ZAK Mitgliederjournal der AK im Dezember 2016 - page 16-17

INTERN
Die Außenstelle
wurde
innerhalb von 14 Monaten
neu errichtet und ist nun viel
moderner und um eine Etage
höher.
„Es ist hell, freundlich, es
ist einfach schön“, strahlt
Außenstellen-Leiterin Petra
Kupfner mit dem leuchtenden
Rot der Fassade um die Wette.
Ende September siedelte sie
mit ihrem elfköpfigen Team
vom Zwischenquartier wieder
an die alte Adresse.
Altes Gebäude
hatte ausgedient
„Das alte Gebäude war 1954
errichtet worden, es entsprach
Informiert ein Immobilien-
makler
seine Interessenten
nicht umfassend, können
diese trotz Abschlusses ihres
Mietvertrages die Provision
zurückverlangen.
„Das ist sie, die Traumwoh-
nung“, dachte sich Thomas
M., als er auf einer Online-
plattform eine Mietwohnung
findet. Das Inserat stammt von
einem Immobilienmakler, mit
dem der Steirer gleich telefo-
nisch Kontakt aufnahm und
einen Besichtigungstermin
vereinbarte. Weder im Vorfeld
noch während des Termins er-
hielt M. Unterlagen, einzig im
Inserat war auf die Provision
des Maklers hingewiesen wor-
den. Der Termin lief zufrie-
denstellend, M. schloss mit
dem Vermieter einen schrift-
lichen Mietvertrag ab.
Der Haken an der Geschichte
Der Abschluss eines Makler-
vertrags ist an keine bestimm-
te Form gebunden. Maklerver-
Zu w i ede r ho l t en Be -
schwerden
führt die On-
line-Partneragentur Parship.
Einerseits weil Verträge au-
tomatisch verlängert werden,
andererseits weil es Proble-
me mit dem Widerrufsrecht
gibt.
L
aut dem österreichischen
Konsumentenschutzgesetz
reicht es nicht aus, wenn eine
automatische Vertragsverlän-
gerung in den AGBs steht.
Zusätzlich müssen Konsu-
mentinnen und Konsumenten
rechtzeitig vor der Verlänge-
rung einen gesonderten Hin-
weis erhalten.
Vertragsverlängerung
ist versteckt
Parship schickt lediglich E-
Mails mit dem Betreff „Nach-
richt zu Ihrem Profil“ aus. Erst
nicht mehr den Anforde-
rungen der heutigen Zeit“,
erklärt AK-Direktor Wolfgang
Bartosch, warum die AK sich
für einen Neubau entschie-
den hat. Das
neue Gebäude
mit seinen nun
drei Stockwer-
ken ist barrie-
refrei, mit ei-
nem Lift und
Behinderten-
WCs, hat einen
größeren Ver-
anstaltungsaal
mit wunderba-
rem Ausblick auf den Grim-
ming und der Bewegungs-
raum der VHS wurde vom
träge, die im Fernabsatz oder
außerhalb von Geschäftsräu-
men geschlossen werden, un-
terliegen aber dem Fern- und
Auswärtsgeschäf te-Gesetz
(FAGG) und damit dessen
Regelungen über den Rück-
tritt. Konsumentenschützer
Gunter Popodi: „Den Makler
treffen umfangreiche Informa-
tionspflichten. Herr M. wurde
aber weder über das Rück-
trittsrecht aufgeklärt, noch
wurde ihm das verpflichtende
Muster-Widerrufsformular
ausgehändigt.“
Die Konsequenzen
Die Rücktrittsfrist vomMakler-
vertrag beträgt grundsätzlich
14 Tage. Kommt der Makler
seinen Pflichten nicht nach,
verlängert sie sich um zwölf
Monate. „Erklärt Herr M. frist-
gerecht seinen Rücktritt, kann
er vom Makler die bereits
bezahlte Provision zurück-
fordern. Und das, obwohl es
durch dessen Tätigkeit zu ei-
nemMietvertragsabschluss ge-
kommen ist“, erklärt Popodi.
durch Klicken auf mehrere
Links im Text und Einloggen
in den Member-Bereich wird
ersichtlich, dass eine automati-
sche Vertragsverlängerung er-
folgen wird. Dies genügt nach
Rechtsansicht der AK nicht.
