ZAK_4_Juli_2017_WEB - page 2-3

SCHWERPUNKT
SCHWERPUNKT
ZAK
nhalt
Lehrberufspaket 2017 4
Neues VHS-Programm 5
Kicken in Gent
6
Urlaub für pflegende
Angehörige
7
Betriebsreportage 8/9
Arbeiten bei
extremer Hitze?
10
Chef wollte slowenische
Sprache verbieten 11
Ferienbetreuung: Belastet
Konto und Nerven 12/13
Dem Würstel einheizen 14
Aus den Bezirken
15
Streit um Parkplätze
landet vor Gericht
16
Parship: Das Geschäft
mit der Liebe
17
Gesunder Ballast
18
Satirisches Doppel
19
Online-Sprachkurse 20
Leseecke
20
Zeitreise: Servicenetz
bis in alle Winkel
21
Blitzlichter
22/23
Wer sagt,
dass Schülerinnen
und Schüler oder Studieren-
de im Sommer auf der faulen
Haut liegen? Viele bessern
sich ihr Budget mit Arbeit auf.
T
heresa Fellinger wird heu-
er bereits zum vierten Mal
einen Ferialjob angehen: „Am
Anfang war es ein Vorschlag
meiner Eltern. Ich war sofort
begeistert, da mir in den Feri-
en sehr oft langweilig ist und
ich gerne Neues ausprobiere.
Dass Geld dabei rausspringt,
ist natürlich besonders toll.“
Die 18-Jährige suchte sich
bisher immer Bürojobs, zu-
letzt war sie in der Bezirks-
hauptmannschaft Hartberg
tätig. „Das Spannendste war
meine Arbeit in der Strafab-
teilung, wo ich Einblick in
einige Fälle hatte – aber es
gilt Schweigepflicht“, hielt die
Schülerin der HAK Hartberg
ZAK-
Redakteur
Stephan
Hilbert bei
Tondach
Gleinstätten.
Sommerjob-
Hotline
In der Strafabteilung
Ferialjobs & Praktika
Ferialjob
Ein Arbeitsverhältnis ist möglich ab Vollendung des
15. Lebensjahres und Vollendung der Schulpflicht.
Arbeitszeit:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
darf die tägliche Arbeitszeit 8 und die wöchentliche
40 Stunden grundsätzlich nicht übersteigen.
Überstunden:
Wurden Mehr- oder Überstunden
geleistet, müssen diese entsprechend abgegolten
werden. (Grundlohn + 50 Prozent Zuschlag bzw.
Zeitausgleich)
Bezahlung mindestens nach Kollektivvertrag
(
. Gibt es für eine Branche
keinen, bildet mangels Vereinbarung ein ortsübliches,
angemessenes Entgelt die Grundnorm. Ein Gehalts-
zettel ist Pflicht.
Urlaub:
Ferialjobber haben pro Monat einen An-
spruch von 2,5 Werktagen. Wer diese nicht konsu-
miert, bekommt Bares in Form einer Urlaubsersatz-
leistung.
Sonderzahlungen:
Ob es Weihnachts- oder Urlaubs-
geld gibt, hängt vom Kollektivvertrag bzw. von einer
vertraglichen Vereinbarung ab.
Versicherung:
Anmeldung zu Arbeitsbeginn bei
der GKK. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze
(2017: 425,70 Euro) verdient, ist zusätzlich zur
Unfallversicherung auch kranken-, pensions- und
arbeitslosenversichert.
Tattoos:
Kunterbunt ins Büro?
Tat toos liegen voll im
Trend –
doch wie kommt
diese Körperkunst am Ar-
beitsplatz an?
G
rundsätzlich darf jeder
Mensch, auch amArbeits-
platz, frei über Kleidung, Tat-
toos, Schmuck und Piercings
entscheiden, dies ergibt sich
aus den Persönlichkeitsrech-
ten.
Der Dienstgeber kann jedoch
einen angemessenen und
branchenüblichen „Dress-
code“ im Zuge seines arbeits-
vertraglichen Weisungsrech-
tes vorgeben, vorausgesetzt, es
liegen triftige Gründe für die
Bekleidungsvorschriften vor
und die Persönlichkeitsrechte
des Dienstnehmers werden
dadurch nicht unzulässig
eingeschränkt. Die Vorstellun-
gen der Gesellschaft von der
„angemessenen Bekleidung“
und demErscheinungsbild be-
stimmter Berufsgruppen nach
außen unterliegt naturgemäß
dem Wandel der Zeit. Eine
allgemein gültige Aussage
zumDresscode ist daher kaum
möglich. Die Zulässigkeit von
Bekleidungsvorschriften kann
sich aus arbeitnehmerschutz-
rechtlichen bzw. Sicherheits-
gründen ergeben.
Interessenabwägung
Es ist daher immer im Ein-
zelfall abzuwägen, welches
Interesse überwiegt, sagt AK-
Arbeitsrechtsexpertin Ve-
rena Stiboller: „Überwiegt
der Schutz der Persönlich-
keitsrechte des Dienstneh-
mers oder die betrieblichen
Interessen des Dienstgebers?
Fest steht aber, dass die Un-
ternehmensleitung sehr gute
Gründe braucht, um zu ver-
langen, dass Tätowierungen
abgedeckt werden.“
JF
dicht. Für ihre Bewerbung
bei der BH Hartberg war aus-
schlaggebend, dass sie sich
etwas anderes erwartete als in
„gewöhnlichen Unternehmen,
da die BH im öffentlichen Be-
reich tätig ist“.
