menschenrechtsplattform
für Jugendliche 15
Elternteilzeit rechtzeitig
bekannt geben 16
ExpertInnentipps
und Leserforum 18
Satire/Willi Tell
19
Zeitensprung: Die Juden in
Graz 20/21
Blitzlichter
22/23
Das letzte Wort
& Haderers Cartoon 24
Neben der Tarifreform gibt es
weitere Änderungen:
Erhöhung der Absetzbeträ-
ge für Arbeitnehmer von der-
zeit 345 um 55 auf 400 Euro.
Erhöhung des Kinderfrei-
betrages von 220 auf 440 Euro
pro Kind. Wird der Kinderfrei-
betrag von beiden Elternteilen
in Anspruch genommen, be-
trägt er künftig 300 Euro pro
Person. Für ein Kind, für das
Alimente bezahlt wird, steht
beiden Elternteilen künftig
ein Kinderfreibetrag von 300
Euro zu.
Die Negativsteuer für Klein-
verdiener, die gar keine Lohn-
steuer zahlen, wird von bisher
110 auf bis zu 400 Euro erhöht.
Sie ist mit 50 % der Sozialver-
sicherungsbeiträge begrenzt
(bisher 10 %). Mit der Veran-
lagung 2015 wird der Betrag
bereits von 110 auf 220 Euro
erhöht.
Für geringverdienende
Pendler wird es eine SV-Er-
stattung bis zu 500 Euro geben,
wobei der Pendlerzuschlag
sowie der -ausgleichsbetrag
entfallen. Mit der Veranlagung
2015 wird der Betrag bereits
von 400 auf 450 Euro erhöht.
Bei niedrigen Pensionen
gibt es künftig ebenfalls eine
Gutschrift aus der Negativ-
steuer von bis zu 110 Euro.
Automat ischer Steuer-
ausgleich: Künftig wird die
Negativsteuer bzw. Steuergut-
schrift den betroffenen Arbeit-
nehmern und Pensionisten
automatisch ausgezahlt. Sie
müssen es also nicht extra
beantragen.
Änderungen bei Befreiungen
Zuwendungen des Arbeit-
gebers für das Begräbnis eines
Dienstnehmers, dessen Ehe-
partner oder Kinder werden
steuerfrei gestellt.
Die Gewährung von Ra-
batten an Mitarbeiter hat bei
Lohnsteuerprüfungen häu-
fig zu Problemen geführt.
Künftig sollen derartige Mit-
Für Kleinverdienerinnen wie teilzeitbeschäftigte Kassierinnen im Super-
markt wird die Negativsteuer auf 400 Euro erhöht. (
industrieblick – Fotolia)
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