Keller in den 1. Stock geholt.
Denn neben der AK sind auch
die VHS, der ÖGB, die Natur-
freunde und die SPÖ auf den
1.575 m
2
zu finden.
Moderne, um-
weltschonen-
de Baukunst
D a s n e u e ,
hochmoderne
Niedrigener-
giehaus wur-
de im Passiv-
hausstandard
errichtet und
verfügt neben
einer Photovoltaikanlage am
Dach über eine Erdwärmehei-
zung. Für diese wurden rund
ums Kammergebäude 15 Tie-
fenbohrungenmit je 120 Meter
Tiefe durchgeführt.
Weitere Gustostückerl, die
das Gebäude spielt, sind die
Lichtsteuerung, damit immer
gleich viel Licht im Raum
herrscht, die Lichtleitlamellen
für natürliches Licht sowie die
Wohnraumlüftung, durch die
ein Öffnen der Fenster nicht
mehr nötig ist. Bartosch: „Die
Gesamtkosten belaufen sich
auf 4,9 Millionen Euro und
liegen damit im veranschlag-
ten Rahmen.“
Alles neu
bei der AK in Liezen
„Schlupfloch“
bei Maklerverträgen
1954
2016
Abofalle:
Vorsicht bei Parship-Verträgen
Buchsteiner | AK
Kzenon | Fotolia
I
st ein Produkt mangelhaft, soll-
ten Sie sogleich an den Ver-
käufer herantreten. Dieser ist
gesetzlich zur Gewährleistung
verpflichtet. Die Gewährleistung
gilt für bewegliche Sachen zwei,
für unbewegliche drei Jahre. Soll-
te ein Austausch oder eine Repa-
ratur unmöglich sein, kann bei
gravierenden Mängeln der Kauf
rückabgewickelt werden. Vorteil
der Gewährleistung ist, dass der
Käufer in den ersten sechs Mo-
naten nach dem Kauf von der
Beweislast befreit ist. Die Garantie
hingegen ist eine freiwillig verein-
barte Haftungsübernahme (meist
des Herstellers) und inhaltlich
sowie zeitlich beliebig gestaltbar.
So kann sie für einzelne Teile eines
Produktes unterschiedlich lange
gelten. Durch Garantiezusagen
wird die gesetzliche Gewährleis-
tung nicht eingeschränkt.
ZAK
TIPPS
Gewährleistung
oder Garantie?
Birgit Auner
AK-Konsumentenschutz
Widerrufsrecht missachtet
Im Internet gilt grundsätzlich
ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Erfolgt von Konsumentenseite
nun ein Widerruf am zehn-
ten Tag, sollten keine Kosten
entstehen. Nun garantier t
Parship beispielsweise sieben
Kontakte über den Vertrags-
zeitraum und verlangt mit
dem Argument, dass in den
ersten zehn Tagen schon fünf
Kontakte entstanden sind,
drei Viertel des Abopreises.
Ein solcher Wertersatz kann
aber nur gefordert werden,
wenn im Vor feld auf das
Wider rufsrecht verzichtet
wurde.
Nicht voreilig zahlen
Der AK-Konsumentenschutz
rät Betroffenen in beiden Fäl-
len, die Rechnung nicht vor-
eilig zu bezahlen, sondern
das Unternehmen auf die
nicht ordnungsgemäße Ver-
tragsverlängerung bzw. das
Widerrufsrecht hinzuweisen.
Besteht Parship weiterhin
auf Zahlung, steht die AK für
Auskünfte und gegebenenfalls
Rechtsschutz zur Verfügung.
ArTo | Fotolia
„Wir wollen den
Menschen, die zu
uns kommen und
unseren Beschäftig-
ten ein angenehmes
und angemessenes
Umfeld bieten.“
AK-Präsident
Josef Pesserl
Peter Manninger
Hell und einladend wirkt das neue Gebäude der AK Liezen, freut sich dessen Hausherrin und Außenstellenleiterin Petra Kupfner (sitzend 2. Bild).
Grabner, Buchsteiner | AK
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KONSUMENT
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13,14-15 18-19,20-21,22-23,24
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