Tratschen nicht möglich
Die Erwartung dürfte erfüllt
worden sein: Theresa gefiel der
Job sehr gut. Sie brauchte zwar,
bis sie sich zurechtfand, „aber
tut man das erstmal, macht das
Arbeiten umso mehr Spaß“.
Genauso ging es Peter Gimpl.
Der 19-Jährige absolvierte be-
reits drei Pflichtpraktika in der
Baubranche: „Die Arbeit hat mir
immer gut gefallen, jedoch war
es sehr anstrengend. Immerhin
bin ich als Schüler das lange
Arbeiten und frühe Aufstehen
nicht wirklich gewohnt.“ Und
auch das Arbeiten in der Hit-
ze machte ihm zu schaffen,
„weil es im Sommer wirklich
unerträglich sein kann“. Für
Theresa hielt der Berufseinstieg
„eine Überraschung“ parat:
„Während der Arbeit muss man
immer zuhören, aufpassen und
kann nicht mal schnell wie in
der Schule wegträumen, mit der
Freundin tratschen oder sagen:
Heute mag ich nicht.“
Jobs durch Bekannte
Peter suchte sich sein letztes
Praktikum nach Interesse aus:
Er will nach seiner Ausbildung
an der HTBLVA Graz-Ortwein-
schule imBereich des Hochbaus
arbeiten. So wie Theresa kam
aber auch er nur durch Bekann-
te zu den Jobs. Von der Schule
ist ihm lediglich vorgegeben,
bis zur Matura mindestens acht
Wochen gearbeitet zu haben.
Eine Vor- oder Nachbereitung
der Praktika gibt es laut Peter
nicht. Ob ihmdas Pflichtprakti-
kum für das spätere Berufsleben
nützt? „Ich denke nicht. Aber es
hat mir sicher einen sehr guten
Einblick in das Arbeitsleben
gegeben.“
Partys und Mountainbike
Mit ihrem Lohn waren beide
zufrieden. „Das liegt aber auch
daran, dass ich als Schüler sonst
nie solche Beträge auf meinem
Konto habe“, meint der 19-Jäh-
rige. ImGroßen und Ganzen ga-
ben die beiden ihren Verdienst
für Freizeitaktivitäten wie Par-
tys, SchwimmbadundKino aus,
Theresa kaufte sich ein Moun-
tainbike. Apropos Freizeit: Wie
sieht es damit aus? „Ich hatte
eigentlich mehr Freizeit, da ich
nach der Arbeit nichts mehr zu
lernen hatte. Allerdings ist man
nach der Arbeit am Bau sehr
viel mehr erschöpft, als nach
einem Schultag“, schildert der
Ortweinschüler. Theresa hatte
ebenfalls genügend Zeit für ihre
Freundinnen und Freunde, sie
kamaufgrund der vorgegebenen
Bürozeiten immer spätestens
um 16 Uhr nach Hause.
Immer recht freundlich
Tipps für „Neulinge“ haben
die beiden Jugendlichen auch:
„Freundlichkeit und Höflich-
keit zu Kollegen, das finde
ich sehr wichtig“, rät Theresa:
„Außerdem habe ich mir ein
kleines Notizbuch mitgenom-
men, wo ich mir Stichworte zu
meinen Aufgaben machte. Am
Ende war es dann eine Check-
Liste, die ich täglich abhakte.“
Auch für Peter ist der Umgang
mit Kollegen ein Thema, aller-
dings aus einer etwas anderen
Perspektive: „Auf der Baustelle
herrscht ein sehr rauer Ton, den
man aber nicht zu persönlich
nehmen sollte.“
JF
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schulaus-
bildung oder eines Studiums ist in der Regel ein
Arbeitsverhältnis, kann aber auch ein Ausbil-
dungsverhältnis sein. Das hängt davon ab, ob die
Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (Eingliederung
in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit,
persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sind
oder nicht.
Ausbildungsverhältnis:
„Schnuppern“; es steht
der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im
Vordergrund.
• Arbeitszeiten:
Freie Gestaltung zwischen dem
bzw. der Auszubildenden und der Firma. Vertragli-
che Vereinbarung vorab empfohlen.
• Entlohnung:
kein Lohn oder Gehalt nach dem
Kollektivvertrag, sondern (wenn vereinbart) ein
„Taschengeld“, im schlimmsten Fall unentgeltlich
• Urlaub:
kein gesetzlicher Anspruch. Für freie Tage
ist daher eine Vereinbarung erforderlich.
• Krankenstand:
kein gesetzlicher Anspruch auf
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
• Sonderzahlungen
: bei Vereinbarung
• Versicherung:
Es muss für Praktikanten zumindest
ein Schutz in der Unfallversicherung bestehen.
Arbeitsverhältnis:
siehe Infos zu„Ferialjob“
„Während der Arbeit
muss man zuhören,
aufpassen und kann
nicht mal schnell
wie in der Schule
wegträumen.“
Theresa Fellinger,
18, jobbt im Som-
mer im Büro
und am Bau:
P r o b l e m e i m
Pflichtpraktikum
oder im Som-
me r j o b? Vo n
Juli bis Okto -
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„Das Pflichtprak-
tikum hat mir
sicher einen sehr
guten Einblick in
das Arbeitsleben
gegeben.“
Peter Gimpl, 19,
absolviert Praktika
am Bau
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