ZAK_Juli 2015_ES_screen - page 3

STEUERREFORM
KLIPP & KLAR
Josef Pesserl
AK-Präsident
ZUKUNFT
arbeiterrabatte bis zu 10 %
steuerfrei sein. Voraussetzung
ist, dass diese Rabatte allen
Mitarbeitern oder bestimmten
Gruppen vonMitarbeitern ein-
geräumt werden. Mitarbeiter-
rabatte über 10 % bleiben nur
steuerfrei, wenn sie insgesamt
nicht mehr als 500 Euro pro
Jahr und Mitarbeiter betragen.
Anlässlich eines Firmen-
oder Dienstjubiläums können
Mitarbeiter Sachgeschenke
bis zu einem Wert von 186
Euro steuerfrei erhalten. Im
Gegenzug da f ür wi rd die
begünstigte Besteuerung für
Diensterfindungsprämien ge-
strichen.
Der Freibetrag für Mitar-
beiterbeteiligungen wird von
1.460 auf 3.000 Euro angeho-
ben werden.
Die Steuerbefreiung für den
Haustrunk im Brauereigewer-
be sowie für Beförderungsun-
ternehmen entfällt.
Der Sachbezug für Dienst-
autos mit einem CO
2
-Ausstoß
von mehr als 120g/km beträgt
ab 2016 2 % der Anschaf-
fungskosten, maximal 960
Euro pro Monat. Der maßgeb-
liche CO
2
-Emissionswert für
den verringerten Sachbezug
von 1,5 % verringert sich von
2017 bis zum Jahr 2020 um
jährlich 4 Gramm. Maßgebend
für die Einstufung ist das Jahr
der Anschaffung.
Für Elekt roautos (CO
2
-
Wert von null) ist kein Sach-
bezug anzusetzen. Da ein
Hybridfahrzeug sowohl mit
Elektromotor als auch mit Ver-
brennungsmotor angetrieben
werden kann und somit CO
2
ausstößt, gilt die Befreiung für
Hybridfahrzeuge nicht.
Sonderausgaben
Die steuerliche Absetzbar-
keit für Topf-Sonderausgaben
(freiwillige private Versiche-
rungen und Wohnraumschaf-
fungs- und Wohnraumsanie-
rungskosten) soll abgeschafft
werden. Für bestehende Ver-
träge, die vor dem 1. Jänner
2016 abgeschlossen werden,
gilt die Regelung noch 5 Jah-
re bis zur Veranlagung für
das Kalenderjahr 2020. Für
Neuverträge (Versicherung,
Darlehen) gibt es bereits ab
der Veranlagung für das Ka-
lenderjahr 2016 keine Absetz-
möglichkeit mehr.
Analog dazu können auch
Ausgaben für Wohnraum-
schaffung und Wohnraum-
sanierung für die Veranla-
gungsjahre 2016 bis 2020 nur
mehr geltend gemacht werden,
wenn mit der tatsächlichen
Bauausführung (Spatenstich)
oder Sanierung vor dem 1.
Jänner 2016 begonnen wird.
Die Sonderausgabenpauscha-
le, die derzeit jedem Steuer-
pflichtigen in der Höhe von
60 Euro pro Jahr zusteht, wird
ebenfalls mit dem Jahr 2020
auslaufen.
Fortsetzung
In den nächsten Teilen der Rei-
he „Steuerreform 2016 – Was
kommt wirklich?“ werden
wir die Punkte Kapitalertrag-
steuer, Grundstücksbesteu-
erung, Grunderwerbsteuer,
Umsatzsteuer, Registrierkasse
und das neue Kontenregister
genauer vorstellen.
Bernhard Koller
STEUERSTUFEN NACH JAHRESEINKOMMEN
0%
25%
35%
42%
48%
50%
55%
STEUERSÄTZE
STEUERPFLICHTIGES JAHRESEINKOMMEN IN EURO
50%
bis
11.000
Euro
bis 18.000 €
11.000 18.000
31.000
60.000
90.000
bis 31.000 €
bis 60.000 €
bis 90.000 €
über 90.000 €
ab 1 Mio. €.
40%
30%
20%
10%
0%
„Nicht für die Schule, für
das Leben lernen wir.“ Die-
ser Satz wurde Generatio-
nen von SchülerInnen ein-
geprägt. Inwiefern unser
Schulsystem diesem An-
spruch noch gerecht wird,
muss in Frage gestellt wer-
den. Faktum ist, dass rund
20 % der Pflichtschulabgän-
gerInnen nicht ausreichend
lesen und rechnen können.
Faktum ist auch, dass die
Eltern österreichweit 119
Millionen Euro für Nachhilfe
ausgeben.
Es würde viel zu kurz grei-
fen, die LehrerInnen dafür
verantwortlich zu machen.
Die fundamentalen Ände-
rungen in Arbeitswelt und
Gesellschaft stellen die Leh-
rerschaft vor völlig neue
Herausforderungen,
mit
denen sie nur allzu oft allein
gelassen werden.
Es zeigt sich vielmehr, dass
die „Vormittagsschule“ den
Anforderungen nicht mehr
gerecht wird. Tenor einer
hochkarätigen Diskussions-
veranstaltung im AK-Saal
(siehe Seite 7) war daher,
dass der Ganztagesschule
mit verschränktem Unter-
richt die Zukunft gehört.
Weil sie mehr Bildungsge-
rechtigkeit schafft und eher
geeignet ist, auf das (Be-
rufs-)Leben vorzubereiten.
ZAK
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