ZAK_Juli 2015_ES_screen - page 5

RECHT
A
usbildungskosten-Rück-
ersatzklauseln verpflich-
ten ArbeitnehmerInnen, die
Kosten für Ausbildungen zu-
rückzuzahlen, wenn diese
vom Arbeitgeber bezahlt wur-
den. Solche Rückersatzklau-
seln treten in Kraft, wenn das
Unternehmen verlassen wird.
Bindungsdauer 5 bis 8 Jahre
Allerdings kann der Arbeit-
geber nur dann die Rücker-
stattung in einem bestimmten
Zeitraum verlangen, wenn das
zuvor schriftlich vereinbart
wurde. Das Gesetz erlaubt eine
Bindung bis zu fünf Jahren, in
besonderen Fällen bis zu acht
Jahren. Neben der Bindungs-
dauer muss auch vereinbart
werden, dass sich der Rück-
zahlungsbetrag mit der Zeit
verringert.
In einem OGH-Urteil wurde
kürzlich entschieden, dass Ar-
beitgeber Ausbildungskosten
nicht zurückverlangen dürfen,
wenn eine Arbeitnehmerin
OGH: Besonderes
Auflösungsrecht für Mütter
wegen Mutterschaft austritt.
Eine Angestellte hatte eine
aus 12 Modulen bestehende
Fachausbildung während ih-
rer Beschäftigung absolviert,
das letzte Modul und die
Abschlussarbeit aber nicht
mehr geschafft. Nach dem
Gesetzeswortlaut ist ein Aus-
bildungskostenrückersatz im
Fall des begründeten vorzeiti-
gen Austritts ausgeschlossen.
Gesetzeslücke Mutterschaft
Ein Mutterschaftsaustritt sei
aber kein vorzeitiger Austritt
im Sinne der arbeitsrecht-
lichen Terminologie. Hier
bestehe eine echte Gesetzeslü-
cke. Austrittrechte in sonder-
gesetzlichen Bestimmungen,
wie z. B. im Mutterschutzge-
setz, hat der Gesetzgeber ein-
fach nicht bedacht. Ansonsten
hätte er ihn wegen dieser
Ähnlichkeit mit ausdrücklich
geregelten Ausschlussgrün-
den auch in die Liste aufge-
nommen. Diese Lücke muss
Die Rückerstattung von
Ausbildungskosten
ist
immer wieder ein Zankapfel:
Besonders heikel, wenn die
Ausbildung vor dem Dienst-
verhältnis erfolgte oder eine
Arbeitnehmerin wegen Mut-
terschaft vorzeitig aus dem
Arbeitsverhältnis austritt.
daher im Wege der Analogie
geschlossen werden, erklärt
das Höchstgericht.
Ausbildung vor dem Job
Recht verfahren war die Situ-
ation eines Steirers, der 2013
eine vom AMS geförder te
Ausbildung zum Fahrlehrer
in einer Fahrschule absolviert
hatte, bevor er im Juli des
Vorjahres eingestellt wurde.
Nach einem halben Jahr wur-
de der Mann gekündigt, die
Kosten für seine Ausbildung
hatte die Fahrschule schon
während seiner Anstellung
vom Gehalt abgezogen. „Der
Knackpunkt des Falles war,
dass die Ausbildung ein Jahr
vor dem Dienstverhä ltnis
lag“, führt AK-Experte Mag.
Gerd Baumgartner aus, der
für den Steirer 2.500 Euro von
den vorabgezogenen Ausbil-
dungskosten einklagte. Ein
Vergleichsangebot von 2.000
Euro wurde schließlich von
der Fahrschule bezahlt.
R. W.
Rückersatzklausel
Bindung gemäß Gesetz bis
zu fünf Jahren, in besonderen
Fällen bis zu acht Jahren; in der
Regel lassen die Arbeits- und
Sozialgerichte jedoch nur 3
Jahre Bindung zu.
der Rückzahlungsbetrag
verringert sich mit der Zeit.
Nur bei einer Arbeitnehmer-
kündigung, einer berechtigten
Entlassung oder bei einem un-
berechtigten vorzeitigen Aus-
tritt ist eine Forderung nach
Rückersatz der Ausbildungs-
kosten möglich.
Beachten Sie auch, dass bei
einvernehmlicher Auflösung
des Arbeitsverhältnisses Aus-
bildungskosten grundsätzlich
geltend gemacht werden kön-
nen, wenn dies nicht ausge-
schlossen und schriftlich fest-
gehalten wurde.
ZAK
nfo
ZAK
5
Klares Signal: Bei Austritt we-
gen Mutterschaft darf laut OGH
der Arbeitgeber keine Ausbil-
dungskosten zurückverlangen.
(BillionPhotos/Fotolia)